Rechtsprechung
| OLG Hamm, 12.11.1987 - 4 U 131/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08
Carolines Tochter
Nach der einhelligen zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich davon auszugehen, dass mit Eintritt der Rechtskraft eines dem Titel im Verfügungsverfahren gleichlautenden Hauptsacheurteils der Verfügungsgrund entfällt, wodurch die einstweilige Verfügung ihre Erledigung findet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12. November 1987 - 4 U 131/87 -, EWiR 1988, S. 205; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 3. Mai 1990 - 2 U 10/90 -, GRUR 1990, S. 547). - BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04
Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Tierschutzvereins gegen das Verbot einer …
Nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich davon auszugehen, dass mit Eintritt der Rechtskraft eines dem Titel im Verfügungsverfahren gleichlautenden Hauptsacheurteils der Verfügungsgrund entfällt, wodurch die einstweilige Verfügung ihre Erledigung findet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12. November 1987 - 4 U 131/87 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Mai 1990 - 2 U 10/90 -, juris). - BGH, 21.04.2022 - I ZB 56/21
Unterlassungsvollstreckung: Geltung des außerstrafrechtlichen …
Eine Aufhebung nach § 927 Abs. 1 ZPO kommt allerdings insoweit nicht in Betracht, als die einstweilige Verfügung als Vollstreckungsgrundlage für vor Eintritt der Vollstreckungsmöglichkeit aus dem Hauptsachetitel begangene Verstöße benötigt wird (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1988, 321; OLG Düsseldorf, GRUR 1990, 547;… Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 9. Aufl., Kap. 62 Rn. 28 f.;… Teplitzky/Feddersen, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl., Kap. 56 Rn. 33). - LAG Hessen, 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04
Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung
1987 - 4 U 131/87 - Juris; OLG München Urteil vom 27. Febr. 1987 - 14 U 762/86 - NJW-RR 1987, 761 = Juris; OLG Hamburg Urteil vom 28. Sept. 1978 - 3 U 107/78 - Juris). - OLG Düsseldorf, 05.09.2014 - 20 W 93/14
Voraussetzungen der Androhung eines Ordnungsgeldes zur Vollstreckung einer …
Der Schuldner kann die Aufhebung nach § 927 ZPO verlangen, auch wenn die einstweilige Verfügung in diesem Fall für die Zeit bis zum Eintritt der Rechtskraft wirksam und für Verstöße während dieser Zeit Vollstreckungstitel bleibt (vgl. OLG Hamm OLGZ 1988, 321, s. auch Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rdn. 289).
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