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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,34816
OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10 (https://dejure.org/2011,34816)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.06.2011 - 4 U 1409/10 (https://dejure.org/2011,34816)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 4 U 1409/10 (https://dejure.org/2011,34816)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Pflegemehraufwandes im Sinne von § 843 BGB; finanzielle Bewertung der Pflege durch einen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatzfähigkeit des bloßen Füreinander-da-Seins als Pflegemehraufwand nach § 843 BGB; Begriff des Pflegemehraufwandes im Sinne von § 843 BGB; finanzielle Bewertung der Pflege durch einen Angehörigen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (18)

  • OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07

    Schwerer Geburtsschaden durch ärztlichen Behandlungsfehler: Bemessung des …

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10
    Da es naturgemäß nicht möglich ist, den zu ersetzenden Schaden für jeden Lebenstag zeitlich exakt zu ermitteln, ist der Umfang der erforderlichen Aufwendungen nach § 287 ZPO unter Berücksichtigung der nachvollziehbaren Angaben der mit der Betreuung befassten Angehörigen und unter Zugrundelegung von Erfahrungswerten zu schätzen (OLG Zweibrücken OLGR 2008, 721; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 90).

    Demgegenüber führt die Auffassung der Beklagten, auch ein gesundes Kind könne im ersten Lebensjahr nicht allein gelassen werden, nicht zu einem Abzug des Betreuungsaufwandes von den durch die Sachverständige ermittelten Zeiten (so allerdings OLG Celle, Urteil vom 20. März 2000, Az. 1 U 7/99; wie hier OLG Zweibrücken OLGR 2008, 721).

    Der vom Landgericht für den Zeitraum ab dem 3.9.1997 herangezogene Satz von 9, 00 EUR/Stunde stellt eine realistische Größe dar, die sich in ähnlicher Form auch in anderen Entscheidungen wiederfindet (OLG Düsseldorf VersR 2003, 1470 und NJW-RR 2003, 90: 20 DM/Stunde; OLG Zweibrücken OLGR 2008, 721: 10,23 EUR; GesR 2003, 389: 20 DM/Stunde).

  • OLG Stuttgart, 13.12.2005 - 1 U 51/05

    Ermittlung des dem Geschädigten zu ersetzenden behinderungsbedingten …

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10
    Auch die von den Beklagten herangezogene Entscheidung des OLG Stuttgart (OLGR 2006, 888 s. auch Anlagenband) hält eine solche Vorgehensweise für einen "gangbaren Weg der Ermittlung des Pflegeaufwandes", auf der die Schadensschätzung nach § 287 ZPO beruht.

    Bei der von der Beklagten in Anlehnung an die Entscheidung des OLG Stuttgart (OLGR 2006, 888; ebenso OLG Karlsruhe VersR 2006, 515) vertretenen Orientierung an der Vergütungsstufe VII BAT bzw. BAT-O kommt hinzu, dass diese Vergütung sich nicht nur nach einem Einheitssatz bemisst, sondern in verschiedene Altersstufen untergliedert ist und im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 ZPO eine Orientierung an einer dieser Altersstufen willkürlich wäre.

    Soweit Art und Schwere der Behinderung keinen nahezu ununterbrochenen pflegerischen Einsatz ("Rund-um-die-Uhr-Pflege") erfordern, ist es im Rahmen des § 287 ZPO möglich und sachlich gerechtfertigt, Zeiten, in denen die bloße Präsenz der Pflegeperson erforderlich ist, durch einen angemessenen Zuschlag zu berücksichtigen oder von der Präsenzzeit der Pflegeperson entsprechende Abschläge zu machen, die die Möglichkeit der anderweiten Befassung berücksichtigen (OLG Stuttgart OLGR 2006, 888).

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10
    (BGH VersR 1989, 188;… OLG Zweibrücken aaO.;… OLG Düsseldorf, aaO.; NJW-RR 2002, 869; Urteil vom 11.05.95, Az. 8 U 136/93 - juris).

    Insbesondere ist die Frage, inwiefern Zeiten der Zuwendung und Kommunikation als vermehrte Bedürfnisse im Rahmen des § 843 BGB ersatzfähig sind, höchstrichterlich geklärt (BGH VersR 1989, 188).

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 8 U 197/01

    Entschädigung der Eltern für den Mehrbedarf an Pflege bei schwerster …

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10
    Da es naturgemäß nicht möglich ist, den zu ersetzenden Schaden für jeden Lebenstag zeitlich exakt zu ermitteln, ist der Umfang der erforderlichen Aufwendungen nach § 287 ZPO unter Berücksichtigung der nachvollziehbaren Angaben der mit der Betreuung befassten Angehörigen und unter Zugrundelegung von Erfahrungswerten zu schätzen (OLG Zweibrücken OLGR 2008, 721; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 90).

    Der vom Landgericht für den Zeitraum ab dem 3.9.1997 herangezogene Satz von 9, 00 EUR/Stunde stellt eine realistische Größe dar, die sich in ähnlicher Form auch in anderen Entscheidungen wiederfindet (OLG Düsseldorf VersR 2003, 1470 und NJW-RR 2003, 90: 20 DM/Stunde; OLG Zweibrücken OLGR 2008, 721: 10,23 EUR; GesR 2003, 389: 20 DM/Stunde).

  • OLG Schleswig, 28.09.2007 - 4 U 34/06

    Krankenhaushaftung: Bewertung des nächtlichen Pflegemehrbedarfs eines durch die …

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10
    Aus diesem Grunde finden die Regelungen des SGB XI keine Anwendung und entwickeln auch keine Bindungswirkung für die Schadensfeststellung (OLG Schleswig GesR 2008, 162).
  • OLG Zweibrücken, 02.09.2003 - 5 U 31/02

    Berücksichtigung sog. Bereitschaftszeiten im Rahmen der Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10
    Der vom Landgericht für den Zeitraum ab dem 3.9.1997 herangezogene Satz von 9, 00 EUR/Stunde stellt eine realistische Größe dar, die sich in ähnlicher Form auch in anderen Entscheidungen wiederfindet (OLG Düsseldorf VersR 2003, 1470 und NJW-RR 2003, 90: 20 DM/Stunde; OLG Zweibrücken OLGR 2008, 721: 10,23 EUR; GesR 2003, 389: 20 DM/Stunde).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2001 - 8 U 106/00

    Anspruch auf eine monatliche Mehrbedarfsrente und auf Ersatz der künftig …

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10
    (BGH VersR 1989, 188;… OLG Zweibrücken aaO.;… OLG Düsseldorf, aaO.; NJW-RR 2002, 869; Urteil vom 11.05.95, Az. 8 U 136/93 - juris).
  • OLG München, 24.03.1992 - 18 U 5881/91

    Billigkeitsgrenze für die Erhöhung des Erbbauzinses

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10
    Hiervon abzugrenzen sind die Zeiten, die sich konkret der Hilfe beim Erlernen von Fähigkeiten zuordnen lassen; die besondere Pflege zur Förderung der geistigen und motorischen Fähigkeiten fällt unter die vermehrten Bedürfnisse im Sinne des § 843 Abs. 1 BGB, der hierauf entfallende Aufwand ist vom Schädiger zu ersetzen (OLG Hamm OLGR 1992, 65).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.1995 - 8 U 136/93
    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10
    (BGH VersR 1989, 188;… OLG Zweibrücken aaO.;… OLG Düsseldorf, aaO.; NJW-RR 2002, 869; Urteil vom 11.05.95, Az. 8 U 136/93 - juris).
  • BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98

    Ersatz für Betreuungsleistungen der Eltern eines geschädigten Kindes

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10
    Kommen mehrere Arten der Betreuung (Heimunterbringung oder häusliche Pflege) in Betracht, bestimmt sich die Höhe des Anspruchs weder nach der kostengünstigsten noch nach der aufwendigsten Möglichkeit, sondern allein danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten und seinen Angehörigen gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt (BGH VersR 1999, 1156; VersR 1978, 149).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09

    Arzthaftung: Hirnschädigung eines Neugeborenen infolge Sauerstoffunterversorgung …

  • OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 7 U 4/03

    Arzthaftung für eine geburtsmechanische Schädigung: Zeitpunkt für eine …

  • BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75

    Inhalt und Umfang des Rentenanspruchs bei Pflegebedürftigkeit infolge schwerer …

  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 142/02

    Gesetzlicher Übergang von Ansprüchen aus der Pflegeversicherung

  • BGH, 19.02.1991 - X ZR 90/89

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei Ungewißheit über die zukünftige Entwicklung …

  • BGH, 10.01.1989 - VI ZR 43/88

    Erlaß eines Grundurteils bei unstreitigem Anspruchsgrund

  • OLG Brandenburg, 11.08.1999 - 1 U 7/99

    Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung nach § 12 Pressegesetz des Landes …

  • LG Köln, 04.03.2002 - 2 O 234/01

    Kongruenz von Zahlungen nach einem Landesblindengesetz und Mehraufwendungen des …

  • OLG Dresden, 18.08.2020 - 4 U 1242/18

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der …

    Auch in Ansehung der Ausführungen und Argumente der Beklagtenseite bleibt der Senat bei seiner bereits geäußerten Auffassung, dass ein Rückgriff auf Tarifbestimmungen nicht geboten ist (Senat, Urteil vom 23.06.2011 - 4 U 1409/10).

    Er verkennt hierbei nicht, dass im Urteil vom 23.06.2011 (4 U 1409/10) auch für den Zeitraum ab dem 1.1.2006 ein Nettodurchschnittslohn von 9, 00 EUR angesetzt worden war.

    Es kann hier dahinstehen, ob für "Zeiten geteilter Aufmerksamkeit" grundsätzlich ein solcher Abschlag vorzunehmen ist, obwohl sich derartige Zeiten der Natur der Sache nach nicht auf die Grundpflege, sondern auf die allen Kindern gleichermaßen entgegengebrachte elterliche Personensorge beziehen (Senat, Urteil vom 23. Juni 2011 - 4 U 1409/10 -, Rn. 19, juris).

  • LG Göttingen, 14.08.2025 - 12 O 85/21

    Kind erhält 1 Million Euro Schmerzensgeld

    Hierbei ist, da es naturgemäß nicht möglich ist, den zu ersetzenden Schaden für jeden Lebenstag zeitlich exakt zu ermitteln, der Umfang der erforderlichen Aufwendungen nach § 287 ZPO unter Berücksichtigung der nachvollziehbaren Angaben der mit der Betreuung befassten Angehörigen und unter Zugrundelegung von Erfahrungswerten zu schätzen (vgl. OLG Zweibrücken OLGR 2008, 721; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 90; OLG Dresden Urt. v. 23.6.2011 - 4 U 1409/10, BeckRS 2011, 27538, beck-online).
  • OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 128/13

    hypoxischer Hirnschaden - Arzthaftung: Bemessung des Pflege- und …

    Rn. 22 bb) Naturgemäß ist es nicht möglich, den zu ersetzenden Schaden für jeden Lebenstag zeitlich exakt zu ermitteln; vielmehr ist der Umfang der erforderlichen Aufwendungen nach § 287 ZPO unter Berücksichtigung der nachvollziehbaren Angaben der mit der Betreuung befassten Angehörigen und unter Zugrundelegung von Erfahrungswerten zu schätzen (OLG Dresden, Urteil vom 23.06.2011 - 4 U 1409/10, juris Tz. 14; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 869 f., juris Tz. 18).
  • OLG Bamberg, 05.09.2017 - 5 U 100/16

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von vermehrten Bedürfnissen aufgrund zusätzlicher …

    Die Aufrechterhaltung der Berufsaufgabe ist dann nicht mehr gerechtfertigt und ein entsprechender Anspruch auf Ersatz vermehrter Bedürfnisse kann nur noch nach dem tatsächlichen zeitlichen Aufwand und entsprechend den geschätzten Kosten einer entsprechenden Pflegekraft berechnet werden (vgl. dazu auch OLG Dresden Urteil vom 23.06.2011, 4 U 1409/10).
  • OLG Dresden, 29.04.2024 - 4 W 272/24

    Maßgeblichkeit von angegebenen Schadenspositionen für den Streitwert eines …

    Bei der finanziellen Bewertung des Marktwertes eines pflegenden Angehörigen kommt es nach der Rechtsprechung des Senats auf die Vergütungssätze in einem Tarifvertrag nicht an (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2011 - 4 U 1409/10 -, juris).
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