Rechtsprechung
| OLG Dresden, 02.08.2022 - 4 U 143/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- IWW
§ 9 WBVG
Heimkosten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Die Zustimmung zu einer Erhöhung des Entgelts aus einem Wohn- und Betreuungsvertrag wird mit Rechtskraft eines zusprechenden Urteils mit Rückwirkung auf den Erhöhungszeitpunkt fingiert. 2. Die Teilzustimmung zu einer Entgelterhöhung steht regelmäßig ebenso wenig eine ...
- rechtsportal.de
Zustimmung zu einer Erhöhung des Entgelts aus einem Wohn- und Betreuungsvertrag Formelle und materielle Anforderungen an ein Erhöhungsverlangen Teilzustimmung zu einer Entgelterhöhung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klage auf Erhöhung des Pflegeheimbetrags
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in WBV
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erhöhung der Heimkosten: Weder Zahlung noch Verzicht auf Kündigung ersetzen die Zustimmung
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 21.12.2021 - 1 O 120/21
- OLG Dresden, 02.08.2022 - 4 U 143/22
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 1643
- NZM 2023, 301
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.05.2016 - III ZR 279/15
AGB eines Heimvertrages: Zustimmungserfordernis bei Entgelterhöhung durch den …
Auszug aus OLG Dresden, 02.08.2022 - 4 U 143/22
Danach bedarf eine Entgelterhöhung des Unternehmers (Heimträger) bei Änderung der Berechnungsgrundlage nach § 9 WBVG zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Verbrauchers (Heimbewohner) (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - III ZR 279/15 -, BGHZ 210, 233-249), LS 1 und Rn. 18, 21; OLG Hamm, Urt. v. 22.8.2014 - 12 U 127/13, juris Rn. 123 ff., Grüneberg/Weidenkaff BGB, 81.Aufll.Dabei wird für Verbraucher, die - wie die Beklagte - Leistungen der Pflegeversicherung gemäß SGB XI oder Sozialhilfe in Einrichtungen gemäß SGB XII erhalten, die auf Grund dieser Gesetze festgelegte Entgelthöhe (vgl. § 84 Abs. 3, 4, § 85 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2, § 87 SGB XI, § 75 Abs. 3 SGB XII) unwiderleglich als "vereinbart und angemessen" vermutet, § 7 Abs. 2 Satz 2 WBVG (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2016, a.a.O., Rn. 23, - juris, vgl. auch Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drs. 16/12409, S. 23-24).
- BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 234/18
Wirksamkeit einer Mieterhöhungsvereinbarung trotz unrichtiger Angabe der …
Auszug aus OLG Dresden, 02.08.2022 - 4 U 143/22
Stimmt der Heimbewohner dem Erhöhungsverlangen zu, kommt eine vertragliche Vereinbarung über die Erhöhung zustande (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 234/18 -, Rn. 15, juris). - BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 204/10
Zustimmungsurteil zur Mieterhöhung: Auslegung des Tenors hinsichtlich des …
Auszug aus OLG Dresden, 02.08.2022 - 4 U 143/22
Stimmt der Verbraucher dieser Änderung aufgrund des Erhöhungsverlangens des Unternehmers nicht zu, muss dieser auf Zustimmung klagen; mit Rechtskraft des Urteils, durch das der Verbraucher zur Zustimmung verpflichtet wird, gilt dessen Zustimmungserklärung gemäß § 894 ZPO als abgegeben, das heißt, die erforderliche Vertragsänderung tritt ein (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 204/10 -, Rn. 8, juris mwN;… BeckOGK-Drasdo, a.a.O., Rn 39 ff mwN, Zöller-Seibel, § 894 Rn. 6). - OLG Hamm, 22.08.2014 - 12 U 127/13
Formularmäßige Vereinbarung der Zulässigkeit einer einseitigen Entgelterhöhung …
Auszug aus OLG Dresden, 02.08.2022 - 4 U 143/22
Danach bedarf eine Entgelterhöhung des Unternehmers (Heimträger) bei Änderung der Berechnungsgrundlage nach § 9 WBVG zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Verbrauchers (Heimbewohner) (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - III ZR 279/15 -, BGHZ 210, 233-249), LS 1 und Rn. 18, 21; OLG Hamm, Urt. v. 22.8.2014 - 12 U 127/13, juris Rn. 123 ff., Grüneberg/Weidenkaff BGB, 81.Aufll.
- OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
Erhöhung des Pflegeheimentgelts
Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Begründung, ist die Erhöhung als eine zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarung gemäß § 16 WBVG unwirksam (…vgl. Bregger in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, a.a.O., § 9 Rn. 32; BGH NJW 1995, 2923; OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643).Es soll sicherstellen, dass ihm die Kostensteigerung nachvollziehbar dargestellt und die notwendigen Informationen über die Mehrbelastung zur Verfügung gestellt werden (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643 Rn. 11).
Dass zur Erreichung dieses Zweckes - wie die Klägerin meint - zwingend erforderlich ist, dass die Berechtigung der Entgelterhöhung von dem einzelnen Heimbewohner unmittelbar aus dem Erhöhungsverlangen und seiner Begründung heraus nachvollzogen und die Erhöhung zudem rechnerisch und auf ihre Plausibilität hin überprüft werden kann, vermag der Senat nicht zu erkennen (so auch OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643 Rn. 12 und LS3).
Es spricht aus Sicht des Senates nichts dagegen, dass die vorangegangenen Entgelterhöhungen gleichwohl rechnerisch in die neuerliche Erhöhung einfließen (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643).
Dies erfordert auch keine Nachholung der Begründung für sie (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643).
Das aber wäre mit dem den Heimvertrag in besonderer Weise prägenden Kooperationsprinzip und dem Grundsatz von Treu und Glauben aus Sicht des Senates nicht vereinbar (so auch OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643 Rn. 15 ff.).
Eine solche würde darüber hinaus auch den Verwaltungsaufwand des Einrichtungsträgers in erheblicher Weise erhöhen, was wiederum der Intention des Gesetzgebers zuwiderliefe, die Darstellung der Gründe für Entgelterhöhungen für den Einrichtungsträger zu erleichtern, indem nicht jede seit Abschluss des Heimvertrages eingetretene Änderung der Berechnungsgrundlage in den jeweiligen Einzelpositionen dargestellt werden muss, sondern nur die durch die konkrete Kostensteigerung ausgelöste Veränderung der Berechnungsgrundlage (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643 Rn. 18).
Die Äußerung eines entgegenstehenden Willens steht der Annahme konkludenter Zustimmungserklärungen aber zwingend entgegen (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643).
Das auf die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung lautende Urteil ersetzt die Zustimmung der Klägerin zum Erhöhungsverlangen zwar mit Wirkung ex tunc zum Erhöhungszeitpunkt, jedoch erst mit dem Eintritt der Rechtskraft des Berufungsurteils des Senates (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643).
Der Senat weicht auch nicht von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (NJW-RR 2022, 1643) ab.
- OLG Zweibrücken, 20.08.2024 - 8 U 62/23
Anforderungen an Erhöhung des Entgelts aus Wohn- und Betreuungsvertrag
Rn. 46 Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.05.2016 (Az.: III ZR 279/15, bei Juris) ist höchstrichterlich geklärt, dass eine Entgelterhöhung des Unternehmers/Heimträgers bei einer Änderung der Berechnungsgrundlage nach § 9 WBVG zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Heimbewohners bedarf und dies auch bei Bewohnern gilt, die Leistungen nach SGB XI oder SGB XII beziehen (…BGH, a.a.O. Rdn. 18 ff.; ebenso OLG Dresden, Urteil vom 02.08.2022 - Az.: 4 U 143/22 Rdn. 4 m.w.N., bei Juris).Denn § 9 Abs. 2 WBVG gebietet keine solche Darstellung im Rahmen des Erhöhungsschreibens, die es dem Verbraucher ermöglicht, eine Plausibilitätskontrolle oder eine inhaltliche Überprüfung der materiellen Berechtigung des Erhöhungsverlangens vorzunehmen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 02.08.2022 - 4 U 143/22 Rdn. 12;… Bregger in Juris-PK- BGB, 10.Auflage, Stand 09.08.2023 § 9 WBVG Rdn. 20;… Drasdo in BeckOGK, § 9 WBVG Rdn. 37 u. 38;… Wrackmeyer-Schoene in Beetz/Schwendler-Allmendinger, WBVG § 9 Rdn. 30).
- LG Düsseldorf, 17.01.2024 - 12 O 27/23 Rn. 66 Die Pflicht zur Nennung des Umlagemaßstabs ergibt sich aus dem Gesetz (§ 9 Abs. 2 Satz 3 WBVG, vgl. hierzu die einhellige Ansicht in der Rechtsprechung: OLG Dresden, Urt. v. 02.08.2022, Az. 4 U 143/22, Rn. 11, juris;… LG Mönchengladbach, Urt. v. 23.08.2022, Az. 1 O 11/22 und in der Kommentarliteratur: Weidenkaff, in: Grüneberg, 2022, 81. Aufl., § 9 WBVG, Rn. 3;… HK-WBVG/Wrackmeyer-Schoene, 1. Aufl. 2024, § 9 WBVG, Rn. 30;… Bregger in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl., § 9 WBVG (Stand: 01.02.2023), Rn. 18;… GK-SRB/Beetz/Frings, 3. Aufl. 2023, § 9 WBVG Rn. 15).
Unterschiedlich beurteilt wird hingegen, ob die Begründung so weit reichen muss, dass den Heimbewohnern anhand der Begründung des Erhöhungsverlangens eine Art Plausibilitätskontrolle möglich sein muss (vgl. widersprüchlich insofern HK-WBVG/Wrackmeyer-Schoene, 1. Aufl. 2024, WBVG § 9 Rn. 27, dort Fn 58, wonach das Urteil des OLG Dresden v. 02.08.2022, Az. 4 U 143/22 "etwas irritierend" sei, wenngleich es in demselben Kommentar unter Rn. 30 bei Fn. 65 heißt: "aus dem Schreiben an den Heimbewohner muss eine Plausibilitätskontrolle nicht ermöglicht werden", so auch Bregger in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl., § 9 WBVG, Stand: 01.02.2023, Rn. 20).
Während es nach einer Ansicht nicht ausreichend sein kann, wenn den Heimbewohnern lediglich eine Tabelle ohne weitere Erläuterungen oder eines ausdrücklichen Erhöhungsverlangen vorgelegt wird (…HK-WBVG/Wrackmeyer-Schoene, 1. Aufl. 2024, WBVG § 9 Rn. 27), folgt nach Ansicht der Klägerin aus dem Urteil des OLG Dresden vom 02.08.2022 (Az. 4 U 143/22, Rn. 12, zitiert nach juris = BeckRS 2022, 20009), dass die Begründung für die Entgelterhöhung nicht die Berechnungsgrundlagen jeder von der Erhöhung betroffenen Einzelpositionen enthalten muss.
- LG Düsseldorf, 21.02.2022 - 12 O 27/23 Rn. 88 Die Pflicht zur Nennung des Umlagemaßstabs ergibt sich aus dem Gesetz (§ 9 Abs. 2 Satz 3 WBVG, vgl. hierzu die einhellige Ansicht in der Rechtsprechung: OLG Dresden, Urt. v. 02.08.2022, Az. 4 U 143/22, Rn. 11, juris;… LG Mönchengladbach, Urt. v. 23.08.2022, Az. 1 O 11/22 und in der Kommentarliteratur: Weidenkaff, in: Grüneberg, 2022, 81. Aufl., § 9 WBVG, Rn. 3;… HK-WBVG/Wrackmeyer-Schoene, 1. Aufl. 2024, § 9 WBVG, Rn. 30;… Bregger in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl., § 9 WBVG (Stand: 01.02.2023), Rn. 18;… GK-SRB/Beetz/Frings, 3. Aufl. 2023, § 9 WBVG Rn. 15).
Unterschiedlich beurteilt wird hingegen, ob die Begründung so weit reichen muss, dass den Heimbewohnern anhand der Begründung des Erhöhungsverlangens eine Art Plausibilitätskontrolle möglich sein muss (vgl. widersprüchlich insofern HK-WBVG/Wrackmeyer-Schoene, 1. Aufl. 2024, WBVG § 9 Rn. 27, dort Fn 58, wonach das Urteil des OLG Dresden v. 02.08.2022, Az. 4 U 143/22 "etwas irritierend" sei, wenngleich es in demselben Kommentar unter Rn. 30 bei Fn. 65 heißt: "aus dem Schreiben an den Heimbewohner muss eine Plausibilitätskontrolle nicht ermöglicht werden", so auch Bregger in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl., § 9 WBVG, Stand: 01.02.2023, Rn. 20).
Während es nach einer Ansicht nicht ausreichend sein kann, wenn den Heimbewohnern lediglich eine Tabelle ohne weitere Erläuterungen oder eines ausdrücklichen Erhöhungsverlangen vorgelegt wird (…HK-WBVG/Wrackmeyer-Schoene, 1. Aufl. 2024, WBVG § 9 Rn. 27), folgt nach Ansicht der Klägerin aus dem Urteil des OLG Dresden vom 02.08.2022 (Az. 4 U 143/22, Rn. 12, zitiert nach juris = BeckRS 2022, 20009), dass die Begründung für die Entgelterhöhung nicht die Berechnungsgrundlagen jeder von der Erhöhung betroffenen Einzelpositionen enthalten muss.
- OLG Düsseldorf, 30.10.2025 - 20 U 48/24
Formelle Voraussetzungen an die Begründung des Erhöhungsverlangens des Entgelts …
- LG Frankenthal, 06.07.2023 - 3 O 293/22
Anspruch auf Unterlassung wegen eines eine Entgelterhöhung betreffenden …
Nicht geschuldet ist nach obergerichtlicher Rechtsprechung eine Darlegung, die eine Plausibilitätskontrolle oder gar eine vollständige inhaltliche Überprüfung der materiellen Berechtigung zur Entgelterhöhung ermöglicht (vgl. im Einzelnen OLG Dresden, Urteil vom 02.08.2022 zum Az. 4 U 143/22, Rnr 11, 12, zit. nach Juris).Insbesondere kann die von Beklagtenseite verlangte Beifügung einer schriftlichen zweiseitigen Änderungsvereinbarung schon deshalb nicht verlangt werden, weil das Gesetz selbst eine Zustimmung auf eine wirksame Änderungsmitteilung (die ihrerseits bereits ein Angebot auf Vertragsänderung darstellt) genügen lässt und diese Zustimmung auch formlos und sogar konkludent, namentlich durch widerspruchsfreie Zahlung des erhöhten Entgelts oder Verstreichenlassen der durch die Mitteilung ausgelösten Sonderkündigungsfrist nach § 11 Abs. 1 S. 2 WBVG erteilt werden kann (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 02.08.2022 zum Az. 4 U 143/22, Rnr 4 a.E. m.N.; BGH, Urteil vom 12.05.2016 zum Az. III ZR 179/15, Rnr 31 m.N.; zit. nach Juris).
- OLG Zweibrücken, 16.07.2024 - 8 U 62/23
Unterlassungsanspruch eines Vereins gegen eine vollstationäre Pflegeeinrichtung …
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.05.2016 (Az.: III ZR 279/15, bei Juris) ist höchstrichterlich geklärt, dass eine Entgelterhöhung des Unternehmers/Heimträgers bei einer Änderung der Berechungsgrundlage nach § 9 WBVG zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Heimbewohners bedarf und dies auch bei Bewohnern gilt, die Leistungen nach SGB XI oder SGB XII beziehen (…BGH, a.a.O. Rdn. 18 ff.; ebenso OLG Dresden, Urteil vom 02.08.2022 - Az.: 4 U 143/22 Rdn. 4 m.w.N., bei Juris).Denn § 9 Abs. 2 WBVG gebietet keine solche Darstellung im Rahmen des Erhöhungsschreibens, die es dem Verbraucher ermöglicht, eine Plausibilitätskontrolle oder eine inhaltliche Überprüfung der materiellen Berechtigung des Erhöhungsverlangens vorzunehmen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 02.08.2022 - 4 U 143/22 Rdn. 12;… Bregger in Juris-PK- BGB , 10.Auflage, Stand 09.08.2023 § 9 WBVG Rdn. 20;… Drasdo in BeckOGK, § 9 WBVG Rdn. 37 u. 38;… Wrackmeyer-Schoene in Beetz/Schwendler-Allmendinger, WBVG § 9 Rdn. 30).
- LG Hamburg, 06.05.2024 - 311 S 5/24
Altersresidenzwohnvertrag: Anspruch des Heimbetreibers gegen den Heimbewohner auf …
§ 9 WBVG verlangt nur eine Gegenüberstellung der Einzelpositionen, jedoch keine Darstellung, die dem Heimbewohner, der hierzu auch vielfach nicht in der Lage sein dürfte, eine Plausibilitätskontrolle oder gar eine inhaltliche Überprüfung ermöglichen würde (OLG Dresden, Urteil vom 2. August 2022 - 4 U 143/22, beck-online). - LG Aachen, 25.06.2026 - 10 O 67/26
Heimvertrag: Bloße Informationsschreiben und der Hinweis auf ein …
Rn. 48 Liegt keine Zustimmung vor, weil der Verbraucher eine solche verweigert, muss der Unternehmer im Zweifelsfall auf Erklärung der Annahme des Angebots klagen und ein Urteil erwirken, durch das nach § 894 ZPO die Abgabe der entsprechenden Erklärung fingiert wird (LG Berlin, 13.11.2012 - 15 O 181/12, BeckRS 2013, 02047 sowie OLG Dresden 2.8. 2022 - 4 U 143/22;… BeckOGK/Drasdo, 1.4.2026, WBVG § 9 Rn. 28). - LG Dortmund, 16.01.2026 - 3 O 98/25
Anwendbarkeit WBVG, Erhöhungsverlangen, Wohnstiftsvertrag, Seniorenresidenz, …
Denn § 9 Abs. 2 WBVG gebietet keine solche Darstellung im Rahmen des Erhöhungsschreibens, die es dem Verbraucher ermöglicht, eine Plausibilitätskontrolle oder eine inhaltliche Überprüfung der materiellen Berechtigung des Erhöhungsverlangens vorzunehmen (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 02.08.2022 - 4 U 143/22 - NZM 2023, 301, 303, Rn. 11;… OLG Zweibrücken, Urt. v. 20.08.2024 - 8 U 62/23 - BeckRS 2024, 20960, Rn. 39; Drasdo, NZM 2025, 777, 781). - OLG Düsseldorf, 13.06.2024 - 8 U 161/22
Schriftform, Begründung und Angemessenheit der Erhöhung des …
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