Rechtsprechung
| OLG Dresden, 07.10.2025 - 4 U 1492/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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DSGVO Art. 15 Abs. 1 Buchst. h
Auskunftsanspruch gegen eine Wirtschaftsauskunftei über die für ein Bonitätsinformationssystem gespeicherten Daten
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 27.02.2025 - C-203/22
Automatisierte Bonitätsbeurteilung: Die betroffene Person hat das Recht, zu …
Auszug aus OLG Dresden, 07.10.2025 - 4 U 1492/24
Rn. 18 Zur Begründung ihrer hiergegen gerichteten Berufung rügt die Klägerin die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, denn das Landgericht habe die Entscheidungen des EuGH vom 7.12.2023 (C-634/21) und - insbesondere zum Auskunftsanspruch - vom 27.2.2025 (C-203/22) nicht berücksichtigt.Bestätigt wird dies durch den Erwägungsgrund Nr. 63 Satz 3 DSGVO, der gleichfalls in Fällen eines Profiling besondere Auskunftsrechte der betroffenen Person vorsieht (so auch Wiedemann, EuZW 2025, 442, beck-online).
Zum einen verpflichtet Art. 12 Abs. 1 DSGVO den Verantwortlichen dazu, der betroffenen Person die relevanten Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache zur Verfügung zu stellen (EuGH, Urt. v. 27.02.2025, C-203/22, Rn. 49, CR 2025, 302 ff).
Da den von einem Profiling betroffenen Personen Auskunftsrechte nur insoweit zustehen, als ihnen damit eine Überprüfung der Bonitätsscorewerte auf Fehler und mangelnde Plausibilität ermöglicht wird, schuldet die Beklagte lediglich eine auch für einen Laien verständliche Information, die diesem eine solche Plausibilitätskontrolle ermöglicht, nicht jedoch eine Auskunft, auf deren Grundlage der Betroffene den nach statistischen Verfahren errechneten jeweiligen Score mathematisch nachvollziehen und überprüfen könnte, ob "zwischen der verwendeten Methode und den herangezogenen Kriterien einerseits und dem Ergebnis der automatisierten Entscheidung andererseits eine objektiv nachprüfbare Übereinstimmung und ein objektiv nachprüfbarer Kausalzusammenhang" besteht (vgl. EuGH, a.a.O., C-203/22, Rn. 53;… OLG Stuttgart, Beschl. v. 18.03.2025, 9 U 20/25, Rn. 88 u. v. 03.06.2025, 9 U 67/25, jeweils m.w.N., juris;… OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.06.2025 3 U 247/25, Rn. 70 f, juris;… OLG Brandenburg, Beschl. v. 07.07.2025, 1 U 68/24, Rn. 59, juris;… BeckOK DatenschutzR/von Lewinski DS-GVO Art. 22 Rn. 55, 56).
- EuGH, 07.12.2023 - C-634/21
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht zwei Datenverarbeitungspraktiken …
Auszug aus OLG Dresden, 07.10.2025 - 4 U 1492/24
Rn. 18 Zur Begründung ihrer hiergegen gerichteten Berufung rügt die Klägerin die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, denn das Landgericht habe die Entscheidungen des EuGH vom 7.12.2023 (C-634/21) und - insbesondere zum Auskunftsanspruch - vom 27.2.2025 (C-203/22) nicht berücksichtigt.Denn Zweck des Art. 22 DSGVO ist es, Personen vor den besonderen Risiken für ihre Rechte und Freiheiten zu schützen, die mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten - einschließlich Profiling - verbunden sind, wie durch Erwägungsgrund Nr. 71 herausgestellt wird (vgl. EuGH, Urt. v. 7.12.2023 - C-634/21 (Schufa), NZA 2024, 25).
Rn. 43 Für ein insofern beschränktes Auskunftsrecht der betroffenen Person spricht auch, dass der derzeit im Abstimmungsverfahren befindliche Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (vgl. BT-Drucksache 20/10859 vom 27.3.2024) nach Evaluierung und - wie es in der Begründung heißt - "das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7.12.2023 - C-634/21 " "Schufa-Holding (Scoring)" aufgreifend", die Ersetzung des § 31 BDSG durch einen neuen § 37a BDSG vorsieht.
- OLG Brandenburg, 07.07.2025 - 1 U 68/24
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Erstellung der Scorewerte eines …
Auszug aus OLG Dresden, 07.10.2025 - 4 U 1492/24
Da den von einem Profiling betroffenen Personen Auskunftsrechte nur insoweit zustehen, als ihnen damit eine Überprüfung der Bonitätsscorewerte auf Fehler und mangelnde Plausibilität ermöglicht wird, schuldet die Beklagte lediglich eine auch für einen Laien verständliche Information, die diesem eine solche Plausibilitätskontrolle ermöglicht, nicht jedoch eine Auskunft, auf deren Grundlage der Betroffene den nach statistischen Verfahren errechneten jeweiligen Score mathematisch nachvollziehen und überprüfen könnte, ob "zwischen der verwendeten Methode und den herangezogenen Kriterien einerseits und dem Ergebnis der automatisierten Entscheidung andererseits eine objektiv nachprüfbare Übereinstimmung und ein objektiv nachprüfbarer Kausalzusammenhang" besteht (…vgl. EuGH, a.a.O., C-203/22, Rn. 53;… OLG Stuttgart, Beschl. v. 18.03.2025, 9 U 20/25, Rn. 88 u. v. 03.06.2025, 9 U 67/25, jeweils m.w.N., juris;… OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.06.2025 3 U 247/25, Rn. 70 f, juris; OLG Brandenburg, Beschl. v. 07.07.2025, 1 U 68/24, Rn. 59, juris;… BeckOK DatenschutzR/von Lewinski DS-GVO Art. 22 Rn. 55, 56).Es sind zahlreiche Parallelverfahren in Deutschland anhängig, und die vorliegende Entscheidung weicht zur Reichweite des Auskunftsanspruchs von der Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.08.2022, 9 U 24/22; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 07.07.2025, 1 U 68/24; OLG München, Beschluss vom 03.02.2025, 24 U 3326/24; OLG Nürnberg, Beschluss vom 5. Mai 2025 - 3 U 1670/24 -, alle juris) ab.
- BGH, 12.10.2011 - XII ZB 127/11
Auskunftspflicht in einem Güterrechtsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstandes …
Auszug aus OLG Dresden, 07.10.2025 - 4 U 1492/24
Rn. 47 Der bis zur teilweisen Rücknahme der Berufung festzusetzende Streitwert ergibt sich aus einem für die Klageanträge zu 1) bis 3) entsprechend dem wirtschaftlichen Interesse jeweils anzusetzenden Betrag von 500,- EUR, dem mit dem Klageantrag zu 2) begehrten bezifferten Zahlungsantrag (5.000,- EUR), dem als Klageantrag zu 5) geltend gemachten Auskunftsantrag, den der Senat nach dem nach dem wirtschaftlichen Interesse des Anspruchstellers an der Erteilung der Auskunft, hier konkret mit einem Zehntel des Leistungsanspruchs (= 500,- EUR) ansetzt (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 12.10.2011 - XII ZB 127/11, NJW-RR 2012, 130 Rn. 13 f.;… Senat, Beschl. v. 31.07.2023 - 4 W 396/23, BeckRS 2023, 21123 Rn. 12;… OLG Braunschweig, Urt. v. 05.06.2025 - 2 U 71/24 -, Rn. 187 - 188, juris) und dem Unterlassungsanspruch gem. Klageantrag zu 6), den der Senat in ständiger Rspr. mit 3.500,- EUR bewertet. - OLG Dresden, 31.07.2023 - 4 W 396/23
Streitwert einer Klage auf Entschädigung, Unterlassung und Auskunft wegen eines …
Auszug aus OLG Dresden, 07.10.2025 - 4 U 1492/24
Rn. 47 Der bis zur teilweisen Rücknahme der Berufung festzusetzende Streitwert ergibt sich aus einem für die Klageanträge zu 1) bis 3) entsprechend dem wirtschaftlichen Interesse jeweils anzusetzenden Betrag von 500,- EUR, dem mit dem Klageantrag zu 2) begehrten bezifferten Zahlungsantrag (5.000,- EUR), dem als Klageantrag zu 5) geltend gemachten Auskunftsantrag, den der Senat nach dem nach dem wirtschaftlichen Interesse des Anspruchstellers an der Erteilung der Auskunft, hier konkret mit einem Zehntel des Leistungsanspruchs (= 500,- EUR) ansetzt (vgl. z.B. BGH…, Beschluss vom 12.10.2011 - XII ZB 127/11, NJW-RR 2012, 130 Rn. 13 f.; Senat, Beschl. v. 31.07.2023 - 4 W 396/23, BeckRS 2023, 21123 Rn. 12;… OLG Braunschweig, Urt. v. 05.06.2025 - 2 U 71/24 -, Rn. 187 - 188, juris) und dem Unterlassungsanspruch gem. Klageantrag zu 6), den der Senat in ständiger Rspr. mit 3.500,- EUR bewertet. - OLG Braunschweig, 05.06.2025 - 2 U 71/24
Scraping; Schadensersatz; Kontrollverlust; DSGVO; zeitlicher Anwendungsbereich; …
Auszug aus OLG Dresden, 07.10.2025 - 4 U 1492/24
Rn. 47 Der bis zur teilweisen Rücknahme der Berufung festzusetzende Streitwert ergibt sich aus einem für die Klageanträge zu 1) bis 3) entsprechend dem wirtschaftlichen Interesse jeweils anzusetzenden Betrag von 500,- EUR, dem mit dem Klageantrag zu 2) begehrten bezifferten Zahlungsantrag (5.000,- EUR), dem als Klageantrag zu 5) geltend gemachten Auskunftsantrag, den der Senat nach dem nach dem wirtschaftlichen Interesse des Anspruchstellers an der Erteilung der Auskunft, hier konkret mit einem Zehntel des Leistungsanspruchs (= 500,- EUR) ansetzt (vgl. z.B. BGH…, Beschluss vom 12.10.2011 - XII ZB 127/11, NJW-RR 2012, 130 Rn. 13 f.;… Senat, Beschl. v. 31.07.2023 - 4 W 396/23, BeckRS 2023, 21123 Rn. 12; OLG Braunschweig, Urt. v. 05.06.2025 - 2 U 71/24 -, Rn. 187 - 188, juris) und dem Unterlassungsanspruch gem. Klageantrag zu 6), den der Senat in ständiger Rspr. mit 3.500,- EUR bewertet. - OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 9 U 24/22
Datenschutzrecht: Rechtmäßigkeit der Speicherung einer vorzeitigen …
Auszug aus OLG Dresden, 07.10.2025 - 4 U 1492/24
Es sind zahlreiche Parallelverfahren in Deutschland anhängig, und die vorliegende Entscheidung weicht zur Reichweite des Auskunftsanspruchs von der Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.08.2022, 9 U 24/22; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 07.07.2025, 1 U 68/24; OLG München, Beschluss vom 03.02.2025, 24 U 3326/24; OLG Nürnberg, Beschluss vom 5. Mai 2025 - 3 U 1670/24 -, alle juris) ab. - OLG Naumburg, 23.04.2026 - 9 U 20/25
Auszug aus OLG Dresden, 07.10.2025 - 4 U 1492/24
Da den von einem Profiling betroffenen Personen Auskunftsrechte nur insoweit zustehen, als ihnen damit eine Überprüfung der Bonitätsscorewerte auf Fehler und mangelnde Plausibilität ermöglicht wird, schuldet die Beklagte lediglich eine auch für einen Laien verständliche Information, die diesem eine solche Plausibilitätskontrolle ermöglicht, nicht jedoch eine Auskunft, auf deren Grundlage der Betroffene den nach statistischen Verfahren errechneten jeweiligen Score mathematisch nachvollziehen und überprüfen könnte, ob "zwischen der verwendeten Methode und den herangezogenen Kriterien einerseits und dem Ergebnis der automatisierten Entscheidung andererseits eine objektiv nachprüfbare Übereinstimmung und ein objektiv nachprüfbarer Kausalzusammenhang" besteht (…vgl. EuGH, a.a.O., C-203/22, Rn. 53; OLG Stuttgart, Beschl. v. 18.03.2025, 9 U 20/25, Rn. 88 u. v. 03.06.2025, 9 U 67/25, jeweils m.w.N., juris;… OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.06.2025 3 U 247/25, Rn. 70 f, juris;… OLG Brandenburg, Beschl. v. 07.07.2025, 1 U 68/24, Rn. 59, juris;… BeckOK DatenschutzR/von Lewinski DS-GVO Art. 22 Rn. 55, 56). - OLG Nürnberg, 24.06.2025 - 3 U 247/25
Geschäftsführung ohne Auftrag, Erstbegehungsgefahr, Berufungsrücknahme, …
Auszug aus OLG Dresden, 07.10.2025 - 4 U 1492/24
Da den von einem Profiling betroffenen Personen Auskunftsrechte nur insoweit zustehen, als ihnen damit eine Überprüfung der Bonitätsscorewerte auf Fehler und mangelnde Plausibilität ermöglicht wird, schuldet die Beklagte lediglich eine auch für einen Laien verständliche Information, die diesem eine solche Plausibilitätskontrolle ermöglicht, nicht jedoch eine Auskunft, auf deren Grundlage der Betroffene den nach statistischen Verfahren errechneten jeweiligen Score mathematisch nachvollziehen und überprüfen könnte, ob "zwischen der verwendeten Methode und den herangezogenen Kriterien einerseits und dem Ergebnis der automatisierten Entscheidung andererseits eine objektiv nachprüfbare Übereinstimmung und ein objektiv nachprüfbarer Kausalzusammenhang" besteht (…vgl. EuGH, a.a.O., C-203/22, Rn. 53;… OLG Stuttgart, Beschl. v. 18.03.2025, 9 U 20/25, Rn. 88 u. v. 03.06.2025, 9 U 67/25, jeweils m.w.N., juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.06.2025 3 U 247/25, Rn. 70 f, juris;… OLG Brandenburg, Beschl. v. 07.07.2025, 1 U 68/24, Rn. 59, juris;… BeckOK DatenschutzR/von Lewinski DS-GVO Art. 22 Rn. 55, 56). - OLG Stuttgart, 03.06.2025 - 9 U 67/25
Datenschutzrecht: Erstellung eines Bonitätsscores als
Auszug aus OLG Dresden, 07.10.2025 - 4 U 1492/24
Da den von einem Profiling betroffenen Personen Auskunftsrechte nur insoweit zustehen, als ihnen damit eine Überprüfung der Bonitätsscorewerte auf Fehler und mangelnde Plausibilität ermöglicht wird, schuldet die Beklagte lediglich eine auch für einen Laien verständliche Information, die diesem eine solche Plausibilitätskontrolle ermöglicht, nicht jedoch eine Auskunft, auf deren Grundlage der Betroffene den nach statistischen Verfahren errechneten jeweiligen Score mathematisch nachvollziehen und überprüfen könnte, ob "zwischen der verwendeten Methode und den herangezogenen Kriterien einerseits und dem Ergebnis der automatisierten Entscheidung andererseits eine objektiv nachprüfbare Übereinstimmung und ein objektiv nachprüfbarer Kausalzusammenhang" besteht (…vgl. EuGH, a.a.O., C-203/22, Rn. 53; OLG Stuttgart, Beschl. v. 18.03.2025, 9 U 20/25, Rn. 88 u. v. 03.06.2025, 9 U 67/25, jeweils m.w.N., juris;… OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.06.2025 3 U 247/25, Rn. 70 f, juris;… OLG Brandenburg, Beschl. v. 07.07.2025, 1 U 68/24, Rn. 59, juris;… BeckOK DatenschutzR/von Lewinski DS-GVO Art. 22 Rn. 55, 56). - OLG München, 03.02.2025 - 24 U 3326/24
Datenschutzgrundverordnung, Dsgvo, Unterlassungsanspruch, Feststellungsantrag, …
- OLG Nürnberg, 05.05.2025 - 3 U 1670/24
SCHUFA darf Schuldnerdaten nach Ausgleich der offenen Forderungen noch 3 Jahre …
- BGH, 21.10.2026 - I ZR 229/25
Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten
Rn. 6 Das Berufungsgericht (OLG Dresden, Urteil vom 7. Oktober 2025 - 4 U 1492/24, juris) hat - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung und Abweisung der Klage im Übrigen - die Beklagte verurteilt,. - BGH - I ZR 226/25 (anhängig)
Auskunftsanspruch gegen Wirtschaftsauskunftei
Landgericht Görlitz - Urteil vom 25. September 2024 - 1 O 100/24 Oberlandesgericht Dresden - Urteil vom 7. Oktober 2025 - 4 U 1492/24.Landgericht Görlitz - Urteil vom 25. September 2024 - 1 O 100/24 Oberlandesgericht Dresden - Urteil vom 7. Oktober 2025 - 4 U 1492/24.
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