Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 24.04.2008 - 4 U 152/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Insolvenz des Gewerberaummieters: Bestimmungsrecht des Vermieters hinsichtlich der Verrechnung der Mietkaution mit Mietschulden
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verrechnung der Mietkaution bei Insolvenz des Mieters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmungsrecht des Vermieters hinsichtlich der Verrechnung der ihm geleisteten Mietsicherheit mit Mietzinsforderungen nach § 108 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Inanspruchnahme der Mietkaution nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Mieters (IMR 2009, 164)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 71/05
Umfang der Mietkaution
Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2008 - 4 U 152/07
Die Sicherheit dient allein den Sicherungsinteressen des Vermieters für Ansprüche, die ihm gegen den Mieter aus dem Mietverhältnis und dessen Abwicklung künftig erwachsen (vgl. BGH NJW 2006, 1422; Lindner-Figura/Opr"ee/Stellmann-Moeser, Geschäftsraummiete, 2006, Kap. 12 RN 24 FN 6; RN 36 ff;… Palandt-Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., 2008, Einf. vor § 535 RN 120 ,121;… Bub/Treier-v. Martius, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., 1999, RN III.A 766 je m.w.N.). - BGH, 08.03.1972 - VIII ZR 183/70
Rechtliche Einordnung der Ansprüche eines Vermieters wegen Vorenthaltung der …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2008 - 4 U 152/07
Der Mieter kann jedenfalls während der Mietzeit und nach dieser bis zum Zeitpunkt der Abrechnungsreife und der daraus folgenden Fälligkeit des Rückgewähranspruchs (dazu vgl. BGH WuM 1987, 311; 1972, 57) nicht über die Mietsicherheit verfügen und damit auch nicht aus eigenem Recht bestimmen, wie und auf welche Weise sie zu verwenden ist (vgl. BGH NJW 1972, 721;… Blanck a.a.O., RN 94;… v. Martius, a.a.O., RN 769;… Weidenkaff, a.a.O., RN 126).
- OLG Dresden, 19.10.2011 - 13 U 1179/10
Bestimmungsrecht des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Tilgung von …
Abgesehen davon, dass es sich bei den von der herrschenden Meinung behandelten Fällen, nicht nur beim Vorschuss, sondern auch bei sonstiger Sicherheitsleistung im Wesentlichen um Geldsicherheiten handelt, der Schuldner bei der Verwertung folglich nicht mehr leistet und ihm das Bestimmungsrecht nach § 366 Abs. 1 BGB schon aus diesem Grund nicht zusteht, wäre zweifelhaft, ob die - ausdrücklich oder konkludent getroffene - Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger, die dem Schuldner das Bestimmungsrecht entzieht (…Soergel/Schreiber, BGB, 13. Aufl., § 366 Rn. 6; ähnlich OLG Hamburg, Urt. v. 03.04.2008 - 4 U 152/07, ZMR 2008, 714, 715 m.w.N.), den Insolvenzverwalter binden könnte.Schließlich steht die Entscheidung des OLG Hamburg vom 03.04.2008 (4 U 152/07, ZMR 2008, 714) nicht entgegen, die das Tilgungsbestimmungsrecht des Insolvenzverwalters bei seiner Aufrechnung der Forderung auf Rückzahlung einer Kaution gegen offene Mietzinsforderungen aus der Zeit vor und nach der Insolvenzeröffnung einschränkt, da auch in diesem Fall die Kaution der Verwertung durch den Verwalter nicht zugänglich war.
- FG Münster, 10.12.2019 - 2 K 2497/17
Einkommensteuer - Zur Anerkennung eines Grundstücksübertragungsvertrages zwischen …
Der Vermieter kann nämlich - wenn für das Mietverhältnis und/oder die Sicherungsabrede keine Besonderheiten vorliegen - allein bestimmen, ob er die ihm geleistete Sicherheit zur Verrechnung mit Schulden des Mieters aus dem Mietverhältnis überhaupt einsetzen und bei mehreren zwischen den Mietvertragsparteien unstreitigen Schulden, welche er davon tilgen will (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 24.4.2008 4 U 152/07, juris, m. w. Nachw.). - AG Brandenburg, 25.04.2012 - 31 C 175/10
Kautionsrückforderung: Ist insolventer Mieter prozessführungsbefugt?
So kann z. B. unabhängig von der insolvenzrechtlichen Einordnung von Ansprüchen des Vermieters als Masseschulden oder als Insolvenzforderungen der Vermieter mit diesen Ansprüchen gegen den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution die Aufrechnung erklären (BGH, Urteil vom 11.11.2004, Az.: IX ZR 237/03, u. a. in: NZM 2005, Seite 342; OLG Hamburg, Urteil vom 24.04.2008, Az.: 4 U 152/07, u. a. in: ZMR 2008, Seiten 714 ff.).
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