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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 U 1564/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,12117
OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 U 1564/16 (https://dejure.org/2017,12117)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.04.2017 - 4 U 1564/16 (https://dejure.org/2017,12117)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. April 2017 - 4 U 1564/16 (https://dejure.org/2017,12117)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Feuerversicherung - Indizien für vorsätzliche Eigenbrandstiftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung bei Brandstiftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende Indizien für eine Eigenbrandstiftung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung bei Brandstiftung; Anforderungen an den Nachweis einer Eigenbrandstiftung des Versicherungsnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 883
  • VersR 2017, 1198
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog. …

    Auszug aus OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 U 1564/16
    a) Die arglistige Täuschung setzt eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem Versicherer zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2010, IV ZR 252/08 - zitiert nach juris, wie alle im Urteil zitierten Entscheidungen).

    Der empfangsbevollmächtigte Versicherungsagent steht bei Entgegennahme eines Antrages auf Abschluss eines Versicherungsvertrages dem Antragsteller bildlich gesprochen als das "Auge und Ohr" des Versicherers gegenüber (BGH, Urteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08).

    Der Versicherer kann allein mit dem Inhalt des von seinem Agenten ausgefüllten Antragsformulars nicht den Beweis führen, dass der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht habe, wenn dieser substantiiert behauptet, den Agenten mündlich zutreffend unterrichtet zu haben (BGH, Urteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08).

  • BGH, 13.03.2013 - IV ZR 110/11

    Wohngebäudeversicherung: Geltendmachung der Leistungsfreiheit wegen …

    Auszug aus OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 U 1564/16
    (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2013 - IV ZR 110/11).

    Im anschließenden Rechtsstreit um die Versicherungsleistung räumt das Gesetz dem Versicherer die gleichen Befugnisse und Möglichkeiten ein wie jedem anderen Beteiligten eines schuldrechtlichen Vertrages, aber auch nicht mehr (so Urteil BGH vom 13.03.2013 - IV ZR 110/11).

  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 62/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Brandstiftung

    Auszug aus OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 U 1564/16
    a) Die Beklagte hat den Vollbeweis dafür zu erbringen, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13.04.2005 - IV ZR 62/04).
  • OLG Hamm, 17.08.2016 - 20 U 86/12

    Anforderungen an den Nachweis der Eigenbrandstiftung in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 U 1564/16
    Der Versicherer kann den nach § 286 ZPO zu erbringenden Beweis auch über nachgewiesene bzw. unbestrittene Indizien führen, wenn diese in der Gesamtschau nach der Lebenserfahrung die sichere Überzeugung von der beweisbedürftigen Tatsache vermitteln (…OLG Düsseldorf, aaO.; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2016 - 20 U 86/12).
  • OLG Hamm, 27.02.2015 - 20 U 26/15

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Mitteilung von Verdachtsdiagnosen im Rahmen …

    Auszug aus OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 U 1564/16
    Der Versicherer muss beweisen, dass alle Fragen im schriftlichen Formular dem Antragsteller tatsächlich gestellt und so wie niedergelegt von ihm beantwortet worden sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2015 - 20 U 26/15).
  • BGH, 13.04.2016 - IV ZR 152/14

    Verletzung der Auskunftsobliegenheit in der Wohngebäudeversicherung: …

    Auszug aus OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 U 1564/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Beschluss vom 13.04.2016 - IV ZR 152/14) ist die Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheit des Versicherungsnehmers grundsätzlich weit gefasst.
  • BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10

    Geld- und Valorentransportversicherung: Anfechtung des Versicherungsvertrags …

    Auszug aus OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 U 1564/16
    Wenn der ermittelte Wille der Vertragsparteien darauf gerichtet war, die vertraglichen Beziehungen auf eine selbständig neue Grundlage zu stellen und sich nicht damit zu begnügen, einzelne Regelungen eines bestehenden Vertrages zu modifizieren, liegt ein neuer Vertrag vor (vgl. BGH, Beschluss vom 08.12.2011 - IV ZR 5/10, Rn. 20).
  • OLG Dresden, 11.10.2022 - 4 U 36/22

    Regulierung eines Brandschadens - Verpflichtende Durchführung eines …

    Die Beklagte hat den Vollbeweis dafür zu erbringen; Beweiserleichterungen kommen ihr nicht zugute (vgl. Senat, Urteil vom 18.04.2017 - 4 U 1564/16 - juris, Rn. 35).

    Die Aufklärungs- und Obliegenheitspflicht des Versicherungsnehmers ist zwar grundsätzlich weit gefasst (vgl. BGH, Beschluss vom 13.04.2016 - IV ZR 152/14 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 18.04.2014 - 4 U 1564/16).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2018 - L 11 KA 39/17

    Vertragsarzthonorar

    Auch er ist ein Vollbeweis (so Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.10.2004 - 6 B 6/04 - hierzu auch Oberlandesgericht (OLG) Dresden, Urteil vom 18.04.2017 - 4 U 1564/16 - OLG Hamm, Beschluss vom 01.08.2016 - 6 U 170/14 - OLG Celle, Urteil vom 10.05.2012 - 8 U 213/11 -).
  • LG Mönchengladbach, 25.05.2023 - 1 O 109/21

    Brandstiftung: Wohngebäudeversicherung zahlt nicht?

    Für den so geführten Indizienbeweis genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (…vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Dresden, r+s 2017, 354).
  • LG Flensburg, 03.08.2018 - 4 O 229/15

    Indizien für eine Eigenbrandstiftung durch den Versicherungsnehmer

    Zunächst stellt die Tatsache, dass an dem streitgegenständlichen Gebäude keine Einbruchsspuren festgestellt wurden, vorliegend kein Indiz für eine Eigenbrandstiftung dar - denn zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Türen - sowohl zum Vorder- als auch zum Hinterhaus - in der Regel unverschlossen waren, so dass jedenfalls nicht auszuschließen ist, dass Dritte in das Gebäude eingedrungen sind, ohne entsprechende Spuren zu hinterlassen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 18.04.2017, 4 U 1564/16, zitiert nach juris).
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