Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 4 U 159/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 667 BGB, § 675 BGB
Beendeter Geschäftsbesorgungsvertrag: Beweislastverteilung hinsichtlich der Pflicht zur Herausgabe des aus der Geschäftsbesorgung Erlangten - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 667; BGB § 675
Zweigeteilte Beweislast bei der Pflicht zur Herausgabe des aus der Geschäftsbesorgung Erlangten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Darlegungslast und Beweispflicht des Auftraggebers im Rahmen eines Dienstvertrages über eine Geschäftsbesorgung hinsichtlich des Erlangten durch den Beauftragten; Darlegungslast und Beweispflicht im Rahmen eines Dienstvertrages über eine Geschäftsbesorgung bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Deutsche Post -, Postagentur, zweigeteilte Beweislast, Pflicht zur Herausgabe des aus der Geschäftsbesorgung Erlangten, Beendeter Geschäftsbesorgungsvertrag, Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 24.04.2006 - 7 O 290/05
- OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 4 U 159/06
Papierfundstellen
- MDR 2008, 1027
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.11.1985 - IVa ZR 42/84
Voraussetzungen des Aufwendungsersatzanspruchs des mit der Vermögensverwaltung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 4 U 159/06
Sodann obliegt es diesem, den Verbleib des Erlangten darzulegen und zu beweisen und sich gegebenenfalls zu entlasten (BGH NJW 1986, 1492).
- OLG Köln, 21.11.2008 - 19 U 72/08
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus Fehlbeträgen …
Weitere Darlegungen zur Richtigkeit jeder einzelnen Buchung der Geschäftsvorfälle seitens der Auftraggeberin sind indes nicht erforderlich, weil der Auftragnehmer die Geschäftsvorfälle in das System eingegeben hat, der Auftraggeber daher in die Richtigkeit der vorgenommenen Eingaben vertrauen und sich dieser zu einer schlüssigen Darlegung und zum Nachweis eines zu seinen Gunsten resultierenden Endsaldos bedienen darf (so auch die überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung, vgl. OLG Koblenz, U. v. 30.1.2006, 12 U 127/01 - juris; OLG Saarbrücken, 17.10.2007, 1 U 634/06 - juris; OLG Frankfurt, U. v. 30.1.2008, 4 U 159/06 - juris).Grundsätzlich ist das aus der Geschäftsbesorgung erlangte Geld auch dann herauszugeben, wenn es nicht mehr vorhanden, aber nicht bestimmungsgemäß verwendet worden ist, wobei der Beauftragte die bestimmungsgemäße Verwendung zu beweisen hat (BGH, U. v. 4.11.2002, II ZR 210/00 - juris; OLG Frankfurt, U. v. 30.1.2008, 4 U 159/06 - juris).
- OLG Köln, 08.04.2010 - 19 U 27/10
Anforderungen an den Nachweis von Kassenfehlbeständen einer Postagentur
Dann aber musste die Klägerin nicht die einzelnen Geschäftsvorgänge, welche die Grundlage für die Berechnung des geltend gemachten Bargeldfehlbestands bildeten, dartun und deren Richtigkeit beweisen, sondern konnte sich zur schlüssigen Darlegung und zum Nachweis des Kassenfehlbestands des vom EPOS-Systems ausgewiesenen Endsaldos bedienen (vgl. OLG Frankfurt vom 30.01.2008 - 4 U 159/06 - OLG Koblenz vom 30.01.2006 - 12 U 127/01-, jeweils zitiert nach juris). - OLG Köln, 27.05.2010 - 19 U 27/10
Beweisführung durch Privatgutachten
Denn diese hat als Agenturbetreiberin die einzelnen Geschäfte abgewickelt und hierfür in eigener Zuständigkeit auf das EPOS-System zugegriffen (so auch OLG Frankfurt vom 30.01.2008 - 4 U 159/06 - Rn. 15;… OLG Koblenz vom 30.01.2006 - 12 U 127/01 - Rn. 35; jeweils zitiert nach juris).
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