Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 24.03.1998 - 4 U 16/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 12 1 I f
Papierfundstellen
- NJW 1999, 587
- VersR 1998, 1107
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
Redlichkeit des Versicherungsnehmers; Zurückweisung von Ansprüchen in der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.1998 - 4 U 16/97
* 1. Die strafrechtliche Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK enthält keinen allgemeinen, auch für das Versicherungsrecht gültigen Grundsatz (i. A. an BGH [IX. Zivilsenat] VersR 1996, 99 [100]; a. A. BGH [IV. Zivilsenat] VersR 1996, 575; 1997, 53 [54]).2. Die Unschuldsvermutung hindert nicht, eine auffällige Häufung früherer Versicherungsfälle, bei denen Unredlichkeiten nicht nachgewiesen werden konnten, als zusätzliches Indiz für die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines weiteren Kfz-Diebstahls zu werten, für den ein Versicherer in Anspruch genommen wird (a. A. BGH [IV. Zivilsenat] VersR 1996, 575; 1997, 53).
- BGH, 16.10.1996 - IV ZR 154/95
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls beim Kauf eines Gebrauchtwagens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.1998 - 4 U 16/97
* 1. Die strafrechtliche Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK enthält keinen allgemeinen, auch für das Versicherungsrecht gültigen Grundsatz (i. A. an BGH [IX. Zivilsenat] VersR 1996, 99 [100]; a. A. BGH [IV. Zivilsenat] VersR 1996, 575; 1997, 53 [54]).2. Die Unschuldsvermutung hindert nicht, eine auffällige Häufung früherer Versicherungsfälle, bei denen Unredlichkeiten nicht nachgewiesen werden konnten, als zusätzliches Indiz für die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines weiteren Kfz-Diebstahls zu werten, für den ein Versicherer in Anspruch genommen wird (a. A. BGH [IV. Zivilsenat] VersR 1996, 575; 1997, 53).
- BGH, 30.03.1995 - IX ZR 182/94
Gebührenanspruch des Prozeßbevollmächtigten nach Notwendigkeit der Mandatierung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.1998 - 4 U 16/97
* 1. Die strafrechtliche Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK enthält keinen allgemeinen, auch für das Versicherungsrecht gültigen Grundsatz (i. A. an BGH [IX. Zivilsenat] VersR 1996, 99 [100]; a. A. BGH [IV. Zivilsenat] VersR 1996, 575; 1997, 53 [54]).
- OLG Brandenburg, 20.12.2006 - 4 U 66/06
Beweis der Entwendung eines Kraftfahrzeugs
Ob der Versicherungsnehmer in der Lage wäre, den hiernach erst einmal ausreichenden Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls zu führen, kann jedoch dahinstehen, wenn dem Versicherer der ihm offene "Gegenbeweis" gelungen ist (OLG Köln, Urteil vom 20.11.2001, 9 U 39/00; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.3.1998, 4 U 16/97). - OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 185/01
Voraussetzungen des Vortäuschens eines KFZ-Diebstahls
Dabei verkennt der Senat nicht, dass die Häufung angeblicher Diebstahlsfälle als Vortäuschungsindiz gewertet werden kann (Senat, VersR 1998, 1107; Römer, NVersZ 1998, 63, 65). - OLG Hamm, 23.11.1998 - 6 U 113/98
Anspruch eines Versicherten auf eine Diebstahls-Kaskoentschädigung; Vortäuschung …
Das kann bei der Frage des Diebstahlsnachweises durchaus zu Lasten des Versicherungsnehmers herangezogen werden (vgl. OLG Düsseldorf NVersZ 98, 63 = r+s 98, 453; Römer NVersZ 98, 63). - LG Stuttgart, 26.07.2006 - 18 O 203/06 Denn es lässt sich jedenfalls für den Gegenbeweis feststellen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung der Entwendung spricht (…vgl. zum Offenlassen der Frage des äußeren Bildes Prölss/Martin, a.a.O., § 49 VVG Rdnr. 66, § 12 AKB Rdnr. 26; OLG Düsseldorf VersR 1998, 1107; OLG Köln r + s 2002, 104).
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