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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 28.03.2017 - 4 U 1624/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9893
OLG Dresden, 28.03.2017 - 4 U 1624/16 (https://dejure.org/2017,9893)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.03.2017 - 4 U 1624/16 (https://dejure.org/2017,9893)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. März 2017 - 4 U 1624/16 (https://dejure.org/2017,9893)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    § 8 Abs. 5 a.F. VVG

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 8 Abs. 5 a.F.
    Anforderungen an die drucktechnische Hervorhebung einer Rücktrittsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die drucktechnische Hervorhebung einer Rücktrittsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung; Umfang der zurück zu gewährenden Leistungen nach wirksamen Rücktritt des Versicherunsnehmers vom Vertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 575
  • NJ 2017, 194
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 343/15

    Fondsgebundene Lebensversicherung nach dem sog. Policenmodell: Widerspruchsrecht …

    Auszug aus OLG Dresden, 28.03.2017 - 4 U 1624/16
    Es reicht allerdings ein konkret auf die Ertragslage des Versicherers bezogener Vortrag aus (BGH, Urteil vom 1.6.2016, IV ZR 343/15 - juris).

    Hat der Versicherer mit der Anlage des Sparanteils in Fonds Verluste erzielt, sind diese Verluste ebenso wie ein eventuell bereits ausgezahlter Rückkaufswert von den geleisteten Prämien und den erzielten Nutzungen in Abzug zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 1.6.2016, IV ZR 343/15 - juris; VersR 2016, 33 Tz. 51 f.).

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 513/14

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach …

    Auszug aus OLG Dresden, 28.03.2017 - 4 U 1624/16
    Zur Herstellung eines vernünftigen Ausgleichs und einer gerechten Risikoverteilung ist es geboten, dass der Versicherer neben dem Risikoanteil auch hieraus ggf. gezogene Nutzungen behalten darf (BGH, Urteil vom 11.11.15, IV ZR 513/14- juris).

    Hat der Versicherer mit der Anlage des Sparanteils in Fonds Verluste erzielt, sind diese Verluste ebenso wie ein eventuell bereits ausgezahlter Rückkaufswert von den geleisteten Prämien und den erzielten Nutzungen in Abzug zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 1.6.2016, IV ZR 343/15 - juris; VersR 2016, 33 Tz. 51 f.).

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …

    Auszug aus OLG Dresden, 28.03.2017 - 4 U 1624/16
    Hiervon abzusetzen ist der Risikoanteil (BGH, Urteil vom 7.5.2014, IV ZR 76/11; Urteil vom 28.10.2015, IV ZR 164/15 - beide juris), d. h. vorliegend der Wert des Todesfallschutzes, den die Beklagte für den Vertrag mit der Endziffer 675 auf 1, 32 EUR/Monat und für den Vertrag mit der Endziffer 650 auf 0, 03 EUR/Monat beziffert hat.
  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 448/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und …

    Auszug aus OLG Dresden, 28.03.2017 - 4 U 1624/16
    Nutzungen aus dem Verwaltungskostenanteil der Prämie können zu erstatten sein, wenn der Versicherer dadurch, dass er diesen Prämienanteil zur Bestreitung von Verwaltungskosten aufgewandt hat, den Einsatz sonstiger Fremdmittel erspart (BGH, Urteil vom 29.7.2015 - IV ZR 448/14).
  • BGH, 25.01.2017 - IV ZR 173/15

    Altvertrag über eine private Rentenversicherung: Verwirkung und Ausschluss des …

    Auszug aus OLG Dresden, 28.03.2017 - 4 U 1624/16
    Die Auffassung der Beklagten, von einer wirksamen Rücktrittsbelehrung sei mit Blick auf die auf der Rückseite des Antragsformulars abgedruckte Widerspruchsbelehrung unter Beachtung der Entscheidung des BGH vom 25.1.2017 (IV ZR 173/15) auszugehen, teilt der Senat nicht.
  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 164/15

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Wirksamkeit der …

    Auszug aus OLG Dresden, 28.03.2017 - 4 U 1624/16
    Hiervon abzusetzen ist der Risikoanteil (BGH, Urteil vom 7.5.2014, IV ZR 76/11; Urteil vom 28.10.2015, IV ZR 164/15 - beide juris), d. h. vorliegend der Wert des Todesfallschutzes, den die Beklagte für den Vertrag mit der Endziffer 675 auf 1, 32 EUR/Monat und für den Vertrag mit der Endziffer 650 auf 0, 03 EUR/Monat beziffert hat.
  • BGH, 29.04.2020 - IV ZR 5/19

    Widerspruch gegen Versicherungsvertrag: Berechnung der herauszugebenden Nutzungen

    Rn. 17 bb) Das ist bei der vom Kläger angeführten Eigenkapitalrendite nicht der Fall (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 27. September 2019 - 12 U 78/18, juris Rn. 61 f.;… VuR 2019, 342 unter C III 5 [juris Rn. 110]; OLG Koblenz, Urteil vom 5. Juni 2019 - 10 U 1133/18 unter II 3 b (n.v.); OLG Stuttgart…, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 7 U 79/18, juris Rn. 78;… VersR 2019, 803 unter 3 b bb (2) [juris Rn. 69]; a.A. OLG Stuttgart…, Urteil vom 21. Dezember 2017 - 7 U 80/17, juris Rn. 103; OLG Dresden, Urteil vom 28. März 2017 - 4 U 1624/16, juris Rn. 15; OLG Koblenz, Urteil vom 28. September 2016 - 10 U 453/15 unter II 3 b bb (n.v.)).
  • OLG Rostock, 08.03.2022 - 4 U 51/21

    Rückabwicklung mehrerer Verträge über fondsgebundene Rentenversicherungen: …

    Beschreibt die Beklagte ihre Einrichtungskosten gegenüber den Versicherungsnehmern wie folgt: "Die Einrichtungskosten entstehen für die Antrags- und Risikoprüfung, die Eingabe Ihrer Daten in unsere Verwaltungssysteme, durch den Druck der notwendigen Formulare und der Korrespondenz sowie durch den Postversand.", handelt es sich insoweit dagegen um Aufwendungen, welche sich bereits nach ihrem Gegenstand nicht maßgeblich von denjenigen während des laufenden Versicherungsverhältnisses beispielsweise für die Erstellung und Versendung jährlicher Wertmitteilungen oder die Pflege des Datenbestandes bzw. den allgemeinen Versicherungsbetrieb unterscheiden; hier wie dort erledigt die Beklagte diese Tätigkeiten mit ihrem (eigenen) Verwaltungsapparat, sodass sie durch die betreffende Verwendung von Anteilen der seitens ihrer Versicherungsnehmer geleisteten Prämien - siehe dazu auch oben unter 1 d cc (1), Seite 19 - den Einsatz sonstiger Finanzmittel erspart (vgl. dazu ansonsten ohne erkennbare Auseinandersetzung mit dieser Frage etwa OLG Dresden, Urteil vom 28.03.2017, Az.: 4 U 1624/16, Rn. 15; OLG Frankfurt…, Urteil vom 14.06.2017, Az.: 7 U 128/15, Rn. 74, jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 10.01.2020 - 6 U 158/18

    Rückabwicklung eines fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrages nach …

    Der Senat folgt daher der abweichenden obergerichtlichen Rspr., die Nutzungen aus den Abschlusskosten mit Ausnahme der vom VR für den konkreten Vertrag gezahlten - ggfs. mangels fehlender konkreter Darlegung durch den VR geschätzten - Abschlussprovisionen/Courtagen zuspricht (so u. a. OLG Stuttgart…, Urteil vom 8.2.2017 - 7 U 205/17 Rn. 93; OLG Frankfurt…, Urteil vom 14.6.2017 - 7 U 128/15 Rn. 65; OLG Dresden, Urteil vom 28.3.2017 - 4 U 1624/16 Rn. 15; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 28.6.2019 - 12 U 134/17 Rn. 86f.; OLG Koblenz…, Urteil vom 28.9.2016 - 10 U 453/15, Anlage KB 8, S. 25), nicht.

    Deshalb können dem sich rückwirkend vom Lebensversicherungsvertrag lösenden VN Nutzungen aus dem Verwaltungskostenanteil nur insoweit zugesprochen werden, als der auf die Verwaltungskosten entfallende Anteil der Prämien nicht für diese Zwecke anteilig verbraucht wurde und der VR insoweit den Einsatz sonstiger Finanzmittel ersparte (…vgl. bereits: Urteile des Senats vom 13.2.2015 - 6 U 179/13 Rn. 41, 43 …und vom 28.2.2017 - 6 U 65/16 Rn. 24; ebenso: OLG München…, Urteil vom 31.8.2018 - 25 U 607/18 - Rn. 34 f.; OLG Stuttgart…, Urteil vom 13.12.2018 - 7 U 108/18 Rn. 84 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 5.6.2019 - 10 U 1133/18, Anlage KB 7 des Schriftsatzes vom 15.12.2019, dort S. 15 ff., 16, 3. Absatz; LG Stuttgart…, Urteil vom 14.11.2019 - 22 O 134/19 Rn. 33 ff.; a. A. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 27.9.2019 - 12 U 78/18 Rn. 55; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 18.12.2018 - 24 U 13/18 Rn. 19; OLG Frankfurt…, Urteil vom 14.6.2017 - 7 U 128/15 Rn. 72; OLG Dresden, Urteil vom 28.3.2017 - 4 U 1624/16 Rn. 15).

  • OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 7 U 80/17

    Private Rentenversicherung: Fehlerhaftigkeit der Verbraucherinformation in einem …

    Rn. 103 Dabei ist eine Verzinsung entgegen der Auffassung der Beklagten jedoch nicht mit der Nettoverzinsung, sondern mit der Eigenkapitalrendite vorzunehmen, nachdem der zur Nutzungsziehung zur Verfügung stehende Teil der Verwaltungskosten dem Eigenkapital zugeschlagen wurde (OLG Dresden, Urteil vom 28.03.2017 - 4 U 1624/16 - MDR 2017, 575, Tz. 15, unter Verweis auf OLG Koblenz, Urteil vom 03.08.2016 - 10 U 453/15 -, n.v.).
  • LG Frankfurt/Main, 09.11.2018 - 23 O 390/17

    § 5a VVG a. F.

    Nutzungen aus dem Verwaltungskostenanteil der Prämie sind zu erstatten sein, wenn der Versicherer dadurch, dass er diesen Prämienanteil zur Bestreitung von Verwaltungskosten aufgewandt hat, den Einsatz sonstiger Fremdmittel erspart (BGH, Urteil vom 29.7.2015 - BGH Aktenzeichen IVZR44814 IV ZR 448/14; OLG Dresden Urt. v. 28.3.2017 - 4 U 1624/16, BeckRS 2017, 106459).
  • OLG Rostock, 17.12.2020 - 4 U 21/20

    Lebensversicherungsvertrag im Policenmodell: Widerspruch bei nicht vollständig …

    Rn. 42 (3) Damit verbleibt ein dem Nutzungsersatz unterliegender Verwaltungskostenanteil für die in den Abschlusskosten enthaltenen Einrichtungskosten (vgl. dazu etwa OLG Dresden, Urteil vom 28.03.2017, Az.: 4 U 1624/16, Rn. 15; OLG Frankfurt…, Urteil vom 14.06.2017, Az.: 7 U 128/15, Rn. 74, jeweils zitiert nach juris) sowie die weiteren einmaligen, laufenden und jährlichen Kosten in Höhe von insgesamt (1.529,09 EUR Einrichtungskosten + 24, 96 EUR einmalige Policengebühr + 544, 74 EUR laufende Verwaltungskosten + 240, 00 EUR jährliche Verwaltungskosten =) 2.338,79 EUR.
  • OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 12 U 139/17

    Prämienrückzahlung und Nutzungsersatz nach Widerruf des Versicherungsvertrages

    Das dürfte bislang nicht ausreichen, hierzu müsste die Beklagte unter Darlegung ihrer Prämienkalkulation näher vortragen (vgl. auch Jacob, Anmerkung zu OLG Dresden, Urteil vom 28.03.2017, Az.: 4 U 1624/16, juris-PR-VersR 7/2017 Anm. 3).

    Der Senat sieht es bezüglich der Schätzung der Höhe der Nutzungen - im Einklang mit der Rechtsprechung des OLG Dresden (Urteil vom 28. März 2017, Az.: 4 U 1624/16, zitiert nach juris) und des OLG Stuttgart (…Urteil vom 21.Dezember 2017, Az.: 7 U 80/17, Rdnr. 103, zitiert nach juris) - allerdings als ausreichend an, wenn diese Nutzungen anhand der Eigenkapitalrendite der Versicherung im fraglichen Zeitraum errechnet werden.

  • OLG Dresden, 09.01.2019 - 4 U 1386/18

    Anforderungen an die äußere Form der Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …

    Die von der Berufung herangezogene Entscheidung des Senats vom 28.03.2017, Az 4 U 1624/16, betrifft eine andere Sachverhaltskonstellation, bei der sich die Belehrung auf der zweiten Seite des Antragsformulars der Beklagten zwischen zahlreichen anderen "Schlusserklärungen" versteckt befand und daher nur bei aufmerksamer Lektüre des eng bedruckten Blattes aufgefunden werden konnte, während sich die mittels Unterschrift des Versicherungsnehmers bestätigte Erklärung, die "Schlusserklärungen" zur Kenntnis genommen zu haben, auf der Vorderseite des Antragsformulars zu finden war.
  • OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 102/21

    1. Bei einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung zu einem fondsgebundenen …

    Es fehlt aber sowohl der Hinweis, dass für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs die Absendung genügt, noch ist die Angabe enthalten, dass die Frist erst mit Erhalt sämtlicher Unterlagen zu laufen beginnt (Senatsbeschluss vom 06.03.2017, 4 U 1624/16; Beschluss vom 26.10.2020, 4 U 1418/20).
  • OLG Stuttgart, 19.09.2019 - 7 U 153/19

    Rentenversicherungsvertrag: Ansprüche des Versicherungsnehmers aufgrund eines …

    Rn. 106 Die Änderung der Rechtsprechung des Senats zur Verzinsung von Kostengewinnen erfordert mit Blick auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Dresden (OLG Dresden, Urteil vom 28.03.2017 - 4 U 1624/16 -, MDR 2017, 575, Tz. 15) nicht die Zulassung der Revision.
  • OLG Dresden, 27.03.2020 - 4 U 212/20
  • OLG Dresden, 16.12.2019 - 4 U 2238/19

    Voraussetzungen der Schätzung von Nutzungszinsen bei der Rückabwicklung eines …

  • OLG Dresden, 15.08.2018 - 4 U 1000/18

    Anforderungen an die Belehrung über das Rücktrittsrecht beim Abschluss einer …

  • LG Köln, 28.07.2020 - 22 O 432/19
  • AG Frankenthal, 21.10.2021 - 3a C 221/20

    Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages; Anforderungen …

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