Rechtsprechung
| OLG Dresden, 06.03.2019 - 4 U 163/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein. Hier klicken, um das Aktenzeichen in Ihre Zwischenablage zu kopieren.
- IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Erschütterung der Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der F...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 182 Abs. 1 ; ZPO § 418 Abs. 1 ; ZPO § 233
Anforderungen an die Erschütterung der Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zustellung durch PZU nachgewiesen: Wie kann der Gegenbeweis geführt werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nachweis der Zustellung eines Versäumnisurteils durch Postzustellungsurkunde
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 04.09.2018 - 3 O 1827/17
- OLG Dresden, 06.03.2019 - 4 U 163/19
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.12.2004 - AnwZ (B) 92/03
Vermerk des Postzustellers über die Zustellung eines Schriftstücks begründet …
Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2019 - 4 U 163/19
Der durch die Postzustellungsurkunde erbrachte Beweis kann nur durch den Gegenbeweis entkräftet werden (§ 418 Abs. 2 ZPO; BGH, Beschluss vom 06.12.2004, Az.: AnwZ (B) 92/03 - juris).Die bloße Versicherung, das Schriftstück nicht erhalten zu haben, genügt dafür jedoch nicht (vgl. BGH, 06.12.2004, a.a.O.).
- BGH, 02.12.2015 - I ZB 75/15
Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerdeschrift i.R. der …
Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2019 - 4 U 163/19
Die Beweiskraft der Postzustellungsurkunde erstreckt sich bei der Ersatzzustellung insbesondere darauf, dass der Zusteller unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme der Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat und, dass er die Sendung in den Briefkasten an dem angegebenen Tag eingelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17.05.2018, Az.: V ZB 258/17 - juris; BGH, Beschluss vom 02.12.2015, Az.: I ZB 75/15 - juris; KG, Urteil vom 26.05.2005, Az.: 8 U 30/05 - juris).Es müssen daher Umstände dargelegt und bewiesen werden, die ein Fehlverhalten des Postzustellers bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 02.12.2015, a.a.O; BGH, Beschluss vom 28.07.1999, Az. VIII ZB 3/99 - juris; BVerwG, NJW 1986, 2117;… KG, a.a.O.;… Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 418, Rz. 3 f.).
- BGH, 17.05.2018 - V ZB 258/17
Anordnung einer Abschiebungshaft gegenüber eines abgelehnten Asylbewerbers …
Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2019 - 4 U 163/19
Die Beweiskraft der Postzustellungsurkunde erstreckt sich bei der Ersatzzustellung insbesondere darauf, dass der Zusteller unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme der Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat und, dass er die Sendung in den Briefkasten an dem angegebenen Tag eingelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17.05.2018, Az.: V ZB 258/17 - juris; BGH, Beschluss vom 02.12.2015, Az.: I ZB 75/15 - juris; KG, Urteil vom 26.05.2005, Az.: 8 U 30/05 - juris).Die Postzustellungsurkunde hat den Beweiswert einer öffentlichen Urkunde gemäß § 418 ZPO, auch wenn sie nicht von einer öffentlichen Stelle, sondern von einem Postunternehmen ausgestellt worden ist (vgl. BGH, 17.05.2018, a.a.O.).
- BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99
Ersatzzustellung an den Hausgenossen i.S. des § 181 ZPO
Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2019 - 4 U 163/19
Es müssen daher Umstände dargelegt und bewiesen werden, die ein Fehlverhalten des Postzustellers bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde begründen (vgl. BGH…, Beschluss vom 02.12.2015, a.a.O; BGH, Beschluss vom 28.07.1999, Az. VIII ZB 3/99 - juris; BVerwG, NJW 1986, 2117;… KG, a.a.O.;… Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 418, Rz. 3 f.). - BGH, 16.01.2007 - VIII ZB 75/06
Voraussetzungen der Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag
Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2019 - 4 U 163/19
Die Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung einer Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels setzt voraus, dass die Frist versäumt ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 16.01.2007, Az.: VIII ZB 75/06 - juris). - KG, 26.05.2005 - 8 U 30/05
Versäumung der Berufungsfrist; Wirksamkeit einer Ersatzzustellung; …
Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2019 - 4 U 163/19
Die Beweiskraft der Postzustellungsurkunde erstreckt sich bei der Ersatzzustellung insbesondere darauf, dass der Zusteller unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme der Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat und, dass er die Sendung in den Briefkasten an dem angegebenen Tag eingelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17.05.2018, Az.: V ZB 258/17 - juris; BGH, Beschluss vom 02.12.2015, Az.: I ZB 75/15 - juris; KG, Urteil vom 26.05.2005, Az.: 8 U 30/05 - juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 6 Sa 273/20
Vollstreckungsbescheid - Ersatzzustellung - verspäteter Einspruch - …
Die Beweiskraft der Postzustellungsurkunde erstreckt sich bei der Ersatzzustellung insbesondere darauf, dass der Zusteller unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme der Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat und, dass er die Sendung in den Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung an dem angegebenen Tag eingelegt hat (vgl. OLG Dresden 06. März 2019 - 4 U 163/19 - Rn. 6, BGH 02. Dezember 2015 - I ZB 75/15 - Rn. 8, jeweils zitiert nach juris).Die nicht ordnungsgemäße Zustellung des Vollstreckungsbescheides stellt jedoch von vornherein keinen Wiedereinsetzungsgrund dar, da bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung des Vollstreckungsbescheides bereits die Einspruchsfrist nicht in Lauf gesetzt worden wäre, so dass es Fall einer Wiedereinsetzung in diese Frist nicht bedurft hätte (vgl. OLG Dresden 06. März 2019 - 4 U 163/19 - Rn. 9, zitiert nach juris). Soweit die Beklagte sich darauf berufen hat, nach ihrem Freispruch im Strafverfahren habe sie nicht mehr damit rechnen müssen, von der Klägerin noch in Anspruch genommen zu werden, erschließt sich diese Argumentation auch der Berufungskammer nicht.
- OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 4 W 4/20
Sofortige Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung
Hinzu kommt ggf. eine an den Vertragspartner des Kaufvertrages geleistete Anzahlung (vgl. BGH…, Beschluss vom 29.05.2015 - XI ZR 335/13 - Rn. 3, juris; Senat, Beschluss vom 18.02.2020 - 4 U 163/19 - m.w.N.). - OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 9 WF 70/23 Die Beweiswirkung der Zustellungsurkunde erstreckt sich bei der Ersatzzustellung dabei auf den gesamten beurkundeten Vorgang in seinem äußeren Ablauf, also darauf, dass der Zusteller unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme der Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat, unter der angegebenen Anschrift ein Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung existiert, die dem Antragsgegner eindeutig zugeordnet werden kann, für den Postempfang eingerichtet ist und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und darauf, dass der Zusteller die Sendung in den dem Adressaten gehörenden Briefkasten an dem angegebenen Tag eingelegt hat (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 25. August 2020, Az. VIII ZA 13/20, vom 17. Mai 2018, Az. V ZB 258/17, und vom 2. Dezember 2015, Az. I ZB 75/15; KG, Urteil vom 26. Mai 2005, Az.: 8 U 30/05; OLG Dresden, Beschluss vom 6. März 2019, Az. 4 U 163/19; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Juni 2018, Az. 12 U 180/17 - jeweils zitiert nach juris).
- OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 9 WF 70/23
Verspätete Beschwerde gegen einen Beschluss zur Festsetzung des Kindesunterhalts
Die Beweiswirkung der Zustellungsurkunde erstreckt sich bei der Ersatzzustellung dabei auf den gesamten beurkundeten Vorgang in seinem äußeren Ablauf, also darauf, dass der Zusteller unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme der Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat, unter der angegebenen Anschrift ein Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung existiert, die dem Antragsgegner eindeutig zugeordnet werden kann, für den Postempfang eingerichtet ist und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und darauf, dass der Zusteller die Sendung in den dem Adressaten gehörenden Briefkasten an dem angegebenen Tag eingelegt hat (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 25. August 2020, Az. VIII ZA 13/20, vom 17. Mai 2018, Az. V ZB 258/17, und vom 2. Dezember 2015, Az. I ZB 75/15; KG, Urteil vom 26. Mai 2005, Az.: 8 U 30/05; OLG Dresden, Beschluss vom 6. März 2019, Az. 4 U 163/19; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Juni 2018, Az. 12 U 180/17 - jeweils zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 15.02.2021 - 13 WF 193/20
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Kindesunterhalts im …
Die bloße Versicherung, das Schriftstück nicht erhalten zu haben, genügt dafür jedoch ebensowenig wie die bloße, in aller Regel nicht völlig auszuschließende Möglichkeit, dass bei der Fertigung der Postzustellungsurkunde Fehler unterlaufen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 21/18 -, Rn. 18 BGH, 06.12.2004, a.a.O. OLG Dresden Hinweisbeschluss v. 6.3.2019 - 4 U 163/19, BeckRS 2019, 7720 Rn. 6, beck-online). - VG Frankfurt/Oder, 25.02.2022 - 7 L 316/21
Zwangsgeld
Es müssen daher Umstände dargelegt und bewiesen werden, die ein Fehlverhalten des Postzustellers bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde begründen (OLG Dresden, Hinweisbeschluss vom 6. März 2019 - 4 U 163/19 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".