Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 07.09.2016 - 4 U 171/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- RA Kotz
Grundstückskaufvertrag: Schadenersatzanspruch wegen arglistigen Verschweigens einer Feuchtigkeitsproblematik; Darlegungs- und Beweislast des Käufers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verkäufer muss (kann) nur über ihm bekannte Feuchtigskeitsprobleme (ungefragt) aufklären!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kaum Chancen auf Arglisthaftung für Mängel! (IMR 2016, 527)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 22.09.2010 - 4 O 8/08
- OLG Brandenburg, 07.09.2016 - 4 U 171/10
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.11.2012 - V ZR 25/12
Rücktritt vom Eigentumswohnungskaufvertrag: Mangelhaftigkeit des Hausgrundstücks …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2016 - 4 U 171/10
Rn. 27 1. Zwar sind nach der überzeugenden Rechtsprechung des BGH (…Urteil vom 27.03.2009 - V ZR 30/08 - Rn. 13 ff. juris; Urteil vom 30.11.2012 - V ZR 25/12 - Rn. 22 juris), der der Senat folgt, bei einer arglistigen Täuschung des Verkäufers - wie sie im vorliegenden Fall in Rede steht - Ansprüche aus vorvertraglichen Verschulden durch die Regelungen in §§ 434 ff. BGB über die Haftung des Verkäufers wegen Sachmängeln nicht ausgeschlossen.Rn. 31 Ein arglistiges Verschweigen kommt - darauf weisen die Kläger zutreffend hin - allerdings bereits dann in Betracht, wenn der Verkäufer einen aufklärungspflichtigen Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält, wobei es genügt, dass er die den Mangel begründenden Umstände kennt (vgl. nur: BGH Urteil vom 30.11.2012 - V ZR 25/12 - Rn. 20 juris).
- BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08
Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2016 - 4 U 171/10
Rn. 27 1. Zwar sind nach der überzeugenden Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 27.03.2009 - V ZR 30/08 - Rn. 13 ff. juris;… Urteil vom 30.11.2012 - V ZR 25/12 - Rn. 22 juris), der der Senat folgt, bei einer arglistigen Täuschung des Verkäufers - wie sie im vorliegenden Fall in Rede steht - Ansprüche aus vorvertraglichen Verschulden durch die Regelungen in §§ 434 ff. BGB über die Haftung des Verkäufers wegen Sachmängeln nicht ausgeschlossen. - BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91
Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2016 - 4 U 171/10
Rn. 43 Zwar kann eine Aufklärungspflicht in Bezug auf vormals aufgetretene Feuchtigkeitsschäden auch nach einem Sanierungsversuch bestehen (vgl. nur: BGH Urteil vom 05.03.1993 - V ZR 140/91 - juris). - BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86
Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2016 - 4 U 171/10
Anders als hinsichtlich des Fortbestandes einmal entstandener Rechte besteht keine Vermutung für die Fortdauer eines einmal eingetretenen tatsächlichen Zustandes mit der Wirkung einer Umkehr der Beweislast (vgl. dazu nur: BGH Urteil vom 10.07.1987 - V ZR 152/86 - Rn. 10 juris). - KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04
Schadenersatzanspruch des Käufers eines Hausgrundstücks: Arglistiges Verschweigen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2016 - 4 U 171/10
Dazu gehört bei dem Verkauf eines Hausgrundstücks u.a. erhebliche Feuchtigkeit im Keller des Hauses (vgl. nur: KG Urteil vom 20.06.2005 - 8 U 220/04 - Rn. 7 juris).
- OLG Düsseldorf, 06.10.2020 - 23 U 28/20
Erhöhte Feuchtigkeit der erdberührenden Kellerwände eines Hauses als Sachmangel
Eine Aufklärungspflicht über die vormals aufgetretenen Feuchtigkeitsschäden nach Sanierung besteht nur dann, wenn Anhaltspunkte für die nicht ordnungsgemäße Vornahme bestehen (OLG Brandenburg Urt. v. 7.9.2016 - 4 U 171/10, BeckRS 2016, 17523, beck-online). - OLG Rostock, 02.02.2017 - 3 U 80/14
Grundstückskauf: Inhaltskontrolle der vom Notar verwendeten vorformulierten …
Dies entspricht auch der üblichen Beschaffenheit, die gewöhnlich für eine Nutzung zum Aufenthalt von Menschen geeignet ist (…zur Feuchtigkeit im Keller als Mangel vgl. auch OLG Brandenburg, Urt. v. 09.06.2016, 5 U 97/14, zitiert nach Juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 07.09.2016, 4 U 171/10, zitiert nach Juris). - LG Cottbus, 17.02.2025 - 4 O 491/21 Eine Aufklärungspflicht über die vormals aufgetretenen Feuchtigkeitsschäden nach Sanierung besteht nur dann, wenn Anhaltspunkte für die nicht ordnungsgemäße Vornahme bestehen (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 07.09.2016 - 4 U 171/10).
- AG Bottrop, 14.07.2022 - 11 C 370/21
Zur Arglist beim Immobilienkauf bei vereinbartem Gewährleistungsausschluss
Eine Aufklärungspflicht für beseitigte Mängel besteht nur dann, wenn nach der Sanierung Umstände aufgetreten sind, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass die Sanierung nicht fachgerecht ausgeführt ist (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 07.09.2fü6 - 4 U 171/10).
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