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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 11.05.1999

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.02.1999 - 4 U 177/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20287
OLG Naumburg, 04.02.1999 - 4 U 177/98 (https://dejure.org/1999,20287)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.02.1999 - 4 U 177/98 (https://dejure.org/1999,20287)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - 4 U 177/98 (https://dejure.org/1999,20287)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Herausgabe und Räumung eines Mietobjektes; Teilleistungen bei der Erfüllung der Rückgabepflicht; Nichtgeräumte Altlasten; Ablagerung von Farbmitteln auf Freiflächen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.05.1999 - 4 U 177/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5592
OLG Düsseldorf, 11.05.1999 - 4 U 177/98 (https://dejure.org/1999,5592)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.05.1999 - 4 U 177/98 (https://dejure.org/1999,5592)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - 4 U 177/98 (https://dejure.org/1999,5592)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; VHB 74 § 3 B Nr. 1a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VHB 74 § 3 B Nr. 1a; ZPO § 286
    Vortäuschung eines Einbruchsdiebstahls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnungseinbruch; Einbruchsdiebstahl; Schließzylinder; Einbruchsspuren; Aufbruchsspuren; Darlegungspflicht; Nachschlüsseldiebstahl

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 11 O 77/98
  • OLG Düsseldorf, 11.05.1999 - 4 U 177/98

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1022 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.1999 - 4 U 177/98
    Nach ständiger Rechtsprechung kommen dem grundsätzlich darlegungs- und beweispflichtigen Versicherungsnehmer bei einem behaupteten Diebstahl infolge der sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Risikozuweisungen und der sonst drohenden Gefahr einer Entwertung des Versicherungsschutzes Beweiserleichterungen zugute (BGH VersR 1995, 956; 1991, 297, 298; RuS 1990, 129).

    Des weiteren ist erforderlich, daß Einbruchspuren vorhanden sind, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht zu ziehen ist (BGH VersR 1995, 956).

  • LG Düsseldorf, 15.06.1990 - 39 O 17/90

    Zum Vorzugsrecht des Ladungsgeschädigten im Konkurs des Verfrachters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.1999 - 4 U 177/98
    Letzteres ist der Fall, wenn Beweisanzeichen die Verwendung der vorhandenen Original- oder richtigen Schlüssel unwahrscheinlich machen, oder sonst Umstände vorliegen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf die Benutzung eines Nachschlüssels schließen lassen, wie z.B. festgestelltes Abformmaterial (BGH VersR 1991, 298; RuS 1990, 129).

    Zwar braucht der Versicherungsnehmer nicht sämtliche Möglichkeiten einer nicht versicherten Entwendung auszuschließen, weil er dann den Vollbeweis erbracht hätte (BGH VersR 1991, 298).

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