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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 178/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13122
OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 178/22 (https://dejure.org/2022,13122)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.03.2022 - 4 U 178/22 (https://dejure.org/2022,13122)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. März 2022 - 4 U 178/22 (https://dejure.org/2022,13122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch wegen einer unzulässigen identifizierenden Berichterstattung; Umfassende Abwägung von Geheimhaltungsinteressen eines Betroffenen; Kauf einer Immobilie zu privaten Wohnzwecken

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässige identifizierende Berichterstattung bei Verstoß gegen die Privatssphäre

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1128
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (18)

  • OLG Hamburg, 23.04.2021 - 7 U 16/21

    Rechtmäßigkeit der Berichterstattung über den Kauf einer Immobilie durch einen …

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 178/22
    Eine Vergleichbarkeit etwa mit dem Fall des Erwerbs einer "Millionenvilla" durch einen im Berichtszeitraum aktiven Bundesminister, für den das OLG Hamburg (AfP 2021, 242) ein überwiegendes Interesse auch an einer namentlichen Berichterstattung gesehen hat, liegt hier nicht vor.
  • KG, 05.11.2004 - 9 U 162/04

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch identifizierende Presseberichterstattung: …

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 178/22
    Vielmehr ist im jeweiligen Einzelfall zu fragen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus unter Berücksichtigung des Geheimhaltungsinteresses des Betroffenen auch und wenn ja in welchem Umfang ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkreten, handelnden Person besteht (KG Berlin, Urteil vom 05. November 2004 - 9 U 162/04 -, Rn. 32, juris).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 178/22
    Zwar gehört grundsätzlich es zur Freiheit der Presse, auch individualisierend und identifizierend zu berichten (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 -, Rn. 111; EGMR, M. L. und W. W. v. Deutschland, Urteil vom 28. Juni 2018, Nr. 60798/10 und 65599/10, §§ 104 f.).
  • EGMR, 28.06.2018 - 60798/10

    Namen der Sedlmayr-Mörder bleiben im Netz

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 178/22
    Zwar gehört grundsätzlich es zur Freiheit der Presse, auch individualisierend und identifizierend zu berichten (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 -, Rn. 111; EGMR, M. L. und W. W. v. Deutschland, Urteil vom 28. Juni 2018, Nr. 60798/10 und 65599/10, §§ 104 f.).
  • BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18

    Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung: …

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 178/22
    Dies schützt vor Äußerungen, die, bewusst oder nicht, die Chancen des Betroffenen auf ein faires Verfahren mindern oder das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rolle der Gerichte untergraben; es schützt ferner den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist, weswegen ein identifizierender Bericht über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deshalb auch immer daraufhin zu überprüfen ist, ob er geeignet ist, den Beschuldigten an den Pranger zu stellen, ihn zu stigmatisieren oder ihm in sonstiger Weise Nachteile zuzufügen, die einem Schuldspruch oder einer Strafe gleichkommen (st. Rspr., vgl. BGH v. 18.06.2019 - VI ZR 80/18, GRUR 2019, 1084 Rn. 41 m.w.N.; OLG Köln…, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 15 W 46/20 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 178/22
    Denn der Betroffene kann sich in aller Regel nicht dagegen wehren, dass der Leser aus den ihm "offen" mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse auf einen Sachverhalt zieht, für den die offenen Aussagen Anhaltspunkte bieten, der von dem sich Äußernden so aber weder offen noch verdeckt behauptet worden ist (BGH, Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04 -, Rn. 17, juris, vgl. auch BGH, Urteile vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 und vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - juris; Senat…, Beschluss vom 16. August 2021 - 4 U 1576/21 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 178/22
    Schon gegenüber Beschuldigten und Angeklagten ist eine identifizierende Berichterstattung über laufende Verfahren aber regelmäßig wegen der damit verbundenen "Prangerwirkung" unzulässig (BGH, NJW 2000, 1036, 1038).
  • BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 146/17

    Zulässiges Vorhalten von Verdachtsberichterstattung in Online-Pressearchiven

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 178/22
    Insoweit darf sie nicht generell dazu verpflichtet oder mittelbar angehalten werden, im Bereich nicht erwiesener Tatsachen nur generische und abstrakte Aussagen zu machen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 07. Juli 2020 - 1 BvR 146/17 -, Rn. 14, juris; vgl. auch Himmelsbach/Mann, Presserecht § 11 Rn 5).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 178/22
    Denn der Betroffene kann sich in aller Regel nicht dagegen wehren, dass der Leser aus den ihm "offen" mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse auf einen Sachverhalt zieht, für den die offenen Aussagen Anhaltspunkte bieten, der von dem sich Äußernden so aber weder offen noch verdeckt behauptet worden ist (BGH…, Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04 -, Rn. 17, juris, vgl. auch BGH, Urteile vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 und vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - juris; Senat…, Beschluss vom 16. August 2021 - 4 U 1576/21 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Dresden, 02.06.2020 - 4 U 51/20

    Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über den Kämmerer einer Gemeinde

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 178/22
    Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung, dass insofern zwischen im öffentlichen Leben oder im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehenden Personen ("public figures/personnes publiques") und Privatpersonen ("ordinary persons/personnes ordinaires") zu unterscheiden ist, wobei eine in der Öffentlichkeit unbekannte Privatperson einen besonderen Schutz ihres Privatlebens beanspruchen kann, der für Personen des öffentlichen Lebens nicht in gleicher Weise gilt (Senat…, Beschluss vom 15. September 2021 - 4 U 1214/21 -, Rn. 15, juris; Urteil vom 02. Juni 2020 - 4 U 51/20 -, Rn. 88, juris; OLG Köln…, Urteil vom 21. November 2019 - 15 U 121/19 -, Rn. 26, juris).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

  • OLG Köln, 13.10.2020 - 15 W 46/20

    Sofortige Beschwerde gegen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; …

  • LG Hamburg, 30.10.2020 - 324 O 349/20

    Medienrecht: Verletzung des allgemeines Persönlichkeitsrecht durch …

  • OLG Köln, 21.11.2019 - 15 U 121/19

    Unterlassungsansprüche wegen Wortberichterstattungen

  • OLG Dresden, 15.09.2021 - 4 U 1214/21

    1. Wird eine Behauptung von einem Presseorgan lediglich verbreitet, ohne dass ein …

  • OLG Dresden, 16.08.2021 - 4 U 1576/21

    Formulierung einer Vermutung in einer Berichterstattung; Keine Anwendung der …

  • OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 179/22

    Unterlassungsanspruch aufgrund unzulässiger identifizierender Berichterstattung

  • KG, 04.06.2004 - 9 U 395/03

    Identifizierende Berichterstattung: Unterlassungsanspruch des Betroffenen nach …

  • OLG Dresden, 23.04.2024 - 4 U 3/24

    Einbeziehen des "Lizenzwerts" eines Betroffenen in die Bemessung der …

    Denn der Betroffene kann sich in aller Regel nicht dagegen wehren, dass der Leser aus den ihm "offen" mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse auf einen Sachverhalt zieht, für den die offenen Aussagen Anhaltspunkte bieten, der von dem sich Äußernden so aber weder offen noch verdeckt behauptet worden ist (BGH…, Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04 -, Rn. 17, juris, vgl. auch BGH, Urteile vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 und vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - juris; Senat…, Beschluss vom 16.08.2021 - 4 U 1576/21 -, Rn. 6; 4 U 178/22 - Urteil vom 29.03.2022, Rz 9, jeweils nach juris).
  • OLG Dresden, 26.08.2024 - 4 U 366/24

    Unterlassung einer ehrkränkenden Äußerung in einem Schriftsatz der …

    Werden inhaltsgleiche Unterlassungsansprüche gegen mehrere Beklagte geltend gemacht, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 29. März 2022 - 4 U 178/22 -, Rn. 18, juris; Beschluss vom 18.2.2008 - 4 W 147/08; Urteil vom 24.1.2013 - 4 U 1628/12 n.v.) der Wert jeweils zusammenzurechnen.
  • LG Frankfurt/Main, 16.03.2026 - 3 O 74/26

    Axel Springer Verlag siegt im Streit um Epstein-Bericht: Wer auftaucht, ist von …

    Des Weiteren war die Identifizierung der Antragstellerin auch jenseits des im Allgemeinen anerkannten Rechts der Presse zur identifizierenden Berichterstattung auch im hiesigen Einzelfall durch den konkreten Berichtsgegenstand gerechtfertigt (vgl. dazu BGH, NJW 2025, 1054;… OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2016, 1381, Rn. 34; OLG Dresden, NJW-RR 2022, 1128).
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