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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.01.1999 - 4 U 189/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,33934
OLG Hamburg, 27.01.1999 - 4 U 189/98 (https://dejure.org/1999,33934)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.01.1999 - 4 U 189/98 (https://dejure.org/1999,33934)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - 4 U 189/98 (https://dejure.org/1999,33934)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1984 - IX ZR 124/83

    Eigentum an auf fremden Grundstücken errichteten Gebäuden

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.1999 - 4 U 189/98
    Diese Vermutung wird nach der Rechtsprechung nicht schon bei langer Dauer des Vertrages oder bei massiver Bauart des Bauwerks hinfällig, sie kann jedoch - im Einzelfall - widerlegt werden, wenn der Grundstückseigentümer aufgrund vertraglicher Absprachen nach Ablauf der Vertragszeit das Bauwerk gegen Zahlung einer Ablösung oder unentgeltlich übernehmen darf, jedenfalls ihm die Wahl eingeräumt wird, nach Ende des Vertrages das Bauwerk zu übernehmen oder seine Beseitigung zu verlangen (vgl. RG JW 1937, 2265; OGHZ 1, 168, 169; BGH LM § 95 BGB Nr. 5 und 15; BGH WM 1964, 426, 427; BGH DB 1965, 1553; BGH v. 12.7.1984 - IX ZR 124/83, MDR 1985, 226 = NJW 1985, 789).

    Im übrigen handelte es sich bei dieser Entscheidung des BGH um ein Erbbaurecht, bei welchem die Besonderheit gilt, daß Gebäude, die in Ausübung des Erbbaurechts errichtet werden, als wesentliche Bestandteile des Erbbaurechts gelten und nach dessen Erlöschen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks werden (vgl. auch BGH v. 12.7.1984 - IX ZR 124/83, MDR 1985, 226 = NJW 1985, 789, 790).

  • BGH, 05.02.1964 - VIII ZR 156/62

    Geltendmachung eines Herausgabeanspruchs im eigenen Namen i.R.e. Ermächtigung …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.1999 - 4 U 189/98
    Diese Vermutung wird nach der Rechtsprechung nicht schon bei langer Dauer des Vertrages oder bei massiver Bauart des Bauwerks hinfällig, sie kann jedoch - im Einzelfall - widerlegt werden, wenn der Grundstückseigentümer aufgrund vertraglicher Absprachen nach Ablauf der Vertragszeit das Bauwerk gegen Zahlung einer Ablösung oder unentgeltlich übernehmen darf, jedenfalls ihm die Wahl eingeräumt wird, nach Ende des Vertrages das Bauwerk zu übernehmen oder seine Beseitigung zu verlangen (vgl. RG JW 1937, 2265; OGHZ 1, 168, 169; BGH LM § 95 BGB Nr. 5 und 15; BGH WM 1964, 426, 427; BGH DB 1965, 1553; BGH v. 12.7.1984 - IX ZR 124/83, MDR 1985, 226 = NJW 1985, 789).

    Soweit der BGH in seinem Urteil vom 5.2.1964 (WM 1964, 426, 427) ausgeführt hat, für die Anwendbarkeit des § 95 BGB komme es auf einen entgegenstehenden Willen der Mietvertragsparteien nicht an, lag diesem Fall nicht eine derart eindeutige vertragliche Willensbekundung zugrunde, wie sie vorliegend hinsichtlich der Frage, ob die Tankstellenanlage nur zu einem vorübergehenden Zweck geschaffen wurde, § 2 Nr. 3 des Pachtvertrages zum Ausdruck bringt.

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 30.09.1948 - II ZS 11/48
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.1999 - 4 U 189/98
    Diese Vermutung wird nach der Rechtsprechung nicht schon bei langer Dauer des Vertrages oder bei massiver Bauart des Bauwerks hinfällig, sie kann jedoch - im Einzelfall - widerlegt werden, wenn der Grundstückseigentümer aufgrund vertraglicher Absprachen nach Ablauf der Vertragszeit das Bauwerk gegen Zahlung einer Ablösung oder unentgeltlich übernehmen darf, jedenfalls ihm die Wahl eingeräumt wird, nach Ende des Vertrages das Bauwerk zu übernehmen oder seine Beseitigung zu verlangen (vgl. RG JW 1937, 2265; OGHZ 1, 168, 169; BGH LM § 95 BGB Nr. 5 und 15; BGH WM 1964, 426, 427; BGH DB 1965, 1553; BGH v. 12.7.1984 - IX ZR 124/83, MDR 1985, 226 = NJW 1985, 789).
  • OLG Schleswig, 22.12.2020 - 9 U 39/20

    Bahnhof Schleswig - Eigentümer muss den Zugang zu Teilen des Bahnhofsgebäudes und …

    Denn der Grundstückseigentümer kann dem Berechtigten einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit die Überlassung an Dritte auch lediglich schuldrechtlich gestatten (OLG Hamburg, Urteil vom 27. Januar 1999 - 4 U 189/98, OLGR 1999, S. 362, 364;… MüKo-BGB/Mohr, 8. Aufl., § 1092 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 20 W 261/20

    Eintragung der Bildung von Teileigentum

    Der Senat folgt aber der auch vom Bundesgerichtshof und der h.M. geteilten Ansicht, dass es genügt, dass die Bestellung des Rechts in Aussicht genommen ist, sofern das Recht später eingetragen wird (BGH…, Urteil vom 12.04.1961, VIII ZR 152/60, Rn. 21; OLG Brandenburg…, Urteil vom 04.06.2009, 5 U 102/08, Rn. 26; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 26.08.2005, 14 U 9/05, Rn. 59; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.01.1999, 4 U 189/98, Rn. 25 - alle juris;… ebenso BeckOK BGB/Fritzsche, 60. Ed. Stand 01.11.2021, § 95 Rn. 15; Peters WM 2019, 811, 817 m.w.N.;… Erman/J. Schmidt, BGB, 16. Aufl. 2020, § 95 Rn. 15;… Stresemann, a.a.O., Rn. 33), wovon in Folge der von Anfang an geplanten Gesamtkonzeption des Grundstücks mit Tiefgarage und aufstehenden Gebäuden, so wie sie sich aus der die Nachbarschafts- und die Rahmenvereinbarung der Eigentümer beinhaltenden Anlage I. 4b zur Teilungserklärung (UR-Nr. ... des verfahrensbevollmächtigten Notars) ergibt, ausgegangen werden kann.
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