Rechtsprechung
| OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1990/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Die Gestaltung einer Belehrung über das Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers einer Lebensversicherung erforderte nach dem bis zum 7.12.2004 geltenden Rechtszustand keine drucktechnische Hervorhebung; ausreichend war sie vielmehr, wenn sie gewährleitstete, dass sie ...
- rechtsportal.de
Folgeentscheidung zu OLG Dresden 4 U 1990/21 v. 21.10.2021
Verfahrensgang
- LG Leipzig - 3 O 2924/20
- OLG Dresden, 21.10.2021 - 4 U 1990/21
- OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1990/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 09.09.2021 - C-33/20
Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …
Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1990/21
Aus diesem Grund besteht auch im Hinblick auf die von der Klägerin weiterhin angeführten Entscheidungen des EuGH vom 09.09.2021, Az. C-33/20, C-155/20 und C-187/20 kein Anlass zu Zweifeln an der Wirksamkeit der Belehrung.
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 21.10.2021 - 4 U 1990/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de
Die Gestaltung einer Belehrung über das Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers einer Lebensversicherung erforderte nach dem bis zum 7.12.2004 geltenden Rechtszustand keine drucktechnische Hervorhebung; ausreichend war sie vielmehr, wenn sie gewährleitstete, dass sie ...
- rechtsportal.de
Ansprüche nach Rücktritt von einem Versicherungsvertrag; Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung; Fehlende drucktechnische Hervorhebung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
§ 8 Abs. 5 Satz 3 VVG a. F. setzte keine drucktechnische Hervorhebung voraus
Verfahrensgang
- LG Leipzig - 3 O 2924/20
- OLG Dresden, 21.10.2021 - 4 U 1990/21
- OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1990/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12
Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender …
Auszug aus OLG Dresden, 21.10.2021 - 4 U 1990/21
Der Bundesgerichtshof (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Januar 2017, IV ZR 173/15, Rn. 18; Urteil vom 16.10.2013 - IV ZR 52/12; Urteil vom 17.12.2014 - IV ZR 260/11 - juris) hat für § 8 VVG a.F. angenommen, dass die Belehrung zur Erreichung ihres gesetzlichen Zweckes inhaltlich möglichst umfassend, unmissverständlich und aus Sicht des Verbrauchers eindeutig sein muss.Eine ausreichende Kenntnisnahme ist auch deshalb gewährleistet, da der Hinweis auf das Rücktrittsrecht unmittelbar vor der Unterschrift eingefügt ist, so dass die Aufmerksamkeit des Kunden auf diese Erklärung gelenkt wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2013, IV ZR 52/12, Rn. 15).
- BGH, 17.12.2014 - IV ZR 260/11
Altvertrag für eine private Rentenversicherung im Antragsmodell: …
Auszug aus OLG Dresden, 21.10.2021 - 4 U 1990/21
Der Bundesgerichtshof (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Januar 2017, IV ZR 173/15, Rn. 18; Urteil vom 16.10.2013 - IV ZR 52/12; Urteil vom 17.12.2014 - IV ZR 260/11 - juris) hat für § 8 VVG a.F. angenommen, dass die Belehrung zur Erreichung ihres gesetzlichen Zweckes inhaltlich möglichst umfassend, unmissverständlich und aus Sicht des Verbrauchers eindeutig sein muss.Eine Anordnung inmitten eines Textblockes, der noch weitere Informationen enthält (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2014, IV ZR 260/11, Rn. 17), oder in einem langen Fließtext zwischen anderen Erklärungen kann den Belehrungszweck nicht erfüllen (OLG Frankfurt…, Urteil vom 10. Juni 2014, 14 U 109/13, Rn. 70).
- BGH, 25.01.2017 - IV ZR 173/15
Altvertrag über eine private Rentenversicherung: Verwirkung und Ausschluss des …
Auszug aus OLG Dresden, 21.10.2021 - 4 U 1990/21
Der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2017, IV ZR 173/15, Rn. 18; Urteil vom 16.10.2013 - IV ZR 52/12; Urteil vom 17.12.2014 - IV ZR 260/11 - juris) hat für § 8 VVG a.F. angenommen, dass die Belehrung zur Erreichung ihres gesetzlichen Zweckes inhaltlich möglichst umfassend, unmissverständlich und aus Sicht des Verbrauchers eindeutig sein muss.Auch wenn die Belehrung demnach nicht drucktechnisch hervorgehoben werden muss, darf sie nicht an versteckter Stelle unauffällig untergebracht worden sein (Claussen, JR 1991, 360 ff., 363) oder in anderen Erklärungen und Hinweisen untergehen (BGH, Urteil vom 25. Januar 2017, IV ZR 173/15, Rn. 18).
- OLG Dresden, 30.04.2018 - 4 U 430/18
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Auszug aus OLG Dresden, 21.10.2021 - 4 U 1990/21
Die Belehrung wird daher aufgrund der grafischen Gestaltung ausreichend hervorgehoben und ist weder in einem langen Fließtext noch inmitten eines Textblocks oder an unerwarteter Stelle in anderen Erklärungen versteckt (vgl. zu vorstehendem auch Senat…, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 4 U 1952/20 -, Rn. 2 - 8; Beschluss vom 30. April 2018 - 4 U 430/18 -, Rn. 12 - 13 …und Beschluss vom 21.08.2018, 4 U 1100/18, Rn. 11, zit. n. juris;… Thüringer Oberlandesgericht, a.a.O.; OLG Frankfurt…, Urteil vom 10.06.2014, 14 U 109/13, Rn. 70).Die Anforderungen, die die Rechtsprechung für die drucktechnische Hervorhebung einer Belehrung nach § 5a VVG a.F. entwickelt hat, können nicht auf § 8 VVG übertragen werden, denn der Wortlaut dieser Vorschrift setzt eine drucktechnische Hervorhebung gerade nicht voraus (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2018, a.a.O., Rn. 12, juris).
- OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 14 U 109/13
Lebensversicherung: Widerspruch - Anwendungsbereich des § 5a VVG
Auszug aus OLG Dresden, 21.10.2021 - 4 U 1990/21
Eine Anordnung inmitten eines Textblockes, der noch weitere Informationen enthält (BGH…, Urteil vom 17. Dezember 2014, IV ZR 260/11, Rn. 17), oder in einem langen Fließtext zwischen anderen Erklärungen kann den Belehrungszweck nicht erfüllen (OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Juni 2014, 14 U 109/13, Rn. 70).Die Belehrung wird daher aufgrund der grafischen Gestaltung ausreichend hervorgehoben und ist weder in einem langen Fließtext noch inmitten eines Textblocks oder an unerwarteter Stelle in anderen Erklärungen versteckt (vgl. zu vorstehendem auch Senat…, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 4 U 1952/20 -, Rn. 2 - 8;… Beschluss vom 30. April 2018 - 4 U 430/18 -, Rn. 12 - 13 …und Beschluss vom 21.08.2018, 4 U 1100/18, Rn. 11, zit. n. juris;… Thüringer Oberlandesgericht, a.a.O.; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.06.2014, 14 U 109/13, Rn. 70).
- BGH, 17.10.2018 - IV ZR 106/17
Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung im Antragsmodell: …
Auszug aus OLG Dresden, 21.10.2021 - 4 U 1990/21
Bei Fehlen einer ordnungsgemäßen Rücktrittsbelehrung wird die Rücktrittsfrist nicht in Lauf gesetzt (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2018, IV ZR 106/17, Rn. 11). - OLG Stuttgart, 17.12.1993 - 2 U 179/93
Erfordernisse des Angebots und der Belehrung nach § 8 Abs. 3 und 4 VVG
Auszug aus OLG Dresden, 21.10.2021 - 4 U 1990/21
Die Gestaltung der Belehrung muss vielmehr gewährleisten, dass sie von einem Durchschnittskunden, der dem Vertragsabschluss nicht ganz uninteressiert und gleichgültig gegenübersteht, zur Kenntnis genommen werden kann (OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Dezember 1993, 2 U 179/93, Rn. 111; vgl. hierzu auch Thüringer Oberlandesgericht…, Urteil vom 07. August 2020 - 4 U 1075/19 -, Rn. 57 - 74, juris). - OLG Dresden, 19.01.2021 - 4 U 1952/20
Anforderungen an eine wirksame Belehrung über ein Rücktrittsrecht
Auszug aus OLG Dresden, 21.10.2021 - 4 U 1990/21
Die Belehrung wird daher aufgrund der grafischen Gestaltung ausreichend hervorgehoben und ist weder in einem langen Fließtext noch inmitten eines Textblocks oder an unerwarteter Stelle in anderen Erklärungen versteckt (vgl. zu vorstehendem auch Senat, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 4 U 1952/20 -, Rn. 2 - 8;… Beschluss vom 30. April 2018 - 4 U 430/18 -, Rn. 12 - 13 …und Beschluss vom 21.08.2018, 4 U 1100/18, Rn. 11, zit. n. juris;… Thüringer Oberlandesgericht, a.a.O.; OLG Frankfurt…, Urteil vom 10.06.2014, 14 U 109/13, Rn. 70). - OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 1100/18
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen …
Auszug aus OLG Dresden, 21.10.2021 - 4 U 1990/21
Die Belehrung wird daher aufgrund der grafischen Gestaltung ausreichend hervorgehoben und ist weder in einem langen Fließtext noch inmitten eines Textblocks oder an unerwarteter Stelle in anderen Erklärungen versteckt (vgl. zu vorstehendem auch Senat…, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 4 U 1952/20 -, Rn. 2 - 8;… Beschluss vom 30. April 2018 - 4 U 430/18 -, Rn. 12 - 13 und Beschluss vom 21.08.2018, 4 U 1100/18, Rn. 11, zit. n. juris;… Thüringer Oberlandesgericht, a.a.O.; OLG Frankfurt…, Urteil vom 10.06.2014, 14 U 109/13, Rn. 70). - OLG Nürnberg, 26.07.1994 - 3 U 1018/94
Belehrung über das Widerrufsrecht von Versicherungsverträgen
Auszug aus OLG Dresden, 21.10.2021 - 4 U 1990/21
Es ist aber auch nicht geboten, dass der Versicherungsnehmer auf die Belehrung gestoßen wird, selbst wenn er nicht nach ihr sucht (siehe etwa OLG Nürnberg, Urteil vom 26. Juli 1994, 3 U 1018/94, VersR 1994, 1093 - 1094). - OLG Jena, 07.08.2020 - 4 U 1075/19
- OLG Karlsruhe, 21.03.2024 - 12 U 23/23
Widerspruch bzw. Rücktritt bei einem Lebensversicherungsvertrag nach altem Recht
Dadurch ist noch hinreichend gewährleistet, dass die Rücktrittsbelehrung zur Kenntnis genommen wird (vgl. Senat…, Urteil vom 15.08.2017 - 12 U 97/17 , juris Rn. 6, 65; OLG Dresden, Beschluss vom 21.10.2021 - 4 U 1990/21, juris Rn. 6). - OLG Brandenburg, 09.11.2022 - 11 U 102/22
Bestehen eines Widerspruchsrechts bezüglich ein Versicherungsvertrags Inhalt und …
Die Gestaltung der Belehrung musste gewährleisten, dass sie von einem Durchschnittskunden, der dem Vertragsabschluss nicht ganz uninteressiert und gleichgültig gegenüberstand, zur Kenntnis genommen werden konnte, (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 21.10.2021 - 4 U 1990/21, Rn. 5;… dass., Beschl. v. 19.01.2021 - 4 U 1952/20, Rn. 5;… Thüringer OLG, Urt. v. 07.08.2020 - 4 U 1075/19, Rn. 61;… s.a. OLG Frankfurt, Urt. v. 18.05.2022 - 7 U 230/20, Rn. 27; zitiert jeweils nach juris).
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