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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11780
OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20 (https://dejure.org/2021,11780)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.02.2021 - 4 U 2196/20 (https://dejure.org/2021,11780)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Februar 2021 - 4 U 2196/20 (https://dejure.org/2021,11780)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein. Hier klicken, um das Aktenzeichen in Ihre Zwischenablage zu kopieren.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Ist eine das Persönlichkeitsrecht verletzende Äußerung dauerhaft im Internet abrufbar, begründet dies die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Dringlichkeit. 2. Das Unternehmerpersönlichkeitsrecht bezweckt den Schutz juristischer Personen; ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf vorläufige Löschung einer Äußerung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anspruch auf vorläufige Löschung einer Äußerung im Internet Vorwurf eines gegen die standesrechtlichen Grundsätze verstoßenden Abrechnungsverhaltens eines Rechtsanwalts Kein Unternehmerpersönlichkeitsrecht für einen Rechtsanwalt

Verfahrensgang

  • LG Zwickau - 1 O 581/20
  • OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
    An der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr erkannt wurden, kann auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse bestehen (BVerfG, NJW 1992, 1439, Senat Urteil vom 03. August 2006 - 4 U 536/06 -, juris).
  • OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06

    Strengere Maßstäbe für Äußerungen in der Öffentlichkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
    An der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr erkannt wurden, kann auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse bestehen (BVerfG, NJW 1992, 1439, Senat Urteil vom 03. August 2006 - 4 U 536/06 -, juris).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurück (BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 -, BVerfGE 90, 241 - 254; Senat…, Urteil vom 08. September 2011 - 4 U 459/11 -, Rn. 28, juris;… Beschluss vom 19. November 2019 - 4 U 2088/19 -, Rn. 7, juris).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
    Dabei ist zu beachten, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf Äußerungen erstreckt, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (vgl. BGH Urteil vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05; vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06; vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07; vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 alle juris).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
    Dabei ist zu beachten, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf Äußerungen erstreckt, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (vgl. BGH Urteil vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05; vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06; vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07; vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 alle juris).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
    Dabei ist zu beachten, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf Äußerungen erstreckt, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (vgl. BGH Urteil vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05; vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06; vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07; vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 alle juris).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung …

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
    Dies ist eine Frage des Einzelfalles, für die sich gleichwohl in der Rechtsprechung Regelfristen herausgebildet haben, bei deren Überschreitung von einer Selbstwiderlegung auszugehen ist (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.1.2015 - 6 U 156/14 - juris;… vgl. im Übrigen die Verweise auf nicht veröffentlichte Rechtsprechung der OLGe Koblenz und Köln sowie des KG bei Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. Kap 12 Rn 145 weitergehend OLG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2014 - 7 W 141/14 - juris OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Februar 2017 - 4 U 166/16 -, Rn. 35 - 36, juris).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
    Dabei ist zu beachten, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf Äußerungen erstreckt, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (vgl. BGH Urteil vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05; vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06; vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07; vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 alle juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2015 - 6 U 156/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bewertung von Äußerungen im Rahmen einer …

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
    Dies ist eine Frage des Einzelfalles, für die sich gleichwohl in der Rechtsprechung Regelfristen herausgebildet haben, bei deren Überschreitung von einer Selbstwiderlegung auszugehen ist (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.1.2015 - 6 U 156/14 - juris;… vgl. im Übrigen die Verweise auf nicht veröffentlichte Rechtsprechung der OLGe Koblenz und Köln sowie des KG bei Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. Kap 12 Rn 145 weitergehend OLG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2014 - 7 W 141/14 - juris OLG Stuttgart…, Urteil vom 08. Februar 2017 - 4 U 166/16 -, Rn. 35 - 36, juris).
  • OLG Köln, 08.03.2012 - 15 U 193/11

    Eilrechtsschutz bei eBay-Bewertung

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
    Die vom Beklagten zitierten Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 11.3.2011 - 15 W 14/11) und des OLG Köln (Urteil vom 08. März 2012 - I-15 U 193/11 -, juris) betrafen überdies keine das Persönlichkeitsrecht betreffende, sondern wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten, in denen die jeweiligen Kläger ihre Rechte durch Abgabe eines "Gegenkommentars" tatsächlich gewahrt hatten und in denen die Plattform ebay in ihren Nutzungsbedingungen, denen sich die dortigen Parteien durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterworfen hatten, ausdrücklich die Möglichkeit einer solchen Reaktion vorgesehen hatte.
  • OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 204/18

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 15 W 14/11

    Löschungsverlangen bei negativer eBay-Bewertung im einstweiligen Rechtsschutz

  • OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 16 W 21/13

    Einstweilige Verfügung gegen Äußerungen auf Facebook

  • OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19

    Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

  • OLG Dresden, 25.01.2018 - 4 U 1675/17

    Dringlichkeit einer auf presserechtliche Unterlassungsansprüche gestützten …

  • OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung wegen Unterlassung einer …

  • OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 2088/19

    Unterlassungsanspruch für Äußerungen nach Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

  • OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11

    Umfang der Wirkung eines Vergleichs über die Unterlassung von Äußerungen in einem …

  • OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20

    Einstweilige Verfügung abgelehnt: Beschwerdeentscheidung als Beschluss oder …

  • OLG Dresden, 24.08.2018 - 4 U 872/18

    Zum zivilrechtlichen Ehrenschutz einer Gemeinde wegen schwerwiegender …

  • OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21

    Löschung eines Beitrags auf einem sozialen Netzwerk Sperre eines Nutzerkontos bei …

    Eine Leistungsverfügung, von der das Landgericht ausgegangen ist und die grundsätzlich nur bei Not- und Zwangslagen in Betracht kommt, wenn der Gläubiger darlegen und glaubhaft machen kann, auf die Erfüllung dringend angewiesen zu sein (…vgl. nur Zöller-Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. § 940 Rn 6; Senat, Beschluss vom 15. Februar 2021 - 4 U 2196/20 -, Rn. 5, juris), liegt hier schon deshalb nicht vor, weil es nicht darum geht, dem Antragsteller im Verfügungsverfahren eine zusätzliche Leistungsposition zu verschaffen, sondern die Antragsgegnerin lediglich vorläufig daran gehindert werden soll, ihn an der Ausübung seiner bereits durch den Nutzungsvertrag eingeräumten Rechte durch Sperrung und Löschung zu hindern.
  • OLG Dresden, 23.04.2024 - 4 W 213/24

    Identifizierbarkeit des Betroffenen und Persönlichkeitsverletzung durch eine …

    Die Abgrenzung ist nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Adressaten vorzunehmen (vgl. Senat, Urteil vom 14.02.2023 - 4 U 2331722 - juris; Senat, Beschluss vom 15.02.2021 - 4 U 2196/20 - juris).
  • LG Ellwangen/Jagst, 03.07.2025 - 6 O 125/25

    Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Presseberichterstattung, insbesondere …

    Rn. 74 Eine einheitliche Bemessung des insofern ausschlaggebenden Zeitraums existiert in der Rechtsprechung nicht: Größtenteils orientieren sich die Obergerichte in äußerungsrechtlichen Streitigkeiten an Grenzen zwischen vier Wochen beziehungsweise einem Monat und sechs Wochen (vgl. zu einer Frist von einem Monat bspw. OLG Dresden, Beschluss vom 15. Februar 2021 - 4 U 2196/20, Rn. 4; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 07. Oktober 2022 - 3 U 2178/22, Rn. 10; KG Berlin…, Urteil vom 07. März 2024 - 10 U 87/22, Rn. 14; OLG Köln…, Urteil vom 21. Mai 2024 - I-15 W 34/24, Rn. 28; zu sechs Wochen etwa OLG Frankfurt…, Urteil vom 11. September 2024 - 16 U 122/23, Rn. 75, jew. zit. nach juris).

    Rn. 76 Gestützt sieht die Kammer ihre dahingehende Rechtsauffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, derzufolge im Falle des Bereithaltens der angegriffenen Berichterstattung im Internet die Verletzungshandlung stetig andauere, weshalb im Zweifel eine Dringlichkeit zu bejahen sei (vgl. OLG Köln…, Urteil vom 18. April 2019 - I-15 U 204/18, Rn. 46; OLG Dresden, Beschluss vom 15. Februar 2021 - 4 U 2196/20, Rn. 5, jew. zit. nach juris).

  • OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22

    Vorläufige Unterlassung von Äußerungen in einer Berichterstattung; …

    Der Senat geht insofern von einer Regelfrist von einem Monat gerechnet ab Kenntnis von der Äußerung aus (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 15. Februar 2021 - 4 U 2196/20 -, Rn. 4, juris).
  • LG Siegen, 11.07.2025 - 2 O 168/25

    Berichterstattung in den Medien

    In Presse- und Äußerungssachen ist ein Verfügungsgrund für eine auf Unterlassung gerichtete einstweilige Verfügung regelmäßig dann zu bejahen, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten, gegeben ist; wobei die dabei in Ansatz zu bringende Regelfrist einen Monat ab Veröffentlichung beträgt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 15.2.2021 - 4 U 2196/20).
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