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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 2225/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,1377
OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 2225/22 (https://dejure.org/2024,1377)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.01.2024 - 4 U 2225/22 (https://dejure.org/2024,1377)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Januar 2024 - 4 U 2225/22 (https://dejure.org/2024,1377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 630a; BGB § 628 ; BGB § 195
    Geltendmachung von materiellen und immateriellen Ansprüchen sowie die Feststellung der Einstandspflicht für zukünftige Schäden aufgrund einer ärztlichen Behandlung; Behandlungsfehler sowie die Verletzung von Aufklärungspflichten über Behandlungsalternativen; ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärungsdefizit des Arztes bei Verfahren zur Retinakulumspaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 887
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 2225/22
    Besteht danach eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2005, Az.: VI ZR 313/03 - juris).

    Es muss sich mithin um einen Unterschied von Gewicht handeln und nicht nur um eine geringfügig niedrigere Komplikationsrate (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2005, Az.: VI ZR 313/03 - juris).

    Kann der Patient danach einen Entscheidungskonflikt plausibel machen, ist es Sache des Arztes, zu beweisen, dass gleichwohl eine Einwilligung für die vorgenommene Behandlung erteilt worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2005, a.a.O.).

  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten …

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 2225/22
    Dementsprechend soll nach der Rechtsprechung regelmäßig über einzelne Behandlungsschritte und Behandlungstechniken eine Aufklärung nicht geboten sein, wohl aber über einen Zugang zum Operationsgebiet, dem ein überraschendes und spezifisches Risiko anhaftet, das bei Verwirklichung die Lebensführung des Patienten schwer belastet (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2006, Az.: VI ZR 74/05 - juris;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., C II. Rz. 24 m.w.N.).

    Hinzutreten muss auch die Kenntnis, dass der Schaden nicht auf einem Behandlungsfehler beruht, sondern eine spezifische Komplikation der medizinischen Behandlung ist, über die der Patient - was dem behandelnden Arzt bekannt sein musste - hätte aufgeklärt werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2006, Az.: VI ZR 74/05 - juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. August 2018, Az.: 8 U 88/15 - juris).

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11

    Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für …

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 2225/22
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts steht dem Kläger jedoch eine Unkostenpauschale von 25, 00 EUR nicht zu (vgl. BGH, Urteil vom 08. Mai 2012, Az.: VI ZR 37/11).
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 2225/22
    Selbst die Anwendung eines nicht allgemein anerkannten, den Korridor des medizinischen Standards verlassenden Behandlungskonzepts würde nicht ohne Weiteres einen Behandlungsfehler darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2019, Az.: VI ZR 105/18 - juris; BGH, Urteil vom 13. Juni 2006, Az.: VI ZR 323/04 - juris).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung …

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 2225/22
    Auch wenn der Vorwurf des Patienten dahin geht, der Behandler habe die Aufklärung des Patienten über eine mögliche Behandlungsalternative unterlassen, folgt die Darlegungs- und Beweislast den allgemeinen Grundsätzen, d. h. der Beweis, dass der ohne rechtswirksame Einwilligung vorgenommene ärztliche Eingriff zu einem Schaden geführt hat, ist Sache des Patienten (vgl. BGH, Urteil vom 07. Februar 2012, Az.: VI ZR 63/11 - juris).
  • BGH, 07.12.2021 - VI ZR 277/19

    Arzthaftung im Falle fehlerhafter Eingriffsaufklärung: Beweislast des Arztes für …

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 2225/22
    Die Beweislast trifft dabei den sich auf eine solche hypothetische Einwilligung berufenden Arzt, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass er - wäre er ordnungsgemäß aufgeklärt worden - vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, wobei an die Substantiierungspflicht des Patienten keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 07. Dezember 2021, Az.: VI ZR 277/19 - juris; Urteil vom 17. April 2007, Az.: VI ZV 108/06 - juris); es genügt, wenn er einsichtig macht, dass ihn die ordnungsgemäße Aufklärung über das Für und Wider des ärztlichen Eingriffs ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er diesem zustimmen soll (vgl. BGH…, Urteil vom 17. April 2007, a.a.O.; BGH, NJW 1998, 2734).
  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 2225/22
    Die Beweislast trifft dabei den sich auf eine solche hypothetische Einwilligung berufenden Arzt, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass er - wäre er ordnungsgemäß aufgeklärt worden - vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, wobei an die Substantiierungspflicht des Patienten keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 07. Dezember 2021, Az.: VI ZR 277/19 - juris; Urteil vom 17. April 2007, Az.: VI ZV 108/06 - juris); es genügt, wenn er einsichtig macht, dass ihn die ordnungsgemäße Aufklärung über das Für und Wider des ärztlichen Eingriffs ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er diesem zustimmen soll (vgl. BGH…, Urteil vom 17. April 2007, a.a.O.; BGH, NJW 1998, 2734).
  • BGH, 15.10.2019 - VI ZR 105/18

    Anwendung eines nicht allgemein anerkannten den Korridor des medizinischen …

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 2225/22
    Selbst die Anwendung eines nicht allgemein anerkannten, den Korridor des medizinischen Standards verlassenden Behandlungskonzepts würde nicht ohne Weiteres einen Behandlungsfehler darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2019, Az.: VI ZR 105/18 - juris; BGH, Urteil vom 13. Juni 2006, Az.: VI ZR 323/04 - juris).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 329/94

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 2225/22
    Einzubeziehen in diese Gesamtabwägung sind dabei nicht nur die allgemein anerkannten, sondern auch diejenigen Risiken der standardgemäßen Behandlungsalternativen, die noch nicht allgemein anerkannt sind, auf die aber von ernsthaften Stimmen in der Wissenschaft hingewiesen wird, ohne dass die wissenschaftliche Diskussion bereits abgeschlossen sein und zu einem allgemeinen akzeptierten Ergebnis geführt haben müsste (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 1995, Az.: VI ZR 329/94 - juris;… Geiß/Greiner, a.a.O.).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 230/12

    Rechtliches Gehör im Arzthaftungsprozess: Feststellung der bestrittenen …

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 2225/22
    Zwar ist die Wahl der Behandlungsmethode primär Sache des Arztes (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2013, Az.: VI ZR 230/12 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07

    Verkehrssicherungspflicht des Diskothekenbetreibers: Verunreinigung des Fußbodens …

  • BGH, 07.07.2011 - III ZR 90/10

    Gesonderte Berechnung der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist nach …

  • OLG Köln, 13.03.2013 - 5 U 88/12

    Höhe des Schmerzensgeldes bei fehlerhafter Behandlung einer Mittelhandfraktur mit …

  • OLG Koblenz, 06.01.2016 - 5 U 1148/15

    Schmerzensgeldanspruch bei fehlerhafter Behandlung eines Kahnbeinbruchs

  • OLG Frankfurt, 21.08.2018 - 8 U 88/15

    Verjährungsbeginn bei Aufklärungsrüge

  • OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 100/24

    Arzthaftungsrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen ein …

    Besteht danach eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. Senat Urteil vom 09.01.2024 - 4 U 2225/22 - juris; BGH, Urteil vom 15. März 2005 - VI ZR 313/03 - juris).

    Es muss sich mithin um einen Unterschied von Gewicht handeln und nicht nur um eine geringfügig niedrigere Komplikationsrate (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2005 - VI ZR 313/03 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 09.01.2024 - 4 U 2225/22 - juris).

  • OLG Dresden, 28.01.2025 - 4 U 1095/24
    Es genügt vielmehr, dass mehrere (voneinander abgrenzbare) Pflichtverletzungen zum Gesamtschaden beigetragen haben und ein Schadensersatzanspruch auf mehrere (voneinander abgrenzbare) Fehler gestützt wird (…vgl. BGH, a.a.O.; Senat, Urt. v. 9.01.2024 - 4 U 2225/22 -, Rn. 35, - juris; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2014, 1305, 1307; OLG Hamm, MedR 2010, 563, 565; OLG München, VersR 2006, 705;… Geiß/Greiner, a.a.O., Kap. D Rn. 14 mwN, Kap. E Rn. 26).
  • OLG Dresden, 28.07.2025 - 4 U 580/25

    Verjährungsbeginn und Amtshaftung bei medizinischen Zwangsmaßnahmen

    Dabei genügt, dass mehrere (voneinander abgrenzbare) Pflichtverletzungen zum Gesamtschaden beigetragen haben und ein Schadensersatzanspruch auf mehrere (voneinander abgrenzbare) Fehler gestützt wird (…vgl. BGH, a.a.O.; Senat, Urt. v. 9.01.2024 - 4 U 2225/22 -, Rn. 35, - juris; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2014, 1305, 1307; OLG Hamm, MedR 2010, 563, 565; OLG München, VersR 2006, 705;… Geiß/Greiner, a.a.O., Kap. D Rn. 14 mwN, Kap. E Rn. 26).
  • OLG Dresden, 03.02.2026 - 4 U 1258/24
    Besteht danach eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. Senat…, Urteil vom 15.10.2024 - 4 U 100/24, Rdnr. 24 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 09.01.2024, 4 U 2225/22 - juris; vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2005 - VI ZR 313/03 - juris).
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