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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 11.11.1999 - 4 U 2430/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,26427
OLG Dresden, 11.11.1999 - 4 U 2430/99 (https://dejure.org/1999,26427)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.11.1999 - 4 U 2430/99 (https://dejure.org/1999,26427)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. November 1999 - 4 U 2430/99 (https://dejure.org/1999,26427)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 286
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23

    Bindungswirkung einer Gerichtsstandswahl

    Rn. 30 Angesichts dessen kann dahinstehen, ob und inwieweit sich auch aus § 29 ZPO ein Gerichtsstand beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) ergab (…vgl. zum Erfüllungsort bezüglich der sich aus einem Energie- oder Wasserlieferungsvertrag ergebenden Verpflichtungen beider Vertragspartner am Ort der Abnahme z. B. BGH, Urt. v. 17. September 2003, VIII ZR 321/02, NJW 2003, 3418;… Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, § 29 Rn. 89; zum Wasserversorgungsvertrag z. B. auch OLG Dresden, Urt. v. 11. November 1999, 4 U 2430/99, juris Rn. 4).

    Ebenso wenig für § 34 AVBWasserV (vgl. zur Annahme eines Wahlrechts insoweit auch OLG Dresden, Urt. v. 11. November 1999, 4 U 2430/99, juris Rn. 4).

  • OLG Dresden, 03.07.2001 - 15 U 3174/00

    Bezahlung von Abwasserentsorgungsleistungen

    Sobald eine Beweisaufnahme über sein Bestehen notwendig wird, fehlt es an seiner Offensichtlichkeit (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 19.03.1998, 16 U 2728/97; OLG Dresden, Urteil vom 11.11.1999, 4 U 2430/99).

    Ein offensichtlicher Fehler ist nicht allein deshalb anzunehmen, weil der Versorgungskunde einwendet, es könne nicht so viel Wasser in einem Versorgungszeitraum verbraucht worden sein, weil sich im Verhältnis zu dem Verbrauch anderer Jahre oder zu dem Verbrauch anderer Abnehmer ein Missverhältnis ergebe (OLG Dresden, Urteil vom 11.11.1999, 4 U 2430/99).

  • OLG Köln, 26.07.2021 - 10 U 14/21

    Nachweis eines offensichtlichen Fehlers hinsichtlich eines im Vergleich zum …

    Rn. 8 Ein im Vergleich zum sonstigen Wasserverbrauch wesentlich erhöhter Verbrauch ist kein Nachweis eines offensichtlichen Fehlers (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 11.11.1999 - 4 U 2430/99, zit. n. Juris;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.05.2004 - 17 U 137/03, zit. n. Juris) Auch eine außergewöhnliche, mit normalem Verbrauch kaum erklärbare Steigerung des Wasserverbrauchs allein kann keinen Anhaltspunkt für einen Fehler bei der rechnerischen Verbrauchsaufstellung bieten (…OLG Dresden, Urt. v. 03.07.2001 - 15 U 3174/00, zit. n. Juris, in einem Fall, wo für ein Zweiparteienhaus mit einer älteren Dame 15.246 m³ für ein Jahr abgerechnet wurden;… KG, Urt. v. 04.02.2013 - 8 U 215/12, ZMR 2013, 700).
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