Rechtsprechung
| OLG Celle, 12.02.2001 - 4 U 289/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Persönliche Haftung des Geschäftsführers des Bauträgers: Zweckwidrige Verwendung des Kaufpreises
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 254 BGB; § 823 Abs. 2 BGB; § 4 Abs. 1 MaBV
Schadensersatz im Zusammenhang mit der Abwicklung von Grundstückskaufverträgen; Planmäßiges Weiterleiten von für ein Baukonto bestimmten Zahlungen auf allgemeine Geschäftskonten; Berücksichtigung von fahrlässigem Verhalten eines Geschädigten bei vorsätzlichem Verhalten ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 2; MaBV § 4 Abs. 1
Haftung der Geschäftsführer und Prokuristen einer GmbH wegen Fehlleitung von Baugeldern auf ein Gesellschafts- anstatt auf ein Baukonto; Mitverschulden des Bauherrn - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz im Zusammenhang mit der Abwicklung von Grundstückskaufverträgen; Planmäßiges Weiterleiten von für ein Baukonto bestimmten Zahlungen auf allgemeine Geschäftskonten; Berücksichtigung von fahrlässigem Verhalten eines Geschädigten bei vorsätzlichem Verhalten ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Bauträgergesellschaft für Kaufpreiszahlungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Persönliche Haftung des Bauträger-Geschäftsführers bei zweckwidriger Verwendung des Kaufpreises! (IBR 2001, 259)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 11.11.1999 - 1 O 65/99
- OLG Celle, 12.02.2001 - 4 U 289/99
Papierfundstellen
- BauR 2001, 1278
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- LG Frankfurt/Main, 23.12.1998 - 1 S 63/97
Auszug aus OLG Celle, 12.02.2001 - 4 U 289/99
Damit hat der Kläger einen schuldhaften, nämlich vorsätzlichen Verstoß gegen die aus § 4 Abs. 1 MaBV folgende Pflicht, die Gelder des Klägers nur für das konkrete Bauvorhaben zu verwenden und damit den Verstoß auch gegen ein Schutzgesetz i. S. des § 823 Abs. 2 BGB (vgl. dazu OLG Hamm NJW-RR 1999, S. 930) bewiesen.
- OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18
Liegen wesentliche Mängel vor, kann die Fertigstellungsrate zurückverlangt …
Sie ist daher ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (ebenso: OLG Frankfurt OLGR 2005, 478, 479; OLG Celle ZfIR 2001, 412, 414; OLG Hamm NJW-RR 1999, 530, 531;… Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., § 823 Rdn. 66;… Bamberger/Roth/Spindler, BGB, 2. Aufl., § 823 Rdn. 222;… Basty, Der Bauträgervertrag, 5. Aufl., Einleitung Rdn. 83;… Grziwotz/Bischoff, MaBV, § 3 Rdn. 210; a.A. OLG Dresden NJW-RR 1997, 1506, 1507). - BGH, 05.12.2008 - V ZR 144/07
Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung ( MaBV ) als Schutzgesetz i.S.v. …
Sie ist daher ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (ebenso: OLG Frankfurt OLGR 2005, 478, 479; OLG Celle ZfIR 2001, 412, 414; OLG Hamm NJW-RR 1999, 530, 531 ;… Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., § 823 Rdn. 66;… Bamberger/Roth/Spindler, BGB, 2. Aufl., § 823 Rdn. 222;… Basty, Der Bauträgervertrag, 5. Aufl., Einleitung Rdn. 83;… Grziwotz/Bischoff, MaBV, § 3 Rdn. 210; a.A. OLG Dresden NJW-RR 1997, 1506, 1507) . - OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
Bauvertrag ohne Sicherheitenleistung: Anspruch des Verbrauchers auf …
Sie ist daher ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (ebenso: OLG Frankfurt OLGR 2005, 478, 479; OLG Celle ZfIR 2001, 412, 414; OLG Hamm NJW-RR 1999, 530, 531;… Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., § 823 Rdn. 66;… Bamberger/Roth/Spindler, BGB, 2. Aufl., § 823 Rdn. 222;… Basty, Der Bauträgervertrag, 5. Aufl., Einleitung Rdn. 83;… Grziwotz/Bischoff, MaBV, § 3 Rdn. 210; a.A. OLG Dresden NJW-RR 1997, 1506, 1507).
- OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 200/04
"Miss 17"
Ergänzend sei noch auf eine Entscheidung des OLG Celle vom 12.2.2001 zum Aktz.4 U 289/99 verwiesen ( zitiert nach Juris : Nr.KORE52137001 ). - OLG Düsseldorf, 15.07.2011 - 23 U 87/09
Rückforderung überhöhter Raten in einem Bauträgervertrag
Leistet der Erwerber über den Bautenstand und den fälligen Raten des § 3 Abs. 2 MaBV hinaus Zahlungen an den Bauträger, so ist auch der Geschäftsführer zur Rückzahlung der noch nicht fälligen Raten verpflichtet, die er vorsätzlich entgegen den vertraglichen Bestimmungen angefordert hat (…Basty, a.a.O. Rdnr. 83; OLG Celle, Urteil vom 12.02.2001 - 4 U 289/99 -, BauR 2001, 1278-1279; LG Leipzig, Urteil vom 17.03.2008 - 6O 1696/07 -, BauR 2008, 1037). - OLG Celle, 25.11.2025 - 3 U 171/24
Umfang der Herstellungsverpflichtung bei Sonder- und Gemeinschaftseigentum; …
Soweit andere obergerichtliche Entscheidungen zu Verstößen gegen § 3 MaBV für eine persönliche Haftung des Geschäftsführers vermeintlich vorsätzliches Verhalten fordern, stellen diese im Ergebnis fest, dass der Geschäftsführer für vorsätzliches Handeln hafte, wobei es auf einen Fahrlässigkeitsvorwurf nicht ankommt, so dass sich die Ausführungen dazu auch nicht verhalten müssen (vgl. OLG Düsseldorf…, Urteil vom 15. Juli 2011 - I-23 U 87/09 -, juris, Rn. 35 zu § 3, § 5 MaBV; OLG Celle, Urteil vom 12. Februar 2001 - 4 U 289/99 -, juris, Rn. 40 zu § 4 MaBV). - OLG Dresden, 21.05.2025 - 22 U 195/25
Glaubhaftmachung eines Gefälligkeitsgutachtens im Arrestverfahren gegen den …
Leistet der Erwerber über den Bautenstand und den fälligen Raten des § 3 Abs. 2 MaBV hinaus Zahlungen an den Bauträger, so ist auch der Geschäftsführer zur Rückzahlung der noch nicht fälligen Raten verpflichtet, die er vorsätzlich entgegen den vertraglichen Bestimmungen angefordert hat (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2008 - V ZR 144/07 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 12.02.2001 - 4 U 289/99 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juli 2011 - I-23 U 87/09 -, juris).Der geschäftsführende Gesellschafter der Bauträgergesellschaft haftet dem Erwerber nach § 823 Abs. 2 i.V.m. § 4 MaBV, soweit er die Zuleitung von Kaufpreiszahlungen auf allgemeine Geschäftskonten wissentlich und planmäßig mitveranlasst hat (OLG Celle, Urteil vom 12. Februar 2001 - 4 U 289/99 -, Rn. 40, juris).
- LG Leipzig, 17.03.2008 - 6 O 1696/07
Rückzahlung noch nicht fälliger Baustandsraten
Gegen das Gebot objektbezogener Mittelverwendung verstößt der Geschäftsführer der Gesellschaft auch dann, wenn er entweder Zahlungen des Erwerbers auf allgemeine Geschäftskonten anfordert oder hierauf eingegangene Zahlungen nicht unverzüglich auf das objektbezogene Baukonto weiterleitet (OLG Celle, ZFIR 2001, 412, 414).
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