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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.01.2025 - 4 U 32/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,2234
OLG Brandenburg, 15.01.2025 - 4 U 32/24 (https://dejure.org/2025,2234)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.01.2025 - 4 U 32/24 (https://dejure.org/2025,2234)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Januar 2025 - 4 U 32/24 (https://dejure.org/2025,2234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines Zahlungsvorgangs gegenüber dem Zahler durch Zustimmung (Autorisierung); Schadensersatzanspruch eines Zahlungsdienstleisters wegen eines grob fahrlässigen Verstoßes eines Kontoinhabers gegen die vereinbarten Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 3 U 3/23

    Keine Haftung der Bank für aufgrund Phishing-Angriffs vom Kunden grob fahrlässig …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2025 - 4 U 32/24
    Auch hat er seine personalisierten Sicherheitsmerkmale im Sinne von § 1 Abs. 25 ZAG nicht am Telefon oder auf andere Art und Weise an Dritte weitergegeben (so wohl OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23; OLG Bremen…, Beschluss vom 30.08.2024 - 1 U 32/24, Rn. 23).

    Die vorstehenden Erwägungen gelten nicht nur für die Bestätigung eines Zahlungsauftrages in der S-pushTAN-App (dazu OLG Dresden, Urteil vom 06.04.2023 - 8 U 578/22; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23), sondern auch für die Bestätigung einer Vertragserweiterung in Form der Einrichtung eines weiteren Zahlungsinstruments.

    Es ist allgemein bekannt, dass bei Telefonanrufen leicht über die Identität des Anrufenden getäuscht werden kann und sich Kriminelle diesen Umstand zu Nutze machen, um unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Angerufenen zu finanziellen Transaktionen oder diese vorbereitenden Maßnahmen zu veranlassen (vgl. OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, Rn. 99; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, Rn. 93).

    Weder die Handlung der unbekannten Dritten in Bezug auf die Initiierung des Auftrags noch die Bestätigung des Auftrags durch den Kläger können hinweggedacht werden, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23).

    Vor diesem Hintergrund ist die zivilrechtliche Haftungsbefreiung nach § 675v Abs. 4 BGB akzessorisch zum Aufsichtsrecht auszulegen (OLG Naumburg…, Urteil vom 22.05.2024 - 5 U 11/24, Rn. 60; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23).

    Denn die Bank muss ein technisch sicheres System nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik bereitstellen (OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, Rn. 125; OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, Rn. 109).

  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2025 - 4 U 32/24
    Die Zustimmung nach § 675j Abs. 1 S. 1 BGB muss höchstpersönlich vom Zahler stammen (BGH, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14; OLG Naumburg…, Urteil vom 22.05.2024 - 5 U 11/24, Rn. 45).

    Zwar kann der Nachweis der Autorisierung bei Vorliegen bestimmter Mindestvoraussetzungen der technischen Authentifizierung geführt werden, wobei § 675w S. 3 BGB bei Nutzung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments ein Sicherheitssystem erfordert, das allgemein praktisch nicht zu überwinden war (BGH, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14, Rn. 19).

    Diese Anforderungen kann der Zahler auch dadurch erfüllen, dass er außerhalb des Sicherheitssystems des Zahlungsdienstleisters liegende Indizien, die für einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang sprechen, substantiiert darlegt und bei Bestreiten nachweist (BGH, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14, Rn. 48).

    Denn nach dem zwischen Bank und Kunde geschlossenen Vertrag ist bei Nutzung eines personalisierten Zahlungsinstruments, das ohnehin nach § 6751 BGB geheim zu halten ist, eine Bevollmächtigung Dritter ausnahmslos ausgeschlossen (BGH…, Urteil vom 17.11.2020 - XI ZR 2947/19, Rn. 13; BGH, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14, Rn. 58 ff.).

    Selbst ein objektiv grober Pflichtenverstoß rechtfertigt für sich noch keinen zwingenden Schluss auf ein entsprechend gesteigertes personales Verschulden, wobei sich der Zahlungsdienstleister bei beanstandungsfreier Nutzung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht auf einen Anscheinsbeweis berufen kann (BGH, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14, Rn. 71 ff.).

  • OLG München, 22.09.2022 - 19 U 2204/22

    Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2025 - 4 U 32/24
    Dieser Nachweis wäre indes mit Blick auf die vorliegende Missbrauchssituation ohnehin erschüttert, weswegen es auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 675w S. 1 und 2 BGB nicht ankommt (vgl. auch OLG Bremen…, Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, Rn. 19; OLG München, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, Rn. 80).

    Es ist allgemein bekannt, dass bei Telefonanrufen leicht über die Identität des Anrufenden getäuscht werden kann und sich Kriminelle diesen Umstand zu Nutze machen, um unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Angerufenen zu finanziellen Transaktionen oder diese vorbereitenden Maßnahmen zu veranlassen (vgl. OLG München, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, Rn. 99; OLG Frankfurt am Main…, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, Rn. 93).

    Denn die Bank muss ein technisch sicheres System nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik bereitstellen (OLG München, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, Rn. 125; OLG Frankfurt…, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, Rn. 109).

  • OLG Bremen, 15.04.2024 - 1 U 47/23

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Zahlungsdienstleisters bei nicht …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2025 - 4 U 32/24
    Dieser Nachweis wäre indes mit Blick auf die vorliegende Missbrauchssituation ohnehin erschüttert, weswegen es auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 675w S. 1 und 2 BGB nicht ankommt (vgl. auch OLG Bremen, Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, Rn. 19; OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, Rn. 80).

    Diese Daten sind vielmehr für einen beliebigen Dritten bei einem unbefugten Zugriff auf das Online-Banking-System einsehbar und konnten daher kein Vertrauen in die Berechtigung der Anruferin begründen (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, Rn. 26).

  • OLG Dresden, 13.10.2022 - 8 U 760/22

    Wiedergutschrift eines ohne Autorisierung von einem Bankkonto abgebuchten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2025 - 4 U 32/24
    Bei dieser dem Zahlungsdienstnutzer auferlegten Kontrollpflicht handelt es sich um eine objektiv sachlich gerechtfertigte und zugleich verhältnismäßige Pflicht (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 13.10.2023 - 8 U 760/22; OLG Bremen…, Beschluss vom 30.08.2024 - 1 U 32/24, Rn. 23).

    Die abschließende Kontrolle der Auftragsdaten vor der endgültigen Freigabe gehört vor diesem Hintergrund zu den jedermann bekannten Grundpflichten im Zahlungsverkehr und die Missachtung der unter Ziffer 7.3 vereinbarten Kontrollpflicht stellt sich als Kardinalfehler dar, der die Schutzmechanismen und das grundsätzlich hohe Sicherheitsniveau des pushTAN-Verfahrens ins Leere laufen lässt und regelmäßig eine objektiv schwerwiegende Pflichtverletzung begründet (vgl. insoweit auch OLG Dresden, Urteil vom 13.10.2023 - 8 U 760/22, betreffend die Bestätigung eines Zahlungsauftrags im Chip-TAN-Verfahren).

  • OLG Naumburg, 22.05.2024 - 5 U 11/24

    Authentifizierung eines Zahlungsvorgangs und Haftung eines Zahlungsdienstleisters …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2025 - 4 U 32/24
    Die Zustimmung nach § 675j Abs. 1 S. 1 BGB muss höchstpersönlich vom Zahler stammen (BGH, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14; OLG Naumburg, Urteil vom 22.05.2024 - 5 U 11/24, Rn. 45).

    Vor diesem Hintergrund ist die zivilrechtliche Haftungsbefreiung nach § 675v Abs. 4 BGB akzessorisch zum Aufsichtsrecht auszulegen (OLG Naumburg, Urteil vom 22.05.2024 - 5 U 11/24, Rn. 60; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23).

  • OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24

    Online-Banking aufgrund Täuschung durch vermeintlichen Bankmitarbeiter - …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2025 - 4 U 32/24
    Auch hat er seine personalisierten Sicherheitsmerkmale im Sinne von § 1 Abs. 25 ZAG nicht am Telefon oder auf andere Art und Weise an Dritte weitergegeben (so wohl OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23; OLG Bremen, Beschluss vom 30.08.2024 - 1 U 32/24, Rn. 23).

    Bei dieser dem Zahlungsdienstnutzer auferlegten Kontrollpflicht handelt es sich um eine objektiv sachlich gerechtfertigte und zugleich verhältnismäßige Pflicht (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 13.10.2023 - 8 U 760/22; OLG Bremen, Beschluss vom 30.08.2024 - 1 U 32/24, Rn. 23).

  • OLG Dresden, 06.04.2023 - 8 U 578/22

    Wiedergutschrift eines ohne Autorisierung von einem Bankkonto abgebuchten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2025 - 4 U 32/24
    Die vorstehenden Erwägungen gelten nicht nur für die Bestätigung eines Zahlungsauftrages in der S-pushTAN-App (dazu OLG Dresden, Urteil vom 06.04.2023 - 8 U 578/22; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23), sondern auch für die Bestätigung einer Vertragserweiterung in Form der Einrichtung eines weiteren Zahlungsinstruments.
  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2025 - 4 U 32/24
    Besteht ein Schadenersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters, kann in Höhe des Anspruchs eine Gutschrift nach § 675u S. 2 BGB verweigert werden (vgl. BGH…, Urteil vom 17.11.2020 - XI ZR 294/19, Rn. 25; BGH, Urteil vom 05.10.2004 - XI ZR 210/03).
  • BGH, 17.11.2020 - XI ZR 294/19

    Rechtsstreit um die Haftung eines Zahlers im Falle der Ausführung eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2025 - 4 U 32/24
    Besteht ein Schadenersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters, kann in Höhe des Anspruchs eine Gutschrift nach § 675u S. 2 BGB verweigert werden (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2020 - XI ZR 294/19, Rn. 25; BGH, Urteil vom 05.10.2004 - XI ZR 210/03).
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 253/07

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid; Darlegungs- und …

  • OLG Dresden, 05.06.2025 - 8 U 1482/24

    Autorisierung von Zahlungsvorgängen und einer Limiterhöhung durch mehrfache …

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil eine Akzessorietät des Zivil- gegenüber dem Aufsichtsrecht vertreten (OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2025 - 4 U 32/24, juris Rn. 55; OLG Naumburg…, Urteil vom 22.05.2024 - 5 U 11/24, juris Rn. 60; OLG Frankfurt/Main…, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 55), aber - soweit es entscheidungserheblich auf die Reichweite des Haftungsausschlusses ankommt - angenommen, dass die geforderte "Akzessorietät" keinen gänzlichen normativen Gleichlauf gebiete, sondern in Ansehung des Gesamtzusammenhangs und systematischen Kontexts im Rahmen des § 675v Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB nur auf den konkreten Zahlungsvorgang abzustellen sei (OLG Naumburg…, Urteil vom 22.05.2024 - 5 U 11/24, juris Rn. 71;… Urteil vom 10.01.2024 - 5 U 83/23, juris Rn. 59).

    Unter Berücksichtigung der zwischen den Parteien wirkenden Treuepflichten kann der Kunde erwarten, dass der Zahlungsdienstleister seine aufsichtsrechtlichen Pflichten erfüllt (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 15.01.2025 - 4 U 32/24, juris Rn. 55 - dort allerdings im Rahmen des Haftungsausschlusses § 675v Abs. 4 BGB thematisiert) und damit den umfassenden europarechtlichen Vorgaben entstammenden Sicherheitsvorkehrungen genügt.

    Darin liegt zugleich der entscheidende Unterschied zu der beklagtenseits zitierten Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 15.01.2025 - 4 U 32/24, juris Rn. 58), welches die Berücksichtigung des auch hier in Rede stehenden Verstoßes gegen die originär aufsichtsrechtliche Verpflichtung zur Vorhaltung einer starken Kundenauthentifizierung für das Login ins Online-Banking als im Rahmen der Mitverschuldensprüfung beachtlichen Umstand bewertet, jedoch im Einzelfall einen Verstoß auf einer vom Streitfall abweichenden Tatsachengrundlage verneint hat.

    Soweit das Oberlandesgericht Brandenburg im Hinblick auf den Ausschlusstatbestand des § 675v Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB ausgeführt hat, dass diese Vorschrift akzessorisch zum Aufsichtsrecht auszulegen sei und es einen Ausschluss des Anspruchs des Zahlungsdienstleisters aus § 675v Abs. 3 BGB auch dann für möglich gehalten hat, wenn dieser die Erfordernisse des § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ZAG nicht eingehalten hat (OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2025 - 4 U 32/24, juris Rn. 55), kam es darauf nicht entscheidungserheblich an.

  • BGH, 22.07.2025 - XI ZR 107/24

    Zur Erstattung nichtautorisierter Zahlungen

    Denn Bezugspunkt für die Anwendung von § 675v Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB ist - wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat (…ebenso OLG Naumburg, NJW-RR 2025, 561 Rn. 50) - ausschließlich der im Streit stehende Zahlungsvorgang (OLG Bremen, WM 2024, 1508, 1512;… OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22. September 2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 20; LG Nürnberg-Fürth, ZIP 2024, 744, 747;… MünchKommHGB/Linardatos, 5. Aufl., Band 6 Bankvertragsrecht, K Rn. 224;… Maihold in Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 33 Rn. 386;… Nobbe in Ellenberger/Findeisen/Nobbe/Böger, Kommentar zum Zahlungsverkehrsrecht, 3. Aufl., § 675v BGB Rn. 125; Hoffmann, VuR 2016, 243, 248;… Ostoja-Starzewski, RDi 2022, 259 Rn. 23; Werner, ZBB 2017, 345, 350;… ders., WM 2024, 966 Rn. 48, 74; aA OLG Brandenburg, Urteil vom 15. Januar 2025 - 4 U 32/24, juris Rn. 55;… LG Berlin II, WM 2025, 1292 Rn. 22 f.; Schulte am Hülse/Steinsdörfer, VuR 2025, 172, 174).

    Rn. 36 Etwas anderes folgt nicht daraus, dass Anknüpfungspunkt für die Haftung des Zahlers gemäß § 675v Abs. 3 BGB auch eine Verletzung von Pflichten oder Bedingungen sein kann, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Auslösung des Zahlungsvorgangs erfolgt ist (so aber OLG Brandenburg, Urteil vom 15. Januar 2025 - 4 U 32/24, juris Rn. 55; Schulte am Hülse/Steinsdörfer, VuR 2025, 172, 174).

  • OLG Karlsruhe, 23.12.2025 - 17 U 113/23

    Apple Pay; Ausschluss Schadensersatz

    Entgegen der Auffassung der Beklagten hat er durch die - unterstellte - Freigabe des Auftrags "Karte registrieren" in seiner PushTAN-App nicht die einzelnen Transaktionen autorisiert (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom Urteil vom 15. Januar 2025 - 4 U 32/24 -, Rn. 26 ff., juris; vgl. auch BGH…, Urteil vom 26. Januar 2016 - XI ZR 91/14 -, Rn. 58, juris; aM Weinmann, jurisPK-BKR 2/2024 Anm 4).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2026 - 4 U 131/25

    Anspruch des Klägers gegenüber beklagter Bank auf Rückzahlung eines durch einen …

    Die Beweislast für die Autorisierung trägt der Zahlungsdienstleister (ZDL) auch dann, wenn Zahlungsvorgang - wie hier - auf dem Einsatz eines Zahlungs(authentifizierungs)instruments mit personalisierten Sicherheitsmerkmalen beruht (vgl. BGH…, Urteil vom 05.03.2024 - XI ZR 107/22 -, Rn. 37 ff.; Senat, Urteil vom 15.01.2025, 4 U 32/24, Rn. 28, juris).
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