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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 18.01.2018 - 4 U 50/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39557
OLG Saarbrücken, 18.01.2018 - 4 U 50/16 (https://dejure.org/2018,39557)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.01.2018 - 4 U 50/16 (https://dejure.org/2018,39557)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - 4 U 50/16 (https://dejure.org/2018,39557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall eines jungen Mannes direkt nach Abschluss der Lehre zum Kfz-Mechaniker und des Zivildienstes - Haftungsquote im Zivilprozess 50% - Rentenversicherungsträger macht Regress-anspruch nach §§ 116, 119 SGB X geltend - Haftungsquote wirkt gegenüber den Beklagten auch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 07.09.2021 - 7 U 34/21

    Regress des Verdienstausfallschadens durch den Rentenversicherungsträger

    Die Ersatzpflicht greift vielmehr erst dann ein, wenn durch die Beeinträchtigung der Arbeitskraft des Verletzten in dessen Vermögen ein konkreter ersatzfähiger Schaden entstanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2013 - VI ZR 128/12, BGHZ 197, 316; OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.1.2018, 4 U 50/16, Rn. 43, juris).

    Hatte der Verletzte - wie hier - bei Eintritt des Schadens kein festes, regelmäßiges Einkommen, ist der Verdienst zu ermitteln, den er ohne den Unfall bei dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und den besonderen Umständen des Einzelfalles mit Wahrscheinlichkeit hätte erzielen können (vgl. BGH, Urteil vom 5.10.2010, VI ZR 186/08, VersR 2010, 1607; OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.1.2018, 4 U 50/16, Rn. 48, juris ).

    Rn. 32 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Tatrichter im Rahmen seiner Schadensschätzung nach § 287 ZPO verbleibenden Risiken, etwa eines häufigen Wechsels der Arbeitsstelle oder dazwischen liegender Zeiträume der Arbeitslosigkeit, durch gewisse Abschläge Rechnung tragen kann (BGH, Urteil vom 12. Januar 2016 - VI ZR 491/14, VersR 2016, 415; VersR 2000, 233; VersR 1998, 700 (772) m. w. N.; OLG Saarbrücken, Urteile vom 22.9.2009, 4 U 394/08 und vom 18.1.2018, 4 U 50/16, Rn. 67, juris).

    Hat der Schädiger dagegen eine konkret zumutbare Arbeitsmöglichkeit nachgewiesen, so ist es Sache des Verletzten, darzulegen und zu beweisen, warum er diese Möglichkeit nicht hat nutzen können (OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.1.2018, 4 U 50/16, Rn. 70, juris).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm - 4 U 50/16   

Anhängiges Verfahren
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https://dejure.org/9999,146344
OLG Hamm - 4 U 50/16 (https://dejure.org/9999,146344)
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