Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 589/03 - 102 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
HOAI § 15 I Nr. 1; ; HOAI § 15 I Nr. 2; ; HOAI § 15 I Nr. 3; ; HOAI § 15 I Nr. 4; ; HOAI § 15 I Nr. 5; ; HOAI § 15 I Nr. 6; ; HOAI § 15 I Nr. 7; ; HOAI § 15 I Nr. 8; ; HOAI § 15 I Nr. 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HOAI § 15; ZPO § 416
Beweislast für abweichende Erklärungen außerhalb einer Urkunde - Beweiserleichterung der Vermutung eines aufklärungsgerechten Verhaltens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlungs eines Honorars aus einem Architektenvertrag; Autohaus-Neubau als Architektenleistung; Kürzung des Architektenhonorars wegen teilweise nicht erbrachter Leistungen; Nachweis der Vereinbarung einer Höchstbausumme; Vorliegen eines Rechtsfehlers oder ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beweislast f. Schäden unterlassener Kostenermittlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatz bei fehlerhafter Kostenermittlung? (IBR 2005, 691)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 05.08.2003 - 14 O 480/97
- OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 589/03 - 102
- BGH, 25.08.2005 - VII ZR 175/04
Papierfundstellen
- BauR 2005, 1957
- BauR 2006, 155 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 589/03
Dieser schriftliche Vertrag beinhaltet auch nicht andeutungsweise die Vereinbarung eines Kostenlimits, das als Beschaffenheitsvereinbarung der in Auftrag gegebenen Architektenleistungen (BGH, NJW-RR 1997, 850;… Locher/Koeble/Frik, HOAI, 8. Aufl., Einl. Rn. 106) nach eigenem Sachvortrag des Beklagten von so wesentlicher Bedeutung war, dass nichts näher gelegen hätte, als diesen essentiellen Vertragsbestandteil bei entsprechender Vereinbarung auch in den Vertrag aufzunehmen.Die Beweislast für die Schadensursächlichkeit dieser Pflichtwidrigkeit trägt der Beklagte, der diese Ursächlichkeit nicht nur spezifiziert vorzutragen, sondern auch nachzuweisen hat, wobei ihm Beweiserleichterungen wie etwa die Vermutung eines aufklärungsgerechten Verhaltens nicht zugute kommen (BGH, NJW-RR 1997, 850 (852().
- OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01
Abstandnahme; Architektenhaftung; Architektenvertrag; Aufgabe; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 589/03
Denn wie ein Bauherr sich verhält, der von seinem Architekten über die Höhe der zu erwartenden Baukosten pflichtgemäß aufgeklärt wird, entzieht sich jeder typisierenden Betrachtung und hängt so sehr von seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen sowie seinen finanziellen Möglichkeiten und sonstigen Umständen ab, dass sich ein Erfahrungsurteil als Grundlage einer Vermutung verbietet (…BGH, a.a.O.; OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 (1068 f.().Nach unbestritten gebliebenem Sachvortrag des Beklagten hat der Kläger die Kostenermittlungen der Leistungsphasen 2, 3 und 7 des § 15 HOAI ebenso wenig erbracht wie die gesamte Leistungsphase 9. Da letztere gänzlich entfiel und die Kostenermittlungen der vorgenannten Phasen zu deren zentralen Leistungen gehören, hat der Kläger so wesentliche Teile der von ihm geschuldeten Architektenleistungen nicht erbracht, dass zur Wahrung des Synallagmas zwischen Leistung und Gegenleistung auch sein Honoraranspruch entsprechend zu kürzen war (OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 f.; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 290 (292(; OLG Hamm, BauR 1994, 793 (794(;… Locher/Koeble/Frik, a.a.O., § 5 Rn 12 und 20-21 m.w.Nachw.).
- BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97
Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 589/03
Gegen eine solche Vereinbarung spricht eindeutig der von beiden Parteien unterzeichnete Architektenvertrag, dem auch als Privatkunde gemäß § 416 ZPO die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit zukommt mit der Folge, dass die Beweislast für hiervon abweichende Erklärungen oder sonstige außerhalb der Urkunde liegende Umstände diejenige Partei trifft, die sich hierauf beruft (BGH NJW 1999, 1702, (1703(; Senat, Urteil vom 25.03.2003 - 4 U 955/00-237;… Zöller/Geimer, ZPO, 21. Aufl., § 416 Rn 10). - OLG Hamm, 19.01.1994 - 12 U 152/93
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 589/03
Nach unbestritten gebliebenem Sachvortrag des Beklagten hat der Kläger die Kostenermittlungen der Leistungsphasen 2, 3 und 7 des § 15 HOAI ebenso wenig erbracht wie die gesamte Leistungsphase 9. Da letztere gänzlich entfiel und die Kostenermittlungen der vorgenannten Phasen zu deren zentralen Leistungen gehören, hat der Kläger so wesentliche Teile der von ihm geschuldeten Architektenleistungen nicht erbracht, dass zur Wahrung des Synallagmas zwischen Leistung und Gegenleistung auch sein Honoraranspruch entsprechend zu kürzen war (OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 f.; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 290 (292(; OLG Hamm, BauR 1994, 793 (794(;… Locher/Koeble/Frik, a.a.O., § 5 Rn 12 und 20-21 m.w.Nachw.). - OLG Düsseldorf, 17.06.1999 - 5 U 225/98
Ermittlung der anrechenbaren Kosten; Rechsfolgen unterlassener Kostenermittlung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 589/03
Nach unbestritten gebliebenem Sachvortrag des Beklagten hat der Kläger die Kostenermittlungen der Leistungsphasen 2, 3 und 7 des § 15 HOAI ebenso wenig erbracht wie die gesamte Leistungsphase 9. Da letztere gänzlich entfiel und die Kostenermittlungen der vorgenannten Phasen zu deren zentralen Leistungen gehören, hat der Kläger so wesentliche Teile der von ihm geschuldeten Architektenleistungen nicht erbracht, dass zur Wahrung des Synallagmas zwischen Leistung und Gegenleistung auch sein Honoraranspruch entsprechend zu kürzen war (OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 f.; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 290 (292(; OLG Hamm, BauR 1994, 793 (794(;… Locher/Koeble/Frik, a.a.O., § 5 Rn 12 und 20-21 m.w.Nachw.).
- OLG Stuttgart, 30.03.2009 - 10 U 6/09
Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen nach Mindestsätzen: …
Gegenüber einer Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen nach den Mindestsätzen der HOAI hat derjenige, der sich auf eine Baukostenobergrenze beruft, deren Vereinbarung zu beweisen (abweichend zu BGH NJW 1980, 122; Anschluss an OLG Celle BauR 2008, 122; Saarländisches OLG BauR 2005, 1957, 1958).Abweichung zu BGH NJW 1980, 122; Anschluss an OLG Cell BauR 2008, 122; Saarländisches OLG BauR 2005, 1957, 1958.
Rn. 48 Nach anderer Auffassung hat derjenige, der Ansprüche aus einer Kostenobergrenze geltend macht, deren Vereinbarung zu beweisen (OLG Celle Baurecht 2008, 122, Juris RN 13; Saarländisches OLG BauR 2005, 1957, 1958, Juris RN 11;… Koeble in Kniffka / Koeble, a.a.O. RN 480;… derselbe in Locher / Koeble / Frick, a.a.O. Einleitung RN 106;… Werner / Pastor a.a.O. RN 2691).
- OLG Saarbrücken, 06.07.2011 - 1 U 408/09
Architektenvertrag: Vergütungsanspruch des Architekten bei einvernehmlicher …
Rn. 95 (2.) Nach anderer Ansicht hat derjenige, der Ansprüche aus einer Kostenobergrenze geltend macht, deren Vereinbarung zu beweisen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30. März 2009 - 10 U 6/09 -, juris, Absatz-Nr. 48 mwN; auch unter Verweis auf eine Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25. Mai 2004 - 4 U 589/03-102, juris, Absatz-Nr. 11). - OLG Koblenz, 14.06.2006 - 6 U 994/05
Beweislast bei Baukostenüberschreitung?
Zwar obliegt dem Architekten grundsätzlich eine solche Hinweispflicht bei hoher Überschreitung des Kostenrahmens (BGH, NJW-RR 1997, 850 (852); OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 (1068); OLG Saarbrücken, BauR 2005, 1957).
- LG München I, 25.02.2015 - 24 O 24494/09
Der Architekten ist verpflichtet, Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei der …
Abweichende Vereinbarung muss die Partei beweisen, die sich darauf beruft (vgl. saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, BauR 2005, 1957 f.).Aus der Vernehmung der Zeugin hat sich jedoch aus Sicht der Kammer gerade nicht ergebe, dass die Beklagte vorliegend rechtsverbindlich erklärt hätte, dass sie ein Kostenlimit im Sinne einer Beschaffenheitsvereinbarung akzeptiert hätten mit der Folge einer Schadensersatzpflicht der Beklagten für den Fall, dass etwa erhöhten Kosten kein entsprechender Gegenwert im Bauwerk gegenübersteht (vgl. BGH VII ZR 171/95, Entscheidung vom 23.01.1997 und saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, BauR 2005, 1957 f.).
- OLG Karlsruhe, 24.07.2007 - 8 U 93/06
Bausummenüberschreitung: Schadensersatz?
nochmals hingewiesen hat - die volle Darlegungs- und Beweislast für eine Pflichtverletzung des Klägers hinsichtlich seiner Pflicht zur Kostenüberwachung und -kontrolle sowie für einen behaupteten Schaden und die Kausalität einer Pflichtverletzung des Klägers für diesen Schaden obliegt (vgl. hierzu BGH BauR 97, 494, 496 f.; BGH BauR 79, 74; Saarländisches OLG BauR 05, 1957 i.V. mit BGH BauR 06, 155), hat dieser Darlegungs- und Beweislast nicht zur Überzeugung des Senats genügt. - OLG Karlsruhe, 19.10.2019 - 19 U 86/19
Architektenhaftung: Zulässigkeit der Feststellungsklage zur Reichweite eines …
Während die dargelegte, von dem Senat zugrunde gelegte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine umfassende Beweislastumkehr annimmt, ohne dass es auf die Frage ankommt, ob es im Falle einer Aufklärung vernünftigerweise nur eine Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens gab, gehen mehrere Oberlandesgerichte (OLG München, Beschlüsse vom 09.02.2018 und 18.04.2018, 27 U 3909/17; OLG Hamm…, Urt. vom 15.03.2013, 12 U 152/12; OLG Saarbrücken, Urt. vom 25.05.2004, 4 U 589/03; OLGR Braunschweig 2003, 227;… zustimmend Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher/Koeble, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., 11. Teil Rn. 882), gestützt auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.01.1997, VII ZR 171/95 (BGH NJW-RR 1997, 850), im Rahmen einer fehlerhafter Beratung durch einen Architekten im Zusammenhang mit der Kostenermittlung davon aus, die Ursächlichkeit für einen Schaden sei vom Bauherrn nachzuweisen. - OLG Saarbrücken, 06.07.2011 - 1 U 408/01 Nach anderer Ansicht hat derjenige, der Ansprüche aus einer Kostenobergrenze geltend macht, deren Vereinbarung zu beweisen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30. März 2009 - 10 U 6/09 -, [...], Absatz-Nr. 48 m.w.N.; auch unter Verweis auf eine Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25. Mai 2004 - 4 U 589/03-102, [...], Absatz-Nr. 11).
- OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 22 U 94/14
Zusicherung einer Baukostensumme ist keine Kostengarantie!
Dies gilt auch deswegen, weil die Parteien weder eine Kostengarantieerklärung der Klägerin bzw. noch eine Kostenrahmenvereinbarung in den schriftlichen, notariell beurkundeten Vertrag (als Privaturkunde) aufgenommen haben und die Beklagte die damit einhergehende Vermutung dessen Vollständigkeit (vgl. im Allgemeinen: BGH, Urteil vom 05.02.1999, V ZR 353/97, NJW 1999, 1702; OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.05.2004, 4 U 589/03, BauR 2005, 1957 - Architeketenvertrag - Zöller-Geimer, a.a.O., § 416, Rn 10 mwN;… vgl. auch Palandt-Ellenberger, a.a.O., § 133, Rn 29 sowie Rn 19 bei Nebenabreden zu formbedürftigen Urkunden) nicht hinreichend entkräftet hat. - OLG Celle, 15.12.2016 - 5 U 97/15
Schadensersatz wegen Baukostenüberschreitung
Ergibt sich die Vorgabe bestimmter Baukosten aber nicht aus dem Architektenvertrag, spricht die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Privaturkunde gegen eine solche Vorgabe im Sinne einer Vereinbarung (vgl. OLG Saarbrücken, BauR 2005, 1957). - KG, 10.03.2009 - 7 U 182/08
Beweislast und Anforderungen bezüglich der Vereinbarung einer Baukostengrenze
Ergibt sich die Vorgabe bestimmter Baukosten - wie hier - nicht aus dem Architektenvertrag, spricht die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Privaturkunde gegen eine solche Vorgabe im Sinne einer Vereinbarung (so auch OLG Saarbrücken BauR 2005, 1957;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn 1781).
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