Rechtsprechung
| OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2335
Lauf der Zehnjahresfrist bei Vorbehalt eines Wohnungsrechts an einzelnen Räumen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2325 Abs. 3; BGB § 2329
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung: Begriff und Zeitpunkt der Leistung im Sinne des § 2325 Abs. 3 BGB bei Eigentumsübertragung an einem Grundstück - Vorbehalt des Nießbrauchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Pflichtteil - Schenkung eines Grundstücks
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 2325, 2329
Lauf der Zehnjahresfrist für Pflichtteilsergänzungen bei Vorbehalt eines Wohnungsrechts an einzelnen Räumen - onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vater überträgt das Eigenheim einem Sohn - Nach seinem Tod streiten zwei Brüder um Pflichtteilsergänzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus einem Pfichtteilsergänzungsanspruch; Beurteilung des Vorliegens einer "Leistung" im Sinne des § 2325 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Pflichtteil - Schenkung eines Grundstücks
Verfahrensgang
- LG Bremen, 09.09.2004 - 6 O 2108/03
- OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1726
- DNotZ 2005, 702
- FamRZ 2005, 1781
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93
Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs
Auszug aus OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04
Ein solcher Verzicht liegt regelmäßig nicht vor, wenn sich der Erblasser uneingeschränkt den Nießbrauch an der Sache vorbehält, weil er in einem solchen Falle den Genuss des verschenkten Gegenstandes nicht tatsächlich entbehren muss (vgl. BGH NJW 1994, 1791;… Palandt/Edenhofer, BGB, 63. Auflage, § 2325 Rn.22). - OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 7 U 45/96
Auszug aus OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04
Hat der Erblasser aber einen spürbaren Vermögensverlust erlitten und musste er daher die Folgen des durch die Eigentumsübertragung geschaffenen Zustandes selbst noch zehn Jahre tragen, beginnt mit der Eintragung des Beschenkten in das Grundbuch die Frist des § 2325 Abs. 3 BGB zu laufen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114).
- BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Beginn des Laufs der Zehnjahresfrist bei …
Diese geht überwiegend davon aus, dass eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB und damit ein Fristbeginn mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorliegt, wenn sich der Erblasser ein Wohnrecht lediglich an einem Teil des Hausgrundstücks vorbehält (OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; OLG Oldenburg ZEV 2006, 80; OLG Bremen OLGR 2005, 233 f.; OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114; LG Rottweil ZErb 2012, 310, 311). - OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
Pflichtteilsergänzung: Beginn der 10-jährigen Ausschlussfrist bei schenkweiser …
Die Wohnung im Obergeschoss stand dem Beklagten zur freien Verfügung (vgl. auch OLG Karlsruhe…, Urteil vom 15. Januar 2008 - 12 U 124/07, Rn. 26, juris; OLG Oldenburg, BeckRS 2007, 04318, beck-online; OLG Bremen, NJW 2005, 1726, beck-online). - OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07
Pflichtteilsergänzung: Unentgeltliche Zuwendung eines Hausanwesens an einen …
Deshalb gilt eine Schenkung nicht als im Sinne von § 2325 Abs. 3 Halbs. 1 BGB geleistet, wenn der Erblasser den "Genuss" des verschenkten Gegenstands nach der Schenkung nicht auch tatsächlich entbehren muss (BGHZ 98, 232; BGH NJW 1994, 1791; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546; OLG Bremen NJW 2005, 1726).
- OLG Schleswig, 31.08.2010 - 3 U 5/08
Wertausgleich bei Verfügung entgegen bindendem Berliner Testament - Berliner …
Im Anschluss an eine Entscheidung des OLG Bremen aus dem Jahr 2005 (NJW 2005, 1726) sei davon auszugehen, dass eine Leistung im Sinne des § 2325 Abs. 3 BGB auch dann vorliege, wenn sich der Erblasser nur an einzelnen Räumen des Hauses ein ausschließliches Wohnrecht, an weiteren Räumlichkeiten des Hauses sowie an den gemeinschaftlichen Einrichtungen des Grundstücks ein Mitbenutzungsrecht einräumen lasse und an den übrigen Räumen des Hauses keinerlei Wohn- und Nutzungsrechte behalte, da sich dann die Rechtsstellung des Erblassers mit dem Vollzug der Schenkung deutlich verschlechtere. - OLG Dresden, 30.09.2015 - 17 U 1338/15
Pflichtteilsergänzungsanspruch - Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB
Diese Bewertung dürfte mit der der erwähnten älteren Entscheidung des Oberlandesgerichts in Düsseldorf und mit derjenigen anderer Oberlandesgerichte übereinstimmen (Celle, OLGR 2003, 370, 371 f.; Bremen, OLGR 2005, 233; Oldenburg, ZEV 06, 80, Karlsruhe, ZEV 08, 244). - OLG Oldenburg, 14.11.2005 - 5 W 223/05
Pflichtteilsergänzungsanspruch im Falle einer bei Eintritt des Erbfalls zehn …
Sie hat vielmehr mit der Eigentumsübertragung auf den Beklagten einen spürbaren Vermögensverlust erlitten, so dass von einem Vollzug der Schenkung im Sinne des § 2325 Abs. 3 BGB mit der Eintragung des Beklagten am 22. November 1990 auszugehen ist (vgl. OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; OLG Bremen vom 25. Februar 2005 - 4 U 61/04; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114; LG Münster MittBayNot 1997, 113;… Bamberger/Roth-Mayer a.a.O. § 2325 Rz. 31). - LG Bielefeld, 09.10.2009 - 21 S 27/09
Schätzung des Mietwagennormaltarifs durch Schwacke-Liste und Fraunhofer-Studie
Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH, NJW-RR 2009, 130, 131; BGH, NJW 2007, 3782; BGH, NJW 2005, 1043; BGH, NJW 2005, 1726). - LG Bielefeld, 13.02.2008 - 21 S 207/07
Mietwagenkosten i.R.d. "Normaltarifs" als ersatzfähiger Herstellungsaufwand; …
Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH NJW 2007, 3782; NJW 2005, 1043; NJW 2005, 1726). - LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07
Erstattung von Mietwagenkosten für die Dauer von 31 Tagen aufgrund der …
Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH NJW 2007, 3782; NJW 2005, 1043; NJW 2005, 1726). - LG Bielefeld, 20.05.2010 - 21 S 46/09
Anspruch auf Zahlung weiterer Mietwagenkosten nach vollumfänglicher Befriedigung …
Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH, NJW-RR 2009, 130, 131; BGH, NJW 2007, 3782; BGH, NJW 2005, 1043; BGH, NJW 2005, 1726). - LG Rottweil, 21.04.2011 - 3 O 83/10
Pflichtteilsergänzungsanspruch Schenkung -Zehnjahresfrist …
- LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 189/07
Eignung des Schwacke-Automietspiegels 2006 als Schätzungsgrundlage für den Ersatz …
- LG Bielefeld, 12.09.2007 - 21 S 149/07
Grundsätzlicher Anspruch eines Geschädigten gegen den Schädiger bzw. dessen …
- LG Dortmund, 26.11.2024 - 12 O 420/23
Auskunft nach § 2314 BGB: Reicht ein notarielles Nachlassverzeichnis ohne Belege?
- LG Bielefeld, 12.09.2007 - 21 S 147/07
Grundsätzlicher Ersatz des geringeren Mietpreises bei Anmietung eines …
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 830 Abs. 1 S. 2; ; StGB § 229
- rechtsportal.de
Zur ärztlichen Aufklärungspflicht über eine Schnittentbindung wenn bereits beim erstgeborenen Kind eine "Schulterdystokie" aufgetreten ist
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Schadensersatz gegen Hebamme wegen eines Fehlers beim Ausfüllen des Aufnahmebogens; Anspruch auf Ersatz eines infolge einer Schulterdystokie entstandenen materiellen und immateriellen Schadens; Beweislast für die Ursächlichkeit des Fehlers der Hebamme beim Ausfüllen des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1, 2 § 830 Abs. 1 S. 2 ; ZPO § 286
Haftung einer Hebamme wegen unzureichender Dokumentation des Geburtsvorgangs
Verfahrensgang
- LG Bamberg, 31.03.2004 - 2 O 137/01
- OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
Papierfundstellen
- VersR 2005, 1244
- VersR 2006, 79
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97
Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines …
Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
Grob ist ein - auch bei der Befunderhebung oder -sicherung begangener (BGHZ 138, 1; BGH NJW 1999, 860) Fehler, wenn der Arzt - oder hier die Hebamme - eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH, NJW 1998, 814).Die Beurteilung als grob beruht auf einer tatrichterlichen Wertung, die eine Gesamtbetrachtung des Behandlungsgeschehens erfordert (BGH, NJW 1999, 860) und von den Ausführungen des medizinischen Sachverständigen auszugehen hat (BGH NJW 2004, 2011); ohne ausreichende Grundlagen in dessen Darlegungen oder gar entgegen dessen fachlichen Ausführungen darf ein grober Fehler regelmäßig nicht bejaht werden (BGH NJW 2001, 2791).
- OLG Bamberg, 05.02.2001 - 4 U 247/99
Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
Hinsichtlich des Schmerzensgeldanspruchs blieb die Klage abgewiesen (Az.: 4 U 247/99).Nach den überzeugenden Ausführungen, die der Sachverständige Prof. Dr. ... sowohl in seinem im Verfahren 4 U 247/99 eingeholten Gutachten lind bei der Erläuterung dieses Gutachtens im Termin vom 19.1.2001, die beide zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung dieses Verfahrens gemacht wurden, als auch bei seiner Anhörung im Termin vom 25.4.2005 machte, war es 1993 "eher so", dass in den meisten Klinken ein Aufklärungsgespräch auch bei Kenntnis einer vorangegangenen Schulterdystokie überhaupt nicht stattgefunden hätte.
- BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03
Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
Die Beurteilung als grob beruht auf einer tatrichterlichen Wertung, die eine Gesamtbetrachtung des Behandlungsgeschehens erfordert (BGH, NJW 1999, 860) und von den Ausführungen des medizinischen Sachverständigen auszugehen hat (BGH NJW 2004, 2011); ohne ausreichende Grundlagen in dessen Darlegungen oder gar entgegen dessen fachlichen Ausführungen darf ein grober Fehler regelmäßig nicht bejaht werden (BGH NJW 2001, 2791).
- BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98
Haftung von Belegärzten
Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
b) Die für die ärztliche Heilbehandlung aufgestellten Grundsätze zur Beweislastverteilung gelten auch für Hebammen (BGH, NJW 2000, 2737). - BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02
Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im …
Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
Zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden führt die unterlassene Befunderhebung oder -sicherung dagegen dann und nur dann, wenn sich die Verkennung dieses Befunds als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH, NJW 2004, 1871). - BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 155/99
Heizungsanlage als Sondereigentum eines Wohnungseigentümers
Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
Die bloße Wahrscheinlichkeit des Nichteintritts des Schadens genügt nicht (BGH 64, 46, 51; NJW 75, 824; NJW 84, 432, 434; BayOBlG NJW-RR 00, 1032, OLG Karlsruhe NJW-RR 00, 614). - BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73
Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate
Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
Die bloße Wahrscheinlichkeit des Nichteintritts des Schadens genügt nicht (BGH 64, 46, 51; NJW 75, 824; NJW 84, 432, 434; BayOBlG NJW-RR 00, 1032, OLG Karlsruhe NJW-RR 00, 614). - BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96
Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung
Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
Grob ist ein - auch bei der Befunderhebung oder -sicherung begangener (BGHZ 138, 1; BGH NJW 1999, 860) Fehler, wenn der Arzt - oder hier die Hebamme - eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH, NJW 1998, 814). - BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82
Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein) …
Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
Die bloße Wahrscheinlichkeit des Nichteintritts des Schadens genügt nicht (BGH 64, 46, 51; NJW 75, 824; NJW 84, 432, 434; BayOBlG NJW-RR 00, 1032, OLG Karlsruhe NJW-RR 00, 614). - BGH, 27.03.2001 - VI ZR 18/00
Würdigung von Sachverständigengutachten im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
Die Beurteilung als grob beruht auf einer tatrichterlichen Wertung, die eine Gesamtbetrachtung des Behandlungsgeschehens erfordert (BGH, NJW 1999, 860) und von den Ausführungen des medizinischen Sachverständigen auszugehen hat (BGH NJW 2004, 2011); ohne ausreichende Grundlagen in dessen Darlegungen oder gar entgegen dessen fachlichen Ausführungen darf ein grober Fehler regelmäßig nicht bejaht werden (BGH NJW 2001, 2791). - BGH, 02.12.1997 - VI ZR 386/96
Sorgfaltspflichten des zum Notdienst eingeteilten Arztes gegenüber einem in …
- BGH, 13.10.1966 - II ZR 173/64
Anforderungen an Kausalitätsnachweis
- OLG Karlsruhe, 17.06.1999 - 4 U 132/98
- OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 5 U 60/07
Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: (Un-)Zulässigkeit …
Da die Klägerin mit ihrem Hilfsantrag lediglich die Feststellung der Haftung der Beklagten auf Schadenersatz dem Grunde nach begehrt, kann hier die Entscheidung, ob der Beklagten bzw. der Sreithelferin zu 2) (für deren Verhalten die Beklagte gemäß Art. 3 CMR einzustehen hat) auch ein sog. qualifiziertes Verschulden im Sinne von Art. 29 CMR (Wegfall der Haftungsbegrenzung) anzulasten ist, einem etwaigen künftigen bezifferten Leistungsklageverfahren vorbehalten werden, weil - wie ausgeführt - mangels vorgetragener haftungsausschließender Umstände die festgestellte Haftung jedenfalls dem Grunde nach nicht entfällt und ausschließlich noch die Frage der Haftungsbegrenzung auf Höchstbeträge bzw. des Wegfalls einer solchen Haftungsbegrenzung zu bescheiden wäre (vgl. für den Fall eines Grundurteils im Sinne von § 304 ZPO z. B. Zöller - Vollkommer, ZPO 26. Aufl. § 304 Rn 8, Baumbach /Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 65. Aufl., § 304 Rn 15 unter Hinweis BGH VersR 2006, 79; OLG Ffm ZMR 1997, 523 - was hier für eine auf den Grund der Haftung beschränkte Feststellungsverurteilung entsprechend gilt).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 16.09.2004 - 4 U 61/04 |
Verfahrensgang
- LG Stendal, 15.04.2004 - 31 O 15/04
- OLG Naumburg, 16.09.2004 - 4 U 61/04
- BGH, 21.09.2006 - IX ZR 235/04
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