Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 17.08.2016 - 4 U 71/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Höhe der Hauptforderung im Rahmen der Inanspruchnahme des Bürgen in der Verjährung der Bürgschaftsforderung; Beginn der Verjährung der Hauptforderung in der Insolvenz des Schuldners
- rechtsportal.de
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Höhe der Hauptforderung im Rahmen der Inanspruchnahme des Bürgen in der Verjährung der Bürgschaftsforderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Höhe der Hauptforderung im Rahmen der Inanspruchnahme des Bürgen in der Verjährung der Bürgschaftsforderung; Beginn der Verjährung der Hauptforderung in der Insolvenz des Schuldners
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 08.05.2015 - 2 O 120/11
- OLG Brandenburg, 17.08.2016 - 4 U 71/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.07.2004 - XI ZR 254/02
Verwirkung des Anspruchs des Bürgschaftsgläubigers; Kündigung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.08.2016 - 4 U 71/15
Dies ist etwa bei einer pflichtwidrigen Herbeiführung eines Bürgschaftsfalls angenommen worden (BGH Urteil vom 06.07.2004 - XI ZR 254/02). - BGH, 10.12.1987 - IX ZR 269/86
Darlegungs- und Beweislast des Bürgen für Leistungen des Hauptschuldners
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.08.2016 - 4 U 71/15
Rn. 36 Soweit es schließlich darum geht, dass der Beklagte geltend machen will, die Forderung der Klägerin sei in einem größeren als bei ihrer Forderungsberechnung berücksichtigten Umfang erloschen, ist es - wie das Landgericht zu Recht ausgeführt hat - ebenfalls Sache des Beklagten die jeweiligen Erfüllungstatsachen vorzutragen und zu beweisen (vgl. dazu nur: BGH Urteil vom 10.12.1987 - IX ZR 269/86 - Rn. 14).
- OLG Brandenburg, 25.05.2016 - 4 U 82/15
Vollstreckungsgegenklage: Zwangsvollstreckung aus einem in einer …
Rn. 16 Die Vollstreckung sei im Hinblick auf seine - des hiesigen Klägers - Inanspruchnahme aus der Bürgschaft auf Zahlung aus dem Geldmarktkredit (Kto-Nr. 6730003306) im parallel vor dem Landgericht Cottbus geführten Rechtstreit zum Aktenzeichen 2 O 120/11 - das Verfahren ist derzeit beim Senat im Berufungsrechtszug anhängig unter dem Aktenzeichen 4 U 71/15 - überdies rechtsmissbräuchlich.
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 07.07.2015 - 4 U 71/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Gutachterhaftung - Verkehrswertgutachtens in der Zwangsversteigerung eines Grundstücks
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verkehrswert höher als Ersteigerungsbetrag: Ohne Schaden kein Schadensersatz!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ohne Schaden kein Schadensersatz! (IBR 2016, 317)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Keine Sachverständigenhaftung bei Ausfall eines ersatzfähigen Vermögensschadens (IVR 2016, 60)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.10.2013 - III ZR 345/12
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Unrichtiges Verkehrswertgutachten im …
Auszug aus OLG Celle, 07.07.2015 - 4 U 71/15
aa) Ein - wie vorliegend - Verkehrswertgutachten nach § 74 a Abs. 5 Satz 1 ZVG ist nur dann im Sinne von § 839 a BGB "unrichtig", wenn der in ihm festgestellte Verkehrswert nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober - - III ZR 345/12). - BGH, 03.06.2008 - XI ZR 239/07
Darlehensablösung kein kausales Anerkenntnis
Auszug aus OLG Celle, 07.07.2015 - 4 U 71/15
Ein solcher besteht nur dann, wenn zuvor Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtliche Punkte herrschte (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2008 - XI ZR 239/07). - BGH, 14.01.2008 - II ZR 245/06
Verpflichtung eines Vorstandsmitglieds zur Übernahme der durch den …
Auszug aus OLG Celle, 07.07.2015 - 4 U 71/15
Ein selbständiges Schuldversprechen im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn die mit ihm übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, d. h. von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck gekommenen Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll (BGH, Urteil vom 14. Januar 2008 - II ZR 245/06).
- OLG Braunschweig, 19.01.2017 - 2 U 119/14
Wohnflächenberechnung fehlerhaft: Wann haftet der Sachverständige?
Der Umstand, dass der Geschädigte möglicherweise eine objektiv adäquate Gegenleistung erhalten hat, schließt es nicht aus, dass er bei korrekter Wertfestsetzung mit einem noch geringeren Gebot hätte zum Zuge kommen können und die Mehraufwendungen damit erspart hätte (BGH…, Urteil vom 09.03.2006, III ZR 143/05, Rn. 13;… Staudinger-Wöstmann, BGB, -, § 839 a BGB, Rn. 25; and. OLG Celle, Beschluss vom 07.07.2015, 4 U 71/15, Rn. 5).
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