Rechtsprechung
| OLG Jena, 22.06.2017 - 4 U 845/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Beeinträchtigung des Anliegergebrauchs durch Straßenbauarbeiten: Entschädigungsanspruch eines Anliegers gegen eine an den Bauarbeiten beteiligte Kommune; Berücksichtigung der Gesamtdauer der Bauarbeiten zur Beurteilung einer Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art 14 Abs. 1
Ansprüche eines Anliegers gegen eine kommunale Gebietskörperschaft wegen Schäden aufgrund Durchführung verschiedener Bauarbeiten im Straßenraum
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauarbeiten verschiedener Maßnahmenträger: Anspruch auf Entschädigung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Entschädigung eines Anliegers wegen Bauarbeiten im Straßenraum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ansprüche eines Anliegers gegen eine kommunale Gebietskörperschaft wegen Schäden aufgrund Durchführung verschiedener Bauarbeiten im Straßenraum; Richtiger Anspruchsgegner bei unterschiedlichen Maßnahmeträgern
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Umsatzrückgang durch mehrere Baumaßnahmen: Besteht ein Anspruch auf Entschädigung? (IBR 2018, 298)
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 21.10.2015 - 3 O 329/14
- OLG Jena, 22.06.2017 - 4 U 845/15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.07.1980 - III ZR 32/79
Auszug aus OLG Jena, 22.06.2017 - 4 U 845/15
Bei einer nicht unerheblichen Überschreitung dieser Grenze besteht ein Anspruch auf Entschädigung wegen rechtswidrigen, enteignungsgleichen Eingriffs, BGH, Urteil vom 07. Juli 1980 - III ZR 32/79 -, juris; BGH, Urteil vom 20. Dezember 1971 - III ZR 79/69 -, juris.Das gleiche gilt für Behinderungen durch Arbeiten, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, die Straße den veränderten Verkehrsbedürfnissen anzupassen, BGH, Urteil vom 07. Juli 1980 - III ZR 32/79 -, a.a.O; BGHZ 57, 359, 361/2; BGH NJW 1976, 1312, 1313; 1977, 1817; 1979, 1043/5.
Rn. 23 Auch bei ordnungsgemäß durchgeführten Bauarbeiten zur Modernisierung und Anpassung (einer Straße) an gestiegene Verkehrsbedürfnisse kann die Grenze von der entschädigungslos hinzunehmenden Sozialbindung des Anlieger-Eigentums zur entschädigungspflichtigen Enteignung überschritten werden, wenn die Arbeiten nach Art und Dauer sich besonders einschneidend, gar existenzbedrohend, auf den Anliegergewerbebetrieb ausgewirkt haben, BGH, Urteil vom 07. Juli 1980 - III ZR 32/79 -, juris; BGHZ 57, 359, 365/6; BGH NJW 1976, 1312/3.
Hier ist jedoch die "Opfergrenze", mithin die Grenze, bis zu der Beeinträchtigungen vom Eigentümer entschädigungslos hingenommen werden müssen, verhältnismäßig hoch anzusetzen, BGH, Urteil vom 07. Juli 1980 - III ZR 32/79 -, a.a.O.
Rn. 38 Eine etwaige - erhebliche - Behinderung des Zugangs zu dem Geschäftslokal des Klägers für eine Zeitraum von sieben Monaten von November 2012 bis Mai 2013 führte nicht zur Überschreitung der dem Kläger zumutbaren "Opfergrenze", welche verhältnismäßig hoch anzusetzenden ist, BGH, Urteil vom 07. Juli 1980 - III ZR 32/79 -, a.a.O.
- BGH, 20.12.1971 - III ZR 79/69
Enteignender Charakter einer Gewerbebeeinträchtigung infolge U-Bahn-Baus; …
Auszug aus OLG Jena, 22.06.2017 - 4 U 845/15
Bei einer nicht unerheblichen Überschreitung dieser Grenze besteht ein Anspruch auf Entschädigung wegen rechtswidrigen, enteignungsgleichen Eingriffs, BGH, Urteil vom 07. Juli 1980 - III ZR 32/79 -, juris; BGH, Urteil vom 20. Dezember 1971 - III ZR 79/69 -, juris.Das gleiche gilt für Behinderungen durch Arbeiten, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, die Straße den veränderten Verkehrsbedürfnissen anzupassen, BGH, Urteil vom 07. Juli 1980 - III ZR 32/79 -, a.a.O; BGHZ 57, 359, 361/2; BGH NJW 1976, 1312, 1313; 1977, 1817; 1979, 1043/5.
Rn. 23 Auch bei ordnungsgemäß durchgeführten Bauarbeiten zur Modernisierung und Anpassung (einer Straße) an gestiegene Verkehrsbedürfnisse kann die Grenze von der entschädigungslos hinzunehmenden Sozialbindung des Anlieger-Eigentums zur entschädigungspflichtigen Enteignung überschritten werden, wenn die Arbeiten nach Art und Dauer sich besonders einschneidend, gar existenzbedrohend, auf den Anliegergewerbebetrieb ausgewirkt haben, BGH, Urteil vom 07. Juli 1980 - III ZR 32/79 -, juris; BGHZ 57, 359, 365/6; BGH NJW 1976, 1312/3.
Rn. 39 Zwar hat der BGH im Einzelfall bereits eine Überschreitung eines Zeitraums von ca. sechs Monaten - allerdings bei einer Gesamtdauer der Bauarbeiten von ca. 2 1/2 Jahren - als unzumutbar beurteilt, BGH, Urt. v. 20.12.1971 - III ZR 79/69 - juris.
- BGH, 10.11.1977 - III ZR 157/75
Enteignende Wirkung verkehrsregelnder Maßnahmen
Auszug aus OLG Jena, 22.06.2017 - 4 U 845/15
Rn. 24 Sofern mehrere Baumaßnahmen in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt werden, kann auch dann, wenn bei isolierter Betrachtung jede einzelne für sich entschädigungslos hingenommen werden müsste, durch ihre Summierung das Maß dessen überschritten werden, was dem Kläger entschädigungslos zugemutet werden kann, BGH, Urteil vom 10. November 1977 - III ZR 157/75 -, juris.Ein einzelner hoheitlich handelnder Auftraggeber mehrerer Baumaßnahmen ist gehalten, diese Arbeiten ggf. so zu verteilen, dass ihre Auswirkungen auf Anlieger möglichst gering gehalten werden, BGH, Urteil vom 10. November 1977 - III ZR 157/75 -, a.a.O. Die gleiche (Koordinations-) Pflicht trifft jedenfalls den Träger der Straßenbaulast auch in einem Zusammenwirken mit einem anderen hoheitlichen Maßnahmenträger, soweit das Zusammenwirken den Anliegergebrauch tangiert.
- BGH, 11.03.1976 - III ZR 154/73
Auszug aus OLG Jena, 22.06.2017 - 4 U 845/15
Das gleiche gilt für Behinderungen durch Arbeiten, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, die Straße den veränderten Verkehrsbedürfnissen anzupassen, BGH, Urteil vom 07. Juli 1980 - III ZR 32/79 -, a.a.O; BGHZ 57, 359, 361/2; BGH NJW 1976, 1312, 1313; 1977, 1817; 1979, 1043/5.Rn. 23 Auch bei ordnungsgemäß durchgeführten Bauarbeiten zur Modernisierung und Anpassung (einer Straße) an gestiegene Verkehrsbedürfnisse kann die Grenze von der entschädigungslos hinzunehmenden Sozialbindung des Anlieger-Eigentums zur entschädigungspflichtigen Enteignung überschritten werden, wenn die Arbeiten nach Art und Dauer sich besonders einschneidend, gar existenzbedrohend, auf den Anliegergewerbebetrieb ausgewirkt haben, BGH, Urteil vom 07. Juli 1980 - III ZR 32/79 -, juris; BGHZ 57, 359, 365/6; BGH NJW 1976, 1312/3.
- VG Aachen, 05.05.2022 - 10 L 596/21
Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens?
Rn. 70 Vgl. OLG Thüringen, Urteil vom 22. Juni 2017 - 4 U 845/15 -, juris Rn. 19 f.; OVG M.-V., Beschluss vom 22. Juli 2011 - 1 M 100/11 -, juris Rn. 16 ff. und 20 ff.; VG München, Beschluss vom 26. März 2012 - M 2 E 12.1384 -, juris Rn. 13. - VG Aachen, 05.05.2022 - 10 L 599/21
Planfeststellung; Unterbleibensentscheidung; Anliegergebrauch; Immissionsschutz …
Rn. 69 Vgl. OLG Thüringen, Urteil vom 22. Juni 2017 - 4 U 845/15 -, juris Rn. 19 f.; OVG M.-V., Beschluss vom 22. Juli 2011 - 1 M 100/11 -, juris Rn. 16 ff. und 20 ff.; VG München, Beschluss vom 26. März 2012 - M 2 E 12.1384 -, juris Rn. 13.
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