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Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 25.08.2016

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 4 U 93/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5604
OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 4 U 93/14 (https://dejure.org/2015,5604)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.03.2015 - 4 U 93/14 (https://dejure.org/2015,5604)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. März 2015 - 4 U 93/14 (https://dejure.org/2015,5604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsnatur der Bestätigung der Haftung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.06.2014 - VI ZR 281/13

    Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 4 U 93/14
    Ein Mitverschulden des Verletzten ist bereits dann anzunehmen, wenn dieser die Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH Urteil vom 17.06.2014 - VI ZR 281/13 - Rn. 9).
  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d. …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 4 U 93/14
    Es handelt sich um ein Verschulden gegen sich selbst, um die Verletzung einer im eigenen Interesse bestehenden Obliegenheit (BGH Urteil vom 27.11.2008 - VII ZR 206/06 - Rn. 31).
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05

    Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 4 U 93/14
    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Haftpflichtversicherung des Beklagten nach den Bedingungen des Versicherungsvertrages - entsprechend der (heutigen) Ziff. 5.2 AHB - zur Verhandlung mit dem Geschädigten bevollmächtigt war (vgl. zur Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers als deklaratorisches Schuldanerkenntnis mit Wirkung für den Versicherten: BGH Urteil vom 19.11.2008 - IV ZR 293/05 - Rn. 9); Gegenteiliges hat der Beklagte - auch auf den Hinweis des Senats vom 23.01.2015 hin - nicht vorgetragen.
  • BGH, 11.01.2007 - VII ZR 165/05

    Rechtsfolgen der Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 4 U 93/14
    Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis ist eine Vereinbarung zwischen den Parteien eines Schuldverhältnisses, mit dem diese das Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen (vgl. nur: BGH Urteil vom 11.01.2007 - VII ZR 165/05 - Rn. 8).
  • KG, 15.03.2004 - 12 U 333/02

    Schmerzensgeld: Berücksichtigung von Vergleichsentscheidungen bei der Bemessung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 4 U 93/14
    Ein Betrag von 75.000,- EUR entspricht jedoch - wie der Kläger im Ansatz zu Recht geltend macht - unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen, am Verbraucherpreisindex orientierten Geldwertentwicklung (vgl. dazu nur: KG Urteil vom 15.03.2004 - 12 U 333/02 - Rn. 15 ff.) heute einem solchen von 100.000,- EUR.
  • OLG Nürnberg, 11.07.1995 - 11 U 267/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 4 U 93/14
    b) Das Landgericht hat für die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes zu Recht die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 11.07.1995 - Az.: 11 U 267/95 - als im Ansatz vergleichbar herangezogen.
  • LG Köln, 06.05.2010 - 29 O 4/09

    Bemessung eines Schmerzensgeldes für zahlreiche durch einen vorsätzlich …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 4 U 93/14
    Angesichts dieser Erwägung wäre ein über 100.000,- EUR hinausgehendes Schmerzensgeld für den Kläger im Verhältnis zu den aus neuerer Zeit stammenden Entscheidungen des LG Koblenz vom 21.01.2013 - 5 O 185/12 - und des LG Köln vom 06.05.2010 - 29 O 4/09 -, die nach Schädel-Hirn-Traumata mit teilweise gravierenderen Folgen Schmerzensgelder von 100.000,- EUR bzw. 110.000,- EUR zugesprochen haben, nicht mehr angemessen.
  • LG Koblenz, 21.01.2013 - 5 O 185/12

    Unfall mit Dauerschäden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 4 U 93/14
    Angesichts dieser Erwägung wäre ein über 100.000,- EUR hinausgehendes Schmerzensgeld für den Kläger im Verhältnis zu den aus neuerer Zeit stammenden Entscheidungen des LG Koblenz vom 21.01.2013 - 5 O 185/12 - und des LG Köln vom 06.05.2010 - 29 O 4/09 -, die nach Schädel-Hirn-Traumata mit teilweise gravierenderen Folgen Schmerzensgelder von 100.000,- EUR bzw. 110.000,- EUR zugesprochen haben, nicht mehr angemessen.
  • OLG Braunschweig, 15.03.1991 - 2 U 135/90

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 4 U 93/14
    Insoweit hat sich das Landgericht vertretbar auch an der Entscheidung des OLG Braunschweig vom 13.03.1991, Az.: 2 U 135/90, orientiert, das bereits im Jahr 1991 aufgrund eines allein vom Schädiger verschuldeten Verkehrsunfalls bei zumindest teilweise mit dem vorliegenden Fall übereinstimmenden, teilweise (z.B. Entstellungen) etwas gravierenderen Folgen, ein Schmerzensgeld von 150.000,- DM (76.694,- EUR) zuerkannt hatte.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.08.2016 - 4 U 93/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38362
OLG Zweibrücken, 25.08.2016 - 4 U 93/14 (https://dejure.org/2016,38362)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.08.2016 - 4 U 93/14 (https://dejure.org/2016,38362)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. August 2016 - 4 U 93/14 (https://dejure.org/2016,38362)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 27.03.2017 - 13 U 199/16

    Werbung einer Klinik mit "Kältebehandlung hilft gegen Übergewicht" ist …

    Vergleichbares gilt für das für die Geräte erteilte Patent (vgl. Anlagen PM 9 bis 11), das nichts über die medizinische Wirksamkeit der beworbenen Behandlungsmethoden aussagt (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. August 2016 - 4 U 93/14, juris Rn. 20 f.; KG Berlin…, Urteil vom 12. Juni 2015 - 5 U 167/13, juris Rn. 63 ff.).
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