Rechtsprechung
| OLG Celle, 08.10.2007 - 4 U 94/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz: Beauftragung eines Rechtsanwalts durch einen Berufungsbeklagten vor einer angekündigten Entscheidung über die Zurückweisung der Berufung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzungen der Veranlassung einer Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten für das Berufungsverfahren aus Sicht eines auf Prozesskostenhilfe angewiesenen Berufungsbeklagten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 522 Abs. 2; ZPO § 114; ZPO § 119
PKH im Berufungsverfahren: Zur Kostenerstattung des Prozessbevollmächtigten bei Zurückweisung der Berufung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Voraussetzungen der Veranlassung einer Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten für das Berufungsverfahren aus Sicht eines auf Prozesskostenhilfe angewiesenen Berufungsbeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 27.04.2007 - 4 O 352/06
- LG Hannover, 04.07.2007 - 4 O 352/06
- OLG Celle, 08.10.2007 - 4 U 94/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Dresden, 26.09.2006 - 6 U 889/06
Kein Prozesskostenhilfeanspruch bei Zurückweisung der Berufung des Gegners
Auszug aus OLG Celle, 08.10.2007 - 4 U 94/07
Vielmehr sind alle Rechte der armen Partei auch dann gewahrt, wenn sie sich nach der Entscheidung des Gerichts, ob nach § 522 Abs. 2 ZPO verfahren werden soll, innerhalb der gesetzlichen Fristen zu äußern vermag (siehe auch OLG Dresden, OLGR 2007, 117).Im Übrigen ist in Fällen ohne neues tatsächliches Vorbringen die Einflussnahme des Berufungsgegners auf das Verfahren gerade nicht erforderlich, wenn das Gericht die Zurückweisung oder die Terminierung prüft (so auch OLG Dresden, OLGR 2007, 117).
- OLG Celle, 28.10.2003 - 6 U 170/03
Gewährung von Prozesskostenhilfe; Aussicht, dass die Berufung des Gegners …
Auszug aus OLG Celle, 08.10.2007 - 4 U 94/07
Prozesskostenhilfe steht ihr nicht zu (so im Ergebnis auch OLG Celle, MDR 2004, 598 für den Fall, dass keine Frist zur Berufungserwiderung gesetzt ist und noch Aussicht besteht, dass das Rechtsmittel nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen wird). - OLG Rostock, 03.11.2004 - 6 U 71/04
Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Berufungsbeklagten bei noch …
Auszug aus OLG Celle, 08.10.2007 - 4 U 94/07
Das Argument, der armen Partei dürfe ihr Einflussrecht auf den Prozess nicht genommen werden (in diesem Sinne OLG Rostock, OLGR 2005, 840; ähnlich OLG Koblenz, NJW 2003, 2001), verfängt nicht, weil es im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO zunächst nicht darauf ankommt, welche Stellungnahme der Berufungsbeklagte zu der Begründung abgibt.
- OLG Schleswig, 04.09.2008 - 14 U 73/08
Versagung der Prozesskostenhilfe für Berufungsbeklagten
(vgl. OLG Celle, 13 U 141/07; OLG Celle, 4 U 94/07; jeweils zitiert nach juris; OLG Dresden, MDR 2007, 423;… Musielak/Fischer, ZPO, 5. Aufl., § 119 Rdnr. 16; a.A. OLG Rostock, 6 U 71/04; zitiert nach juris; OLG Schleswig NJW-RR 2006, 1726; OLG Brandenburg, MDR 2008, 285).(vgl. OLG Celle, 4 U 94/07; OLG Celle, 13 U 141/07, zitiert nach juris).
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