Rechtsprechung
| VGH Hessen, 02.12.2004 - 4 UE 2874/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 55 BBergG, § 71 BBergG, § 72 Abs 1 S 1 BBergG, § 8 BNatSchG
Bergaufsicht; Naturschutzbehörde; Zuständigkeit; Zusammenhang mit bergbaulicher Tätigkeit - Judicialis
BBergG § 55 Abs. 1 Nr. 7; ; BBergG § 55 Abs. 2 Nr. 2; ; BBergG § 71; ; BBergG § 72 Abs. 1 S. 1; ; BNatSchG a.F. § 8; ; HENatG § 8 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sachlicher und räumlicher Zusammenhangs mit genehmigten bergbaulichen Tätigkeiten; Untersagung durch die Bergbehörden; Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde
Verfahrensgang
- VG Gießen, 21.06.1999 - 1 E 1677/98
- VGH Hessen, 02.12.2004 - 4 UE 2874/02
Papierfundstellen
- ESVGH 55, 144
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84
Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des …
Auszug aus VGH Hessen, 02.12.2004 - 4 UE 2874/02
Ob und vor allem inwieweit naturschutzrechtliche Belange des § 8 BNatSchG (a.F.) ferner im Rahmen des § 48 Abs. 2 BBergG, der seit dem so genannten Altenberg-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1986 (- 4 C 31.84 -, DVBl. 1986, 1273 ff) allgemein als die Befugnisse der Bergbehörde im Betriebsplanzulassungsverfahren erweiternde und damit § 55 BBergG ergänzende Bestimmung betrachtet wird (s. die Nachweise aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Literatur bei Boldt/Weller, Bundesberggesetz-Ergänzungsband, 1992, Zu § 48 Rn 5), zu berücksichtigen sind, kann hier offen bleiben, weil die vorliegend in Rede stehende, eine weitere Haldenschüttung sowie die entsprechende Grundstücksnutzung untersagende Verfügung in einem engen inhaltlichen Zusammenhang mit den zuvor dargestellten Wiedernutzbarmachungsbestimmungen des BBergG steht.Dieses Verständnis der genannten Vorschrift entspricht der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in der bereits zitierten Altenberg-Entscheidung vom 4. Juli 1986 (- 4 C 31.84 -., a.a.O.), in der das Gericht in Übereinstimmung mit der bergrechtlichen Literatur (vgl. Boldt/Weller, BBergG-Ergänzungsband, Zu § 48 Rn 3; Piens/Schulte/Graf Vitzthum, Komm. zum Bundesberggesetz, § 48 Rn 17) die vergleichbare Formulierung in § 48 Abs. 2 BBergG "unbeschadet anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften" dahingehend interpretiert, dass die in § 48 Abs. 2 BBergG der Bergbehörde eingeräumte Befugnis nur insoweit besteht, wie "nicht bereits andere öffentlich-rechtliche Vorschriften eine spezielle Behörde mit der Wahrnehmung der zu schützenden öffentlichen Interessen betraut haben".
- BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85
Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz - …
Auszug aus VGH Hessen, 02.12.2004 - 4 UE 2874/02
Die Befugnis der Bergaufsicht zu allgemeinen Anordnungen gemäß § 71 Abs. 1 BBergG reicht auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus systematischen Gründen unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (vgl. § 67 Abs. 2 i.V.m. § 196 ABG) nicht weiter als die Voraussetzungen für die Zulassung eines Betriebsplanes gemäß § 55 BBergG (vgl. dazu das so genannte Moers-Kapellen-Urteil vom 16. März 1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329 = DVBl. 1989, 663). - VGH Hessen, 30.11.1998 - 2 TG 2652/96
Einschreiten der Bergaufsicht wegen formeller Illegalität
Auszug aus VGH Hessen, 02.12.2004 - 4 UE 2874/02
November 1998 - 2 TG 2652/96 - (NuR 1999, 342 ff) bereits die formelle Illegalität in der Regel, d.h. wenn nicht besondere (atypische) Umstände entgegenstehen, den Erlass einer Untersagungsanordnung gebietet.
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 11 B 10.09
Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Grundwassersanierung; …
Rn. 36 Die in Nr. 10 Abs. 1 e) ZustKatOrd verwendete Formulierung "unbeschadet der Zuständigkeit der … Bezirksämter (Nr. 18 Abs. 8)" begründet aber auch keine gleichrangige Doppelzuständigkeit von Senatsverwaltung und Bezirksamt, sondern ist vielmehr dahin zu verstehen, dass eine Zuständigkeit der Senatsverwaltung dann nicht gegeben ist, wenn die in Bezug genommene Zuständigkeit der Bezirksämter aus Nr. 18 Abs. 8 einschlägig ist (ebenso zum Begriff "unbeschadet" in § 48 Abs. 2 BBergG: BVerwG, Urteil v. 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315 ff., hier zit. nach juris Rn 24, sowie zu § 8 Abs. 1 HENatG: HessVGH, Urteil v. 2. Dezember 2004 - 4 UE 2874/02 -, zit. nach juris Rn 37). - VGH Hessen, 10.08.2012 - 2 B 896/12
Untersagung der Nutzung einer Erdwärmesonde
Rn. 8 In gleicher Weise legitimiert nach der Rechtsprechung des Senats zum Bergrecht eine Betriebstätigkeit, die nicht mehr von dem zugelassenen Hauptbetriebsplan gedeckt und damit jedenfalls formell illegal ist, die Untersagung der Fortführung dieser Betriebstätigkeit (Beschluss vom 30. November 1998 - 2 TG 2652/96 -, juris; s. auch Hess. VGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 4 UE 2874/02 -, juris Rn. 34). - OVG Sachsen, 26.10.2020 - 1 B 259/20
Braunkohletagebau; Wiedernutzbarmachung Betriebsplan; (Bergbau-)Unternehmer; …
Nach der vorgenannten, der allgemeinen Anordnungsbefugnis des § 71 Abs. 1 BBergG gegenüber spezielleren, Regelung kann die Bergaufsichtsbehörde die Fortsetzung von Tätigkeiten untersagen, die ohne die nach dem Bundesberggesetz oder einer Bergrechtverordnung erforderliche Gestattung vorgenommen werden, also formell illegal sind (vgl. HessVGH, Urt. v. 2. Dezember 2004 - 4 UE 2874/02 -, juris Rn. 30;… Keienburg, in: Boldt/Weller/Kühne/von Mäßenhausen, BBergG, 2. Aufl., § 72 Rn. 1, 7).
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