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Bundesnaturschutzgesetz

   Kapitel 2 - Landschaftsplanung (§§ 8 - 12)   
Gliederung
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__paste_bez__ __paste_norm__ BNatSchG (https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ BNatSchG
__paste_bez__ __paste_norm__ Bundesnaturschutzgesetz (https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Bundesnaturschutzgesetz
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Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 8
Allgemeiner Grundsatz

Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden als Grundlage vorsorgenden Handelns im Rahmen der Landschaftsplanung überörtlich und örtlich konkretisiert und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele dargestellt und begründet.

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Rechtsprechung zu § 8 BNatSchG

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