Rechtsprechung
| VGH Hessen, 19.07.1988 - 4 UE 3154/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1989, 452
- DB 1989, 377
Wird zitiert von ... (3)
- VG Würzburg, 20.12.2018 - W 5 K 17.622
Fehlende Antragsbefugnis des Pächters eines Grundstücks gegen dem Nachbar …
Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist der nachbarschützende Gehalt bauplanungsrechtlicher Vorschriften - nur um diese Frage geht es hier - wegen der Grundstücksbezogenheit des Bebauungsrechts auf die Eigentümer der Nachbargrundstücke beschränkt, während die nur obligatorisch zur Nutzung des Grundstücks Berechtigten nicht erfasst werden (BVerwG, B.v. 20.4.1998 - 4 B 22/98; BayVGH, B.v. 29.1.2010 - 14 CS 09.2821; OVG NRW, B.v. 8.1.2008 - 7 B 1775/07; HessVGH, U.v. 19.7.1988 - 4 UE 3154/87 - alle juris).In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als Sach- und Rechtsgesamtheit den Eigentumsschutz des Art. 14 GG genießt (vgl. etwa BVerfG, U.v. 29.11.1961 - 1 BvR 148/57; HessVGH, U.v. 19.7.1988 - 4 UE 3154/87 - beide juris).
Zum Gewerbebetrieb gehören nach heutiger Auffassung nicht nur die Betriebsgrundstücke und -räume sowie Einrichtungsgegenstände, Warenvorräte und Außenstände; dazu gehören auch geschäftliche Verbindungen, Beziehungen, der Kundenstamm, kurz alles das, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert des konkreten Gewerbebetriebes ausmacht (HessVGH, U.v. 19.7.1988 - 4 UE 3154/87 - juris).
Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vermag im baurechtlichen Nachbarstreit jedoch nicht die Klagebefugnis der Klägerin i.S.v. § 42 VwGO zu begründen, denn es umfasst allenfalls Ansprüche aus dem obligatorischen Nutzungsverhältnis, nicht aber aus dem ihr nicht zustehenden Eigentum an dem Grundstück (HessVGH, U.v. 19.7.1988 - 4 UE 3154/87 - juris).
- VGH Hessen, 11.06.2019 - 3 B 731/18
Einzelfall der rechtmäßigen Umnutzung einer Grenzgarage zu Wohnzwecken
Als Nießbrauchsberechtigte sind die Antragsteller in eigentumsähnlicher Weise an dem Grundstück ihrer Tochter dinglich berechtigt und daher dem Grundstückseigentümer hinsichtlich der Geltendmachung von nachbarlichen Abwehrrechten gleichgestellt (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 11.07.1989 - BVerwG 4 B 33.89 -, juris Rdnr. 4; Hess. VGH, Beschluss vom 19.07.1988 - 4 UE 3154/87 -, juris). - VG Cottbus, 19.10.2021 - 3 L 204/21
Einstweiliger Rechtschutz gegen Baugenehmigung des Nachbarn
Etwaige damit einhergehende Risiken müssen die gesellschaftsrechtliche verbundenen Unternehmen selbst tragen (vgl. zum vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1989 - 4 B 33/89 - NJW 1989, 2766; Hessischer VGH, Urteil vom 19. Juli 1988 - 4 UE 3154/87 - jeweils juris;… Schulte Beerbühl, Öffentliches Baunachbarrrecht, 1. Auflage 2017, Rn. 28).
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