Rechtsprechung
| OLG Rostock, 30.01.2018 - 4 UH 5/17 |
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Papierfundstellen
- MDR 2018, 549
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2018 - 4 UH 5/17
Letzteres ist nicht bereits zwingend anzunehmen, wenn der Beschluss (nur) inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist; vielmehr muss er aufgrund zusätzlicher Umstände bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sein (vgl. BGH, Beschluss vom 09.06.2015, Az.: X ARZ 115/15, - zitiert nach juris -, Rn. 9 ff. m. w. N.).Nicht zu verkennen ist dabei, dass in diesem Zusammenhang selbst die höchstrichterliche Rechtsprechung weniger von einer stringenten Herangehensweise, als vielmehr von einem einzelfallorientierten Vorgehen geprägt zu sein scheint (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 09.06.2015, Az.: X ARZ 115/15, - zitiert nach juris -, Rn. 11 m. w. N. zu den verschiedenen Entscheidungsvarianten für die Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen bei einem Übergehen einer die eigene Zuständigkeit des verweisenden Gerichtes begründenden Norm).
- OLG Hamm, 13.09.2013 - 32 Sa 65/13
Sachliche Zuständigkeit; Verbindung
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2018 - 4 UH 5/17
Weicht ein Verweisungsbeschluss von der beinahe einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Fachliteratur zu der Auswirkung einer Verfahrensverbindung auf die sachliche Zuständigkeit des AG ab, so entfällt dessen bindende Wirkung auf Grund von objektiver Willkür schon dann, wenn sich das verweisende Gericht mit dieser Auffassung nicht auseinandersetzt und die abweichende eigene Ansicht begründet; das Entfallen der Bindungswirkung ist nicht davon abhängig, dass eine Partei ausdrücklich auf die herrschende Meinung hingewiesen hat (entgegen OLG Hamm, 13. September 2013, I-32 SA 65/13, MDR 2013, 1307 und OLG Hamm, 14. Mai 2014, I-32 SA 32/14, MDR 2014, 1106).Rn. 17 a. Aus der hier vertretenen Auffassung ergibt sich insoweit eine Divergenz zu zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichtes Hamm (Beschlüsse vom 13.09.2013, Az.: 32 SA 65/13, und vom 14.05.2014, Az.: 32 SA 65/13, - jeweils zitiert nach juris -).
- BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05
Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der …
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2018 - 4 UH 5/17
In der Kasuistik des Bundesgerichtshofs selbst sind so auch durchaus schon Entscheidungen zu finden, in denen ein Verweisungsbeschluss mangels einer Auseinandersetzung des verweisenden Gerichtes mit einer (abweichenden) herrschenden Meinung als nicht bindend angesehen wurde, obwohl entsprechende Hinweise von einer Partei oder einem Beteiligten nicht erfolgt waren (vgl. insbesondere BGH, Beschluss vom 13.12.2005, Az.: X ARZ 223/05, - zitiert nach juris -, zu der fehlenden, aber bereits "von Amts wegen" gebotenen Berücksichtigung obergerichtlicher Rechtsprechung für Fälle mit dem Anschein einer "gewerbsmäßigen Firmenbestattung" bei der Zuständigkeitsprüfung nach § 3 Abs. 1 InsO).
- BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08
Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2018 - 4 UH 5/17
Da der Verweisungsentscheidung zudem kein übereinstimmender Antrag der Parteien zu Grunde liegt, ist die unzureichende Begründung der Verweisung auch nicht ausnahmsweise unschädlich (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27.05.2008, Az.: X ARZ 45/08, - zitiert nach juris -). - OLG Schleswig, 02.06.2006 - 2 W 80/06
Zuständigkeitsbestimmung: Formularmäßig vereinbarter Gerichtsstand des Verkäufers …
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2018 - 4 UH 5/17
Auch wenn eine Präjudizienbindung dem deutschen Recht dann grundsätzlich fremd ist, erfordert eine Abweichung eines verweisenden Gerichtes in einer Rechtsfrage von einer als herrschend zu bewertenden Meinung aber doch, dass der Verweisung an das nach ganz überwiegender Ansicht unzuständige Gericht tatsächlich ein Abwägungs- und Entscheidungsprozess vorausgegangen ist und die Entscheidung für die Minderansicht bewusst erfolgte (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 02.06.2006, Az.: 2 W 80/06, Rn. 10 …und Beschluss vom 12.08.2009, Az.: 2 W 98/09, Rn. 30; BayObLG, Beschluss vom 22.07.1986, Az.: AllgReg 88/85, - jeweils zitiert nach juris -). - OLG Schleswig, 12.08.2009 - 2 W 98/09
Sachliche Zuständigkeit im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2018 - 4 UH 5/17
Auch wenn eine Präjudizienbindung dem deutschen Recht dann grundsätzlich fremd ist, erfordert eine Abweichung eines verweisenden Gerichtes in einer Rechtsfrage von einer als herrschend zu bewertenden Meinung aber doch, dass der Verweisung an das nach ganz überwiegender Ansicht unzuständige Gericht tatsächlich ein Abwägungs- und Entscheidungsprozess vorausgegangen ist und die Entscheidung für die Minderansicht bewusst erfolgte (vgl. OLG Schleswig…, Beschluss vom 02.06.2006, Az.: 2 W 80/06, Rn. 10 und Beschluss vom 12.08.2009, Az.: 2 W 98/09, Rn. 30; BayObLG, Beschluss vom 22.07.1986, Az.: AllgReg 88/85, - jeweils zitiert nach juris -). - BGH, 07.03.1991 - I ARZ 15/91
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 3 ZPO setzt Antrag des Klägers …
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2018 - 4 UH 5/17
Das Bestimmungsverfahren wird im Anwendungsbereich von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im Übrigen auch ohne Antrag einer Partei durch die Vorlage eines der an dem Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte eingeleitet (vgl. BGH, Beschluss vom 07.03.1991, Az.: I ARZ 15/91, - zitiert nach juris -, Rn. 8 m. w. N.). - OLG Hamm, 14.05.2014 - 32 Sa 32/14
Bindungswirkung einer Verweisung
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2018 - 4 UH 5/17
Weicht ein Verweisungsbeschluss von der beinahe einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Fachliteratur zu der Auswirkung einer Verfahrensverbindung auf die sachliche Zuständigkeit des AG ab, so entfällt dessen bindende Wirkung auf Grund von objektiver Willkür schon dann, wenn sich das verweisende Gericht mit dieser Auffassung nicht auseinandersetzt und die abweichende eigene Ansicht begründet; das Entfallen der Bindungswirkung ist nicht davon abhängig, dass eine Partei ausdrücklich auf die herrschende Meinung hingewiesen hat (entgegen OLG Hamm, 13. September 2013, I-32 SA 65/13, MDR 2013, 1307 und OLG Hamm, 14. Mai 2014, I-32 SA 32/14, MDR 2014, 1106). - OLG Karlsruhe, 18.07.2013 - 12 U 203/12
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2018 - 4 UH 5/17
Rn. 10 a. Vorauszuschicken ist, dass sich dies noch nicht aus §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 1 Satz 1 BinSchVerfG, 7 KonzVO M-V ergibt, wonach das Amtsgericht Waren (Müritz) für Binnenschiffahrtssachen im Sinne des BinSchVerfG für den Bezirk des Oberlandesgerichts zuständig ist; denn bei einem Deckungsprozess zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer aus einer Kaskoversicherung handelt es sich nicht allein deshalb um eine Streitigkeit nach einer der Fallgruppen der erstgenannten Vorschrift, weil der Rechtsstreit einen Versicherungsfall zum Gegenstand hat, der im Bereich der Binnenschifffahrt eingetreten ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2013, Az.: 12 U 203/12, - zitiert nach juris -). - AG Berlin-Neukölln, 21.02.2005 - 19 C 244/03
Sachliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts durch Verbindung von Verfahren; …
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2018 - 4 UH 5/17
Vor diesem Hintergrund ist die seitens des Amtsgerichtes Waren (Müritz) erfolgte Verweisung zumindest in ihrem Ergebnis noch nicht einmal bereits unvertretbar oder gar als falsch zu bezeichnen (vgl. die Argumentation bei AG Neukölln, Beschluss vom 21.02.2005, Az.: 19 C 244/03, und KG, Beschluss vom 15.06.2006, Az.: 2 AR 22/06, wo eine solche Begründung jedenfalls als "ernsthafte Auseinandersetzung mit der herrschenden Auffassung" bezeichnet wird - jeweils zitiert nach juris -). - KG, 27.11.1997 - 28 AR 55/97
- KG, 15.06.2006 - 2 AR 22/06
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Verweisung vom Amtsgericht wegen …
- OLG Brandenburg, 13.03.2024 - 1 AR 4/24
Übereinstimmende Verweisungsanträge sprechen gegen Willkür!
Ein Entfallen der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses vom 11.6.2023 kann nicht daraus hergeleitet werden, dass in der Rechtsprechung (OLG Rostock, Beschluss vom 30.1.2018, 4 UH 5/17, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 5.1.2017, 2 AR 61/16, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.7.2017, 32 SA 42/17, zitiert nach juris; Beschluss vom 13.9.2013, 32 SA 65/13, zitiert nach juris) und im Schrifttum (…Zöller/Greger, a. a. O., § 147, Rn. 17;… MünchKomm./Fritsche, ZPO, 6. Aufl., § 147, Rn. 11;… Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 20. Aufl., § 147, Rn. 6;… Stein/Jonas/Althammer, ZPO, 23. Aufl., § 147, Rn. 26;… Prütting/Gehrlein/Dörr, ZPO, 13. Aufl., § 147, Rn. 6;… vgl. auch: Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 44. Aufl., § 147, Rn. 10;… Zimmermann, ZPO, 10. Aufl., § 147, Rn. 2) weit überwiegend vertreten wird, dass die nachträgliche Verbindung von Rechtsstreiten eine zuvor gegebene Zuständigkeit des Amtsgerichts nicht berührt, wenn nicht die klagende Partei erkennbar durch eine willkürliche Zerlegung eines Gesamtanspruchs in mehrere Verfahren die Zuständigkeit des Amtsgerichts hat erschleichen wollen.
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 30.01.2018 - 4a 4 UH 5/17, 4 UH 5/17 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 147 ZPO, § 506 ZPO
Bindungswirkung einer Verweisung durch das Amtsgericht an das Landgericht nach streitwerterhöhender Verfahrensverbindung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2018 - 4a 4 UH 5/17
Letzteres ist nicht bereits zwingend anzunehmen, wenn der Beschluss (nur) inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist; vielmehr muss er aufgrund zusätzlicher Umstände bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sein (vgl. BGH, Beschluss vom 09.06.2015, Az.: X ARZ 115/15, - zitiert nach juris -, Rn. 9 ff. m. w. N.).Nicht zu verkennen ist dabei, dass in diesem Zusammenhang selbst die höchstrichterliche Rechtsprechung weniger von einer stringenten Herangehensweise, als vielmehr von einem einzelfallorientierten Vorgehen geprägt zu sein scheint (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 09.06.2015, Az.: X ARZ 115/15, - zitiert nach juris -, Rn. 11 m. w. N. zu den verschiedenen Entscheidungsvarianten für die Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen bei einem Übergehen einer die eigene Zuständigkeit des verweisenden Gerichtes begründenden Norm).
- OLG Hamm, 13.09.2013 - 32 Sa 65/13
Sachliche Zuständigkeit; Verbindung
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2018 - 4a 4 UH 5/17
Weicht ein Verweisungsbeschluss von der beinahe einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Fachliteratur zu der Auswirkung einer Verfahrensverbindung auf die sachliche Zuständigkeit des AG ab, so entfällt dessen bindende Wirkung auf Grund von objektiver Willkür schon dann, wenn sich das verweisende Gericht mit dieser Auffassung nicht auseinandersetzt und die abweichende eigene Ansicht begründet; das Entfallen der Bindungswirkung ist nicht davon abhängig, dass eine Partei ausdrücklich auf die herrschende Meinung hingewiesen hat (entgegen OLG Hamm, 13. September 2013, I-32 SA 65/13, MDR 2013, 1307 und OLG Hamm, 14. Mai 2014, I-32 SA 32/14, MDR 2014, 1106).Rn. 17 a. Aus der hier vertretenen Auffassung ergibt sich insoweit eine Divergenz zu zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichtes Hamm (Beschlüsse vom 13.09.2013, Az.: 32 SA 65/13, und vom 14.05.2014, Az.: 32 SA 65/13, - jeweils zitiert nach juris -).
- BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05
Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der …
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2018 - 4a 4 UH 5/17
In der Kasuistik des Bundesgerichtshofs selbst sind so auch durchaus schon Entscheidungen zu finden, in denen ein Verweisungsbeschluss mangels einer Auseinandersetzung des verweisenden Gerichtes mit einer (abweichenden) herrschenden Meinung als nicht bindend angesehen wurde, obwohl entsprechende Hinweise von einer Partei oder einem Beteiligten nicht erfolgt waren (vgl. insbesondere BGH, Beschluss vom 13.12.2005, Az.: X ARZ 223/05, - zitiert nach juris -, zu der fehlenden, aber bereits "von Amts wegen" gebotenen Berücksichtigung obergerichtlicher Rechtsprechung für Fälle mit dem Anschein einer "gewerbsmäßigen Firmenbestattung" bei der Zuständigkeitsprüfung nach § 3 Abs. 1 InsO).
- BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08
Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2018 - 4a 4 UH 5/17
Da der Verweisungsentscheidung zudem kein übereinstimmender Antrag der Parteien zu Grunde liegt, ist die unzureichende Begründung der Verweisung auch nicht ausnahmsweise unschädlich (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27.05.2008, Az.: X ARZ 45/08, - zitiert nach juris -). - OLG Schleswig, 02.06.2006 - 2 W 80/06
Zuständigkeitsbestimmung: Formularmäßig vereinbarter Gerichtsstand des Verkäufers …
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2018 - 4a 4 UH 5/17
Auch wenn eine Präjudizienbindung dem deutschen Recht dann grundsätzlich fremd ist, erfordert eine Abweichung eines verweisenden Gerichtes in einer Rechtsfrage von einer als herrschend zu bewertenden Meinung aber doch, dass der Verweisung an das nach ganz überwiegender Ansicht unzuständige Gericht tatsächlich ein Abwägungs- und Entscheidungsprozess vorausgegangen ist und die Entscheidung für die Minderansicht bewusst erfolgte (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 02.06.2006, Az.: 2 W 80/06, Rn. 10 …und Beschluss vom 12.08.2009, Az.: 2 W 98/09, Rn. 30; BayObLG, Beschluss vom 22.07.1986, Az.: AllgReg 88/85, - jeweils zitiert nach juris -). - OLG Schleswig, 12.08.2009 - 2 W 98/09
Sachliche Zuständigkeit im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2018 - 4a 4 UH 5/17
Auch wenn eine Präjudizienbindung dem deutschen Recht dann grundsätzlich fremd ist, erfordert eine Abweichung eines verweisenden Gerichtes in einer Rechtsfrage von einer als herrschend zu bewertenden Meinung aber doch, dass der Verweisung an das nach ganz überwiegender Ansicht unzuständige Gericht tatsächlich ein Abwägungs- und Entscheidungsprozess vorausgegangen ist und die Entscheidung für die Minderansicht bewusst erfolgte (vgl. OLG Schleswig…, Beschluss vom 02.06.2006, Az.: 2 W 80/06, Rn. 10 und Beschluss vom 12.08.2009, Az.: 2 W 98/09, Rn. 30; BayObLG, Beschluss vom 22.07.1986, Az.: AllgReg 88/85, - jeweils zitiert nach juris -). - BGH, 07.03.1991 - I ARZ 15/91
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 3 ZPO setzt Antrag des Klägers …
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2018 - 4a 4 UH 5/17
Das Bestimmungsverfahren wird im Anwendungsbereich von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im Übrigen auch ohne Antrag einer Partei durch die Vorlage eines der an dem Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte eingeleitet (vgl. BGH, Beschluss vom 07.03.1991, Az.: I ARZ 15/91, - zitiert nach juris -, Rn. 8 m. w. N.). - OLG Hamm, 14.05.2014 - 32 Sa 32/14
Bindungswirkung einer Verweisung
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2018 - 4a 4 UH 5/17
Weicht ein Verweisungsbeschluss von der beinahe einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Fachliteratur zu der Auswirkung einer Verfahrensverbindung auf die sachliche Zuständigkeit des AG ab, so entfällt dessen bindende Wirkung auf Grund von objektiver Willkür schon dann, wenn sich das verweisende Gericht mit dieser Auffassung nicht auseinandersetzt und die abweichende eigene Ansicht begründet; das Entfallen der Bindungswirkung ist nicht davon abhängig, dass eine Partei ausdrücklich auf die herrschende Meinung hingewiesen hat (entgegen OLG Hamm, 13. September 2013, I-32 SA 65/13, MDR 2013, 1307 und OLG Hamm, 14. Mai 2014, I-32 SA 32/14, MDR 2014, 1106). - OLG Karlsruhe, 18.07.2013 - 12 U 203/12
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2018 - 4a 4 UH 5/17
Rn. 10 a. Vorauszuschicken ist, dass sich dies noch nicht aus §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 1 Satz 1 BinSchVerfG, 7 KonzVO M-V ergibt, wonach das Amtsgericht Waren (Müritz) für Binnenschiffahrtssachen im Sinne des BinSchVerfG für den Bezirk des Oberlandesgerichts zuständig ist; denn bei einem Deckungsprozess zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer aus einer Kaskoversicherung handelt es sich nicht allein deshalb um eine Streitigkeit nach einer der Fallgruppen der erstgenannten Vorschrift, weil der Rechtsstreit einen Versicherungsfall zum Gegenstand hat, der im Bereich der Binnenschifffahrt eingetreten ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2013, Az.: 12 U 203/12, - zitiert nach juris -). - AG Berlin-Neukölln, 21.02.2005 - 19 C 244/03
Sachliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts durch Verbindung von Verfahren; …
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2018 - 4a 4 UH 5/17
Vor diesem Hintergrund ist die seitens des Amtsgerichtes Waren (Müritz) erfolgte Verweisung zumindest in ihrem Ergebnis noch nicht einmal bereits unvertretbar oder gar als falsch zu bezeichnen (vgl. die Argumentation bei AG Neukölln, Beschluss vom 21.02.2005, Az.: 19 C 244/03, und KG, Beschluss vom 15.06.2006, Az.: 2 AR 22/06, wo eine solche Begründung jedenfalls als "ernsthafte Auseinandersetzung mit der herrschenden Auffassung" bezeichnet wird - jeweils zitiert nach juris -). - KG, 27.11.1997 - 28 AR 55/97
- KG, 15.06.2006 - 2 AR 22/06
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Verweisung vom Amtsgericht wegen …
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