Rechtsprechung
| FG Hamburg, 21.06.2024 - 4 V 126/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 364 AO, Art 15 EUV 952/2013, Art 48 EUV 952/2013, Art 70 Abs 1 EUV 952/2013, Art 74 EUV 952/2013
Zollrecht: Zur Bestimmung des Zollwertes und zur Inanspruchnahme des indirekten Vertreters bzw. Fulfillment-Dienstleisters bei der Nacherhebung von Einfuhrabgaben im Zusammenhang mit Online-Verkäufen drittländischer Anbieter - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UZK § 101 Abs. 1
Aussetzung der Vollziehung eines Einfuhrabgabenbescheids
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Zollrecht: Zur Bestimmung des Zollwertes und zur Inanspruchnahme des indirekten Vertreters bzw. Fulfillment-Dienstleisters bei der Nacherhebung von Einfuhrabgaben im Zusammenhang mit Online-Verkäufen drittländischer Anbieter
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (15)
- FG Düsseldorf, 14.11.2018 - 4 K 339/18
Zollwert nach der Transaktionswertmethode: Einfuhr von Waren zum ungewissen …
Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2024 - 4 V 126/22
Die Transaktionswertmethode ist in solch einem Fall gem. Art. 128 Abs. 1, 2 UZK-DVO nicht mehr anwendbar (vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 14. November 2018, 4 K 339/18 Z, EU, juris, Rn. 11).Diese Vorgehensweise ist in der Rechtsprechung zu Recht anerkannt (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 14. November 2018, 4 K 339/18 Z, EU, juris, Rn. 12 m.w.N.).
Dieses Vorgehen ist ebenfalls nicht zu beanstanden (vgl. Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 14. November 2018, 4 K 339/18 Z, EU, juris, Rn. 13 m.w.N. auch aus der Rechtsprechung des EuGH).
- BFH, 20.07.2023 - V R 13/21
Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug
Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2024 - 4 V 126/22
Gegen das zu dieser Thematik ergangene Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 18. Dezember 2020 ( 5 K 175/18 ) sei die Revision vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Az. VII R 9/21; V R 13/21).Dieser Rechtsprechung des Finanzgerichts Hamburg (Urteil vom 18. Dezember 2020, 5 K 175/18 , juris) hat sich der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 20. Juli 2023 (V R 13/21, juris) angeschlossen.
- FG Hamburg, 18.12.2020 - 5 K 175/18
Zum Vorsteuerabzugsrecht hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer eines …
Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2024 - 4 V 126/22
Gegen das zu dieser Thematik ergangene Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 18. Dezember 2020 ( 5 K 175/18 ) sei die Revision vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Az. VII R 9/21; V R 13/21).Dieser Rechtsprechung des Finanzgerichts Hamburg (Urteil vom 18. Dezember 2020, 5 K 175/18 , juris) hat sich der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 20. Juli 2023 (V R 13/21, juris) angeschlossen.
- FG Hamburg, 12.04.2017 - 4 V 16/17
Finanzgerichtsordnung, Einfuhrabgaben: Aussetzung der Vollziehung eines …
Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2024 - 4 V 126/22
Rn. 36 Der Antrag, dessen Zulässigkeit sich auch unter Geltung des Unionszollkodex nach mitgliedstaatlichem Recht richtet ( FG Hamburg, Beschluss vom 12. April 2017, 4 V 16/17 , juris, Rn. 16 ), ist zulässig.Die Umstände, die die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen, hat der Antragsteller glaubhaft zu machen (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO;… Seer in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO, Rn. 123, Stand Februar 2021), ebenso die Voraussetzungen, unter denen gemäß Art. 45 Abs. 3 UZK eine Sicherheitsleistung ausnahmsweise nicht erforderlich ist ( FG Hamburg, Beschluss vom 12. April 2017, 4 V 16/17 , juris, Rn. 22 ).
- FG Hessen, 26.06.2018 - 7 V 2256/17
§ 21 Abs. 2 UStG, ZK 215 Abs. 1, 3. Anstrich, Art. 2 Abs. 1 Buchst. d, 30, ...
Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2024 - 4 V 126/22
Daher ist der Betroffene insbesondere veranlasst, den letzten Jahresabschluss, die fortgeschriebene Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Steuerbescheide der letzten Jahre vorzulegen und diese während eines laufenden Aussetzungsverfahrens zu aktualisieren (Hessisches FG, Beschluss vom 26. Juni 2018, 7 V 2256/17, juris, Rn. 40). - EuGH, 17.07.1997 - C-130/95
Giloy
Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2024 - 4 V 126/22
Nach der Rechtsprechung des EuGH erfordert ein nicht wiedergutzumachender Schaden, dass bei Aufhebung der streitigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren die Lage, die durch den sofortigen Vollzug dieser Entscheidung entstünde, nicht umgekehrt werden könnte (EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997, C-130/95, juris). - BFH, 26.05.1995 - VI B 91/94
Anspruch auf Akteneinsicht
Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2024 - 4 V 126/22
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass der Steuerpflichtige keinen Anspruch darauf hat, Akteneinsicht in den Räumen der Kanzlei des Bevollmächtigten zu nehmen (BFH, Beschluss vom 26. Mai 1995, VI B 91/94, juris, Rn. 5; Hessisches Finanzgericht…, Urteil vom 14. September 2005, 13 K 1329/04, juris, Rn. 21 f.). - BFH, 23.02.2004 - VII B 303/03
Anmeldung Vorerwerberpreis ohne Rechnungsunterlagen; Überprüfung der …
Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2024 - 4 V 126/22
Dieser Verkaufspreis ist maßgeblich, da, wenn der Zollwertanmelder die für die Anerkennung eines Vorerwerbspreises erforderlichen Unterlagen nicht vorlegen kann, die Bewertung nicht auf der Stufe des angemeldeten Käufers unter Heranziehung der Folgemethoden erfolgt, sondern auf der Stufe des nächsten Käufers in der Union, also in der Regel unter Heranziehung der eigentlichen grenzüberschreitenden Transaktion (BFH, Beschluss vom 23. Februar 2004, VII B 303/03, juris, Rn. 9;… Vonderbank in Müller-Eiselt/Vonderbank, EU-Zollrecht/Zollwertrecht, Art. 69 UZK, Rn. 141, Stand Juli 2022). - FG Hessen, 14.09.2005 - 13 K 1329/04
Kein Anspruch auf Akteneinsicht im außergerichtlichen Verfahren in den …
Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2024 - 4 V 126/22
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass der Steuerpflichtige keinen Anspruch darauf hat, Akteneinsicht in den Räumen der Kanzlei des Bevollmächtigten zu nehmen (BFH…, Beschluss vom 26. Mai 1995, VI B 91/94, juris, Rn. 5; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 14. September 2005, 13 K 1329/04, juris, Rn. 21 f.). - FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 16 K 7154/20
Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2024 - 4 V 126/22
Der Anspruch des Einsichtssuchenden auf fehlerfreie Ermessensentscheidung ist gewahrt, wenn die Behörde im Rahmen einer Interessenabwägung dessen Belange und die der Behörde gegeneinander abgewogen hat (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. September 2022, 16 K 7154/20, juris, Rn. 21 ff. mit Nachweisen zur Rechtsprechung des BFH). - BFH, 26.08.2004 - V B 243/03
Voraussetzungen für Vorsteuerabzug - AdV
- FG Hamburg, 25.01.2021 - 4 K 47/18
(Einfuhrumsatzsteuer
- BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04
AdV; Festsetzungsfrist bei unrichtiger/unvollständiger Steuererklärung
- BFH, 19.10.2021 - VII R 27/19
Zollaussetzung für Polypropylenfolien
- BFH, 19.04.2011 - VII B 234/10
AdV eines Einfuhrabgabenbescheids für in den aktiven Veredelungsverkehr …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2026 - 6 K 1016/25
Zur Frage der Erschöpfung eines Zollkontingents und den Voraussetzungen der …
Rn. 233 Die Ablehnung durch das HZA aufgrund der Nennung der - nicht einschlägigen - Rechtsgrundlage des Art. 119 Abs. 1 UZK (statt Art. 119 Abs. 2 UZK) ist unschädlich und führt nicht zur Rechtswidrigkeit des Bescheides (BFH-Urteil vom 21.11.2013, IX R 12/13, HFR 2014, 499; FG Hamburg, Beschluss vom 21.06.2024, 4 V 126/22, juris). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2025 - 3 V 32/25
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehung einer sanktionierten Ladung eines …
Die Aussetzung der Vollziehung setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (FG Hamburg, Beschl. vom 21.06.2024, 4 V 126/22, juris Rn. 38). - FG Hamburg, 20.05.2026 - 4 V 78/25
Aufhebung der Vollziehung: Erhebung von Anti-Dumping-Zoll auf …
Soweit der Antragsteller seinen Bescheid neben Art. 101 Abs. 1 UZK auch auf Art. 105 Abs. 4 UZK stützt, der jedoch lediglich die buchmäßige Erfassung als rein verwaltungsinterne Maßnahme ohne Außenwirkung betrifft, ist dies unschädlich (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 21. Juni 2024, 4 V 126/22 , juris, Rn. 41 m.w.N.).
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2025 - 3 V 33/25
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehung eines noch nicht in Anh. XLII der VO …
Die Aussetzung der Vollziehung setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (Finanzgericht -FG- Hamburg, Beschl. vom 21.06.2024, 4 V 126/22, juris Rn. 38). - FG Hamburg, 12.12.2025 - 4 K 39/23
Zur zolltariflichen Einreihung von Waren als "andere Waren der Zahnprothetik" - …
Dabei hat das Gericht alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob und gegebenenfalls welche Norm die erlassende Behörde zur Begründung des Einfuhrabgabenbescheides zusätzlich angeführt hat ( FG Hamburg, Beschluss vom 21. Juni 2024, 4 V 126/22 , juris, Rn. 41 ). - FG Hamburg, 24.09.2024 - 4 K 93/19
Zollwert, Voraussetzungen der Geltendmachung von Vorerwerbergeschäften
Zu diesem Kaufgeschäft muss nach Art. 181 ZK-DVO die der Zollwertanmeldung zugrundeliegenden Rechnung vorgelegt werden, bzw. bei (den vorliegend gegebenen) zollrechtlichen Erleichterungen jedenfalls codiert angemeldet werden (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 21. Juni 2024, 4 V 126/22 , wird veröffentlicht).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".