Rechtsprechung
| FG Rheinland-Pfalz, 08.10.1991 - 4 V 2053/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1991, 2509
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 21.12.1992 - VII B 128/92
Rückwirkende Aufhebung von § 9a KraftStG 1979 durch AufhVO ist verfassungsgemäß
Die erforderliche Publizität hat der Beschluß der AufhVO indessen erlangt (was das FG Rheinland-Pfalz im Beschluß vom 8. Oktober 1991 4 V 2053/91, BB 1991, 2509 nicht berücksichtigt), und zwar insbesondere durch die amtliche Begründung in BRDrucks 137/91 vom 28. Februar 1991 (vgl. im übrigen die Hinweise in der in Deutsches Steuerrecht 1992, 185 wiedergegebenen Verwaltungsanweisung). - FG Köln, 24.03.1992 - 6 V 25/92
Kraftfahrzeugsteuer; rückwirkende Aufhebung der §§ 9a und 10 Abs. 6 KraftStG
Das FG Köln hat mit Beschl. v. 24.3.1992 - 6 V 25/92 entschieden, daß die rückwirkende Aufhebung der §§ 9a und 10 Abs. 6 KraftStG ab 1.3.1991 durch die VO zur Aufhebung von kraftfahrzeugsteuerlichen Sondervorschriften v. 7.6.1991 (BGBl I 1223) weder gegen das in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Rückwirkungsverbot verstößt noch sonstigen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (zum Teil entgegen FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 8.10.1991 - 4 V 2053/91, BB 1991, 2509).
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