Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 03.07.2002 - 4 V 3074/02 AE (KV) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auskunftsersuchen; Passbehörde; Steuerrückstand; Steuergeheimnis; Einstweilige Anordnung; Subsidiarität - Mitteilung von Steuerrückständen an Passbehörde durch Finanzbehörde verletzt nicht das Steuergeheimnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchbrechung des Steuergeheimnisses zur Ermöglichung eines gewerberechtlichen Untersagungsverfahrens; Postfachangabe als hinreichende Bezeichnung gem. § 65 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO); Rechtsschutzbedürfnis eines Antrags auf einstweilige Anordnung bei ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Mitteilung von Steuerrückständen an Passbehörde durch Finanzbehörde verletzt nicht das Steuergeheimnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2002, 1130
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.1996 - 25 B 3037/95
Auszug aus FG Düsseldorf, 03.07.2002 - 4 V 3074/02
Eine passbeschränkende Maßnahme nach den §§ 7 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2, 8 PassG bei einer Person, die sich ihren steuerlichen Verpflichtungen entziehen will, dient der unverzichtbaren Beschaffung staatlicher Mittel (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NW), Beschluss vom 2. Januar 1996 - 25 B 3037/95 - Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl) 1996, 576 (577)).Es ist daher zulässig, eine Person durch passrechtliche Maßnahmen (§§ 7 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2, 8 PassG) daran zu hindern, sich seiner Steuerpflicht zu entziehen (vgl. OVG NW, Beschluss vom 2. Januar 1996 - 25 B 3037/95 - a.a.O.).
Hiervon geht offenbar auch das OVG NW in seinem Beschluss vom 2. Januar 1996 (- 25 B 3037/95 - a.a.O.) als selbstverständlich aus.
- BFH, 10.02.1987 - VII R 77/84
Befugnis der Finanzbehörde zur Auskunftserteilung im gewerberechtlichen …
Auszug aus FG Düsseldorf, 03.07.2002 - 4 V 3074/02
Hiergegen könnte indessen sprechen, dass das auf die Entziehung oder Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes gerichtete Verwaltungserfahren kein Verfahren ist, mit dem unmittelbar steuerliche Befugnisse wahrgenommen oder steuerliche Pflichten durchgesetzt werden sollen (vgl. zum gewerberechtlichen Untersagungsverfahren: BFH, Urteil vom 10. Februar 1987 - VII R 77/84 - BStBl II 1987, 545 (547 f.)).Insoweit ist geklärt, dass die Finanzbehörde nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO befugt ist, die Abgabenrückstände eines Steuerpflichtigen der Gewerbebehörde gegenüber zu offenbaren, weil anders regelmäßig ein gewerberechtliches Untersagungsverfahren nicht durchgeführt werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 10. Februar 1987 - VII R 77/84 - a.a.O. (549)).
- BFH, 19.10.2000 - IV R 25/00
Zulässigkeit einer Anfechtungsklage
Auszug aus FG Düsseldorf, 03.07.2002 - 4 V 3074/02
Es ist für das Klageverfahren anerkannt, dass die Angabe eines Postfachs zur Bezeichnung des Klägers im Sinne von § 65 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) grundsätzlich nicht ausreicht (vgl. Bundesfinanzhof (BFH)…, Urteil vom 28. Januar 1997 - VII R 33/96 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 1997, 585 (586 f.); Urteil vom 19. Oktober 2000 - IV R 25/00 - Bundessteuerblatt (BStBl) II 2001, 112 (113)).Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass der Antragsteller bei einer Angabe seiner ladungsfähigen Anschrift gewärtigen muss, zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verhaftet zu werden (§ 284 Abs. 8 Satz 1 AO) (vgl. hierzu auch: BFH, Urteil vom 19. Oktober 2000 - IV R 25/00 - a.a.O.).
- BFH, 10.11.1998 - VIII R 3/98
Schriftliche Nachweisanforderung bei Außenprüfung
Auszug aus FG Düsseldorf, 03.07.2002 - 4 V 3074/02
Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - erkennnbar ist, dass das Auskunftsverlangen auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden soll (vgl. BFH, Urteil vom 10. November 1998 - VIII R 3/98 - BStBl II 1999, 199 (200)). - BFH, 22.08.1995 - VII B 153/95
Zu den Voraussetzungen für den Erlaß einer das Ergebnis der Hauptsache …
Auszug aus FG Düsseldorf, 03.07.2002 - 4 V 3074/02
Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist mithin nach § 114 Abs. 5 FGO unzulässig, wenn der Antragsteller vorläufigen Rechtsschutz durch die Aussetzung der Vollziehung eines anfechtbaren Verwaltungsakten erlangen kann (vgl. BFH, Beschluss vom 22. August 1995 - VII B 153, 154, 167, 172/95 - BStBl II 1995, 645 (647)). - BFH, 05.04.1984 - IV R 244/83
Auskunftsverlangen - Finanzamt - Anfechtungsklage - Außenprüfung
- BFH, 27.10.1993 - I R 25/92
Aufnahme eines US-Lizenzvertrages in die Lizenzkartei des Bundesamtes für …
Auszug aus FG Düsseldorf, 03.07.2002 - 4 V 3074/02
Eine vorbeugende Unterlassungsklage ist nur zulässig, wenn die im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeiten - insbesondere eine Anfechtungsklage und eine Fortsetzungsfeststellungsklage sowie die Aussetzung der Vollziehung - zum wirkungsvollen Schutz der Rechte des Beteiligten nicht ausreichen, weil ein Abwarten einer diese Rechtschutzmöglichkeiten eröffnenden tatsächlichen Rechtsverletzung unzumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - I R 25/92 - BStBl II 1994, 210; Urteil vom 19. März 1998 - VII R 73/97 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFHE) 186, 179). - BFH, 28.01.1997 - VII R 33/96
Angabe einer ladungsfähige Anschrift des Klägers als Erfordernis für eine …
Auszug aus FG Düsseldorf, 03.07.2002 - 4 V 3074/02
Es ist für das Klageverfahren anerkannt, dass die Angabe eines Postfachs zur Bezeichnung des Klägers im Sinne von § 65 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) grundsätzlich nicht ausreicht (vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 28. Januar 1997 - VII R 33/96 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 1997, 585 (586 f.); Urteil vom 19. Oktober 2000 - IV R 25/00 - Bundessteuerblatt (BStBl) II 2001, 112 (113)). - BFH, 19.03.1998 - VII R 73/97
Direktverkaufs-Referenzmenge - Zuteilung
Auszug aus FG Düsseldorf, 03.07.2002 - 4 V 3074/02
Eine vorbeugende Unterlassungsklage ist nur zulässig, wenn die im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeiten - insbesondere eine Anfechtungsklage und eine Fortsetzungsfeststellungsklage sowie die Aussetzung der Vollziehung - zum wirkungsvollen Schutz der Rechte des Beteiligten nicht ausreichen, weil ein Abwarten einer diese Rechtschutzmöglichkeiten eröffnenden tatsächlichen Rechtsverletzung unzumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - I R 25/92 - BStBl II 1994, 210; Urteil vom 19. März 1998 - VII R 73/97 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFHE) 186, 179). - FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1998 - 3 K 1802/97
Einleitung eines Passentzugsverfahren gegen einen Steuerflüchtigen; Verletzung …
Auszug aus FG Düsseldorf, 03.07.2002 - 4 V 3074/02
Es kann hier letztlich auch dahinstehen, ob der Antragsgegner zur Offenbarung der Abgabenrückstände des Antragstellers gegenüber dem Einwohnermeldeamt der Stadt A nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO befugt war, weil die Entziehung oder Beschränkung des Geltungsbereichs seines Passes der Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens - eines Verwaltungsverfahrens in Steuersachen im Sinne von § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a AO - dienen soll (vgl. in diesem Sinn: Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Mai 1998 - 3 K 1802/97 - Juris-Dokument STRE987116070). - BFH, 18.03.1992 - X B 59/91
Erinnerung gegen die Streitwertfestsetzung
- BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02
Steuergeheimnis im Gewerbeuntersagungsverfahren
Beim Bruch des Steuergeheimnisses handelt es sich um eine Rechtsverletzung von solcher Art (vgl. auch Urteil des Senats vom 16. November 1999 VII R 95, 96/98, BFHE 190, 522 = Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2000, 124; FG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juli 2002 4 V 3074/02 AE (KV), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1130).
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