Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 26.10.1992 - 4 VAs 5/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Finanzbehörde; Strafrechtspflege; Justizbehörde; Durchsuchung; Verzeichnis; Verwahrung
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 26.10.1992 - 4 VAs 5/92
- OLG Stuttgart, 27.01.1993 - 4 VAs 5/92
Papierfundstellen
- MDR 1993, 370
- StV 1993, 235
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.1992 - 4 VAs 5/92
Die vorweg pauschal angeordnete Beschlagnahme im Beschluß des Amtsgerichts U. genügt rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht; dazu waren die Gegenstände, die beschlagnahmt werden sollten, zu ungenau bezeichnet (vgl. BVerfG, NJW 1992, 551 ff.). - BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90
Berechtigtes Feststellungsinteresse bei erledigter Maßnahme
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.1992 - 4 VAs 5/92
Die schlüssige Behauptung von Grundrechtsverletzungen, insbesondere von Art. 13 GG , reicht für sich allein zwar regelmäßig für die Annahme eines berechtigten Feststellungsinteresses noch nicht aus (vgl. BGHSt 37, 79 ff).
- BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98
Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung
Dieser Rechtsauffassung haben sich der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGHSt 37, 79) und überwiegend auch die Oberlandesgerichte angeschlossen (s. etwa OLG Celle StV 1985, 137; OLG Hamm NStZ 1983, 232; NStZ 1984, 136; NStZ 1986, 326; NStZ 1989, 85; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 146; NStZ 1991, 50; NStZ 1995, 48; OLG Stuttgart NJW 1972, 2146; StV 1993, 235). - BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung
Rn. 4 Es möchte die Sache deshalb - unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. OLG Stuttgart StV 1993, 235, 236) - an den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts entsprechend § 17a GVG verweisen. - KG, 23.06.2017 - 5 Ws 115/17
Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe; …
Rn. 36 Die Nichteinhaltung der §§ 105 Abs. 2, 106 Abs. 1 Satz 2, 107 und 104 Abs. 1 StPO, bei denen es sich sämtlich nicht um bloße Ordnungsvorschriften, sondern um wesentliche Förmlichkeiten einer Durchsuchung handelt (…Tsambikakis in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 104 Rdnr. 1, § 105 Rdnr. 120, § 106 Rdnr. 15, § 107 Rdnr. 1;… Wohlers/Jäger in Systematischer Kommentar, StPO 5. Aufl., § 105 Rdnr. 58, § 106 Rdnr. 27, § 107 Rdnr. 3;… Hauschild in Münchner Kommentar, StPO 1. Aufl., § 105 Rdnr. 4, § 106 Rdnr. 14, § 107 Rdnr. 3; jeweils m. w. Nachw.; a. A. [zu § 107] OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 1992 - 4 VAs 5/92 -, juris Rdnr. 28 m. w. Nachw.), führt zwar zur Rechtswidrigkeit der Durchsuchung.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 27.01.1993 - 4 VAs 5/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Absehen von der Strafvollstreckung; Vollstreckungsbehörde; Ermessen; Betäubungsmittelstraftat; Gerichtliche Nachprüfung
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 26.10.1992 - 4 VAs 5/92
- OLG Stuttgart, 27.01.1993 - 4 VAs 5/92
Papierfundstellen
- StV 1993, 258
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 09.05.2006 - 1 VAs 88/05
Unterbrechung der Strafvollstreckung; Gründe; lebenslange Freiheitsstrafe; Antrag …
Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung nach diesen Maßstäben zu ermöglichen, müssen die Gründe der ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der (weiteren) Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (…vgl. dazu OLG Hamm, NStZ 1983, S. 524; OLG Stuttgart, StV 1993, S. 258;… OLG Karlsruhe, Justiz 2000, S. 147 sowie die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 27. März 2003 - 1 VAs 4/03 -). - OLG Hamburg, 16.01.1996 - 3 VAs 8/95 Bei der Ermessensentscheidung, ob nach § 456a StPO von der Strafvollstreckung abgesehen werden soll, kommen als Abwägungskriterien insbesondere in Betracht die Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die Größe des bisher verbüßten Teils der Strafe und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Vollstreckung (OLG Koblenz ZfStrVo SH 1979, 124; OLG Celle NStZ 1981, 405 ; HansOLG Bremen StV 1989, 27; KG StV 1989, 26,27; KG StV 1992, 428, 429; OLG Stuttgart StV 1993, 258, 259;… Fischer, in: KK, 3. Aufl. 1993, § 456a Rdn. 3a;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, 42. Aufl., § 456a Rdn. 5; zu den Ermessensgesichtspunkten im einzelnen vgl. Groß StV 1987, 36, 39).
Hierbei ist die familiäre, gesundheitliche und soziale Situation des Betroffenen zu berücksichtigen (OLG Koblenz ZfStrVO SH 1979, 124; OLG Celle NStZ 1981, 405; KG StV 1989, 26, 27; KG StV 1992, 428, 429, OLG Stuttgart StV 1993, 258, 259;… Fischer, in: KK, 3. Aufl. 1993, § 456a Rdn. 3a; einschränkend OLG Hamm NStZ 1983, 524, 525, dahin, daß jedenfalls dem staatlichen Strafanspruch und dem öffentlichen Interesse an nachhaltiger Strafvollstreckung möglicherweise eher als in anderen Fällen Genüge getan sein kann, wenn der Betroffene aus persönlichen und familiären Gründen besonders stark unter dem Vollzug der Freiheitsstrafe leidet;… ebenso Kleinknecht/Meyer-Goßner, 42. Aufl., § 456a Rdn. 5).
Auch eine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Strafgefangenen kann berücksichtigt werden (KG StV 1992, 428, 429; OLG Stuttgart StV 1993, 258, 259).
- BayObLG, 21.12.2020 - 203 VAs 470/20
Vollstreckungsbehörde, Staatsanwaltschaft, Verteidigung der Rechtsordnung, …
Der Senat ist daher zu der Überprüfung befugt, ob die Vollstreckungsbehörde Gesichtspunkte zum Nachteil des Antragstellers berücksichtigt hat, die nach Sinn und Zweck des Gesetzes keine Rolle spielen dürfen, oder ob sie maßgebliche Gesichtspunkte, die bei der Ermessensentscheidung von Belang sein können, falsch bewertet oder außer Acht gelassen hat (…Meyer-Goßner / Schmitt, StPO, 63. Auflage 2020, EGGVG § 28 Rn. 10; OLG Bamberg, Beschluss vom 17.03.2014 - VAs 2/14; OLG Hamm, Beschluss vom 19.03.2013 - 1 VAs 5/13, BeckRS 2013, 7686; KG, StraFo 2012, 337; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.01.1993 - 4 VAs 5/92, juris Rn. 7).Rn. 31 5. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft München I vom 09.06.2020 und der Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft München vom 26.10.2020 verletzen den Antragsteller damit in seinem Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung; sie weisen ein Ermessensdefizit auf und sind deswegen gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 EGGVG aufzuheben (OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.01.1993 - 4 VAs 5/92, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 16.01.1996 - 3 VAs 8/95, juris).
- OLG Karlsruhe, 09.06.2010 - 2 VAs 19/10
Anforderung an eine Entscheidung nach § 456a StPO; Ermessensreduzierung auf Null …
Eine eigene Sachentscheidung kann das Oberlandesgericht nur treffen, wenn sich das Ermessen der Vollstreckungsbehörde auf Null reduziert hat (OLG Stuttgart 4 VAs 5/92 B. v. 27.01.1993; OLG Naumburg 1 VAs 10/08 B. v. 04.09.2008 jeweils in juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| KG, 08.04.1992 - Zs 223/92 - 4 VAs 5/92, Zs 223/92, 4 VAs 5/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 16.01.1996 - 3 VAs 8/95 Bei der Ermessensentscheidung, ob nach § 456a StPO von der Strafvollstreckung abgesehen werden soll, kommen als Abwägungskriterien insbesondere in Betracht die Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die Größe des bisher verbüßten Teils der Strafe und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Vollstreckung (OLG Koblenz ZfStrVo SH 1979, 124; OLG Celle NStZ 1981, 405 ; HansOLG Bremen StV 1989, 27; KG StV 1989, 26,27; KG StV 1992, 428, 429; OLG Stuttgart StV 1993, 258, 259;… Fischer, in: KK, 3. Aufl. 1993, § 456a Rdn. 3a;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, 42. Aufl., § 456a Rdn. 5; zu den Ermessensgesichtspunkten im einzelnen vgl. Groß StV 1987, 36, 39).
Hierbei ist die familiäre, gesundheitliche und soziale Situation des Betroffenen zu berücksichtigen (OLG Koblenz ZfStrVO SH 1979, 124; OLG Celle NStZ 1981, 405; KG StV 1989, 26, 27; KG StV 1992, 428, 429, OLG Stuttgart StV 1993, 258, 259;… Fischer, in: KK, 3. Aufl. 1993, § 456a Rdn. 3a; einschränkend OLG Hamm NStZ 1983, 524, 525, dahin, daß jedenfalls dem staatlichen Strafanspruch und dem öffentlichen Interesse an nachhaltiger Strafvollstreckung möglicherweise eher als in anderen Fällen Genüge getan sein kann, wenn der Betroffene aus persönlichen und familiären Gründen besonders stark unter dem Vollzug der Freiheitsstrafe leidet;… ebenso Kleinknecht/Meyer-Goßner, 42. Aufl., § 456a Rdn. 5).
Auch eine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Strafgefangenen kann berücksichtigt werden (KG StV 1992, 428, 429; OLG Stuttgart StV 1993, 258, 259).
- OLG Koblenz, 19.12.1995 - 2 VAs 24/95 Die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde nach § 456 a Abs. 1 StPO ist eine Ermessensentscheidung im Sinne von § 28 Abs. 3 EGGVG , die der Senat nur darauf überprüfen kann, ob die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft von ihrem Ermessen in rechtlich nicht zu beanstandender Weise Gebrauch gemacht haben (vgl. KG in StV 1992, 428 ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".