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Rechtsprechung
   KG, 04.11.2010 - 4 VAs 53/10 - 1 Zs 2571/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25011
KG, 04.11.2010 - 4 VAs 53/10 - 1 Zs 2571/10 (https://dejure.org/2010,25011)
KG, Entscheidung vom 04.11.2010 - 4 VAs 53/10 - 1 Zs 2571/10 (https://dejure.org/2010,25011)
KG, Entscheidung vom 04. November 2010 - 4 VAs 53/10 - 1 Zs 2571/10 (https://dejure.org/2010,25011)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 454b Abs 2 S 1 Nr 2 StPO, § 454b Abs 3 StPO, § 43 Abs 4 StVollstrO, § 35 BtMG, § 36 Abs 1 S 1 BtMG
    Strafvollstreckung: Änderung der Vollstreckungsreihenfolge mehrerer Freiheitsstrafen gegen einen betäubungsmittelabhängigen Straftäter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 454b Abs. 2 § 43 Abs. 4; StVollstrO
    Zur Änderung der Reihenfolge der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen gegen einen betäubungsmittelabhängigen Straftäter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurückstellungsentscheidung bei Verbüßung von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe und Entscheidung über die Reststrafenaussetzung aller Strafen; Unterbrechung der Vollstreckung einer zurückstellungsfähigen Freiheitsstrafe vor dem Zweidritteltermin

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 260
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 22/10

    Vollstreckungsreihenfolge (wichtiger Grund); Zurückstellung der …

    Auszug aus KG, 04.11.2010 - 4 VAs 53/10
    Aufgrund dieser eindeutigen Entscheidung des Gesetzgebers scheidet die vom Antragsteller erstrebte vollständige Vorabvollstreckung der nicht zurückstellungsfähigen Strafe aus (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 5 AR (VS) 22/10 -, insoweit in Übereinstimmung mit dem OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 3 VAs 7/10 - [= NStZ-RR 2010, 185]).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 7/10

    Zurückstellung gemäß § 35 BtMG

    Auszug aus KG, 04.11.2010 - 4 VAs 53/10
    Aufgrund dieser eindeutigen Entscheidung des Gesetzgebers scheidet die vom Antragsteller erstrebte vollständige Vorabvollstreckung der nicht zurückstellungsfähigen Strafe aus (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 5 AR (VS) 22/10 -, insoweit in Übereinstimmung mit dem OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 3 VAs 7/10 - [= NStZ-RR 2010, 185]).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2008 - 4 Ws 202/08

    Strafvollstreckung: Anspruch auf vollständige Verbüßung einer Strafe zur …

    Auszug aus KG, 04.11.2010 - 4 VAs 53/10
    Danach ist bei Anschlussvollstreckung eine Unterbrechung der Vollstreckung einer Strafe zum dort benannten Zeitpunkt - unabhängig von der Zurückstellungsfähigkeit auch nur einer der Strafen - zwingend vorgeschrieben (vgl. OLG München NStZ 2000, 223; OLG Schleswig SchlHA 2002, 173; OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 28; KG, Beschlüsse vom 30. Juli 2002 - 5 Ws 236/02 - und vom 14. Januar 2009 - 2 Ws 1/09 -).
  • KG, 03.04.2009 - 1 Zs 459/09

    Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der …

    Auszug aus KG, 04.11.2010 - 4 VAs 53/10
    Sodann könnte die Vollstreckung des letzten Drittels der Strafe aus dem Urteil vom 21. Februar 2011 nach § 35 BtMG zurückgestellt werden; § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG stünde dann - aber auch erst dann, denn die nach § 454b Abs. 2 StPO in ihrer Vollstreckung unterbrochene, nicht gemäß § 35 BtMG zurückstellungsfähige Strafe stellt eine zu vollstreckende Strafe im Sinne der genannten Norm dar, die die Zurückstellung der weiteren Strafe gemäß § 35 BtMG hindert (…vgl. BGH a.a.O., Senat, Beschluss vom 3. April 2009 - 4 VAs 3/09 - [juris], jeweils m.w.Nachw.) - nicht (mehr) entgegen.
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2002 - 2 VAs 50/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung - Änderung der …

    Auszug aus KG, 04.11.2010 - 4 VAs 53/10
    Rn. 8 a) Zwar kann in dem Begehren des Antragstellers, zunächst die nicht zurückstellungsfähige Strafe (vollständig) zu verbüßen, um sodann nach Zurückstellung der Vollstreckung der Strafe aus dem Urteil vom 21. Januar 2010 eine Therapie aufnehmen zu können, grundsätzlich ein solcher wichtiger Grund für die Änderung der Vollstreckungsreihenfolge liegen (vgl. OLG Karlsruhe StV 2003, 287 und 2006, 590; Senat, Beschluss vom 5. Juli 1999 - 4 VAs 11/99 -).
  • OLG München, 02.11.1999 - 2 Ws 1168/99

    Reihenfolge der Strafvollstreckung bei möglicher Zurückstellung)

    Auszug aus KG, 04.11.2010 - 4 VAs 53/10
    Danach ist bei Anschlussvollstreckung eine Unterbrechung der Vollstreckung einer Strafe zum dort benannten Zeitpunkt - unabhängig von der Zurückstellungsfähigkeit auch nur einer der Strafen - zwingend vorgeschrieben (vgl. OLG München NStZ 2000, 223; OLG Schleswig SchlHA 2002, 173; OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 28; KG, Beschlüsse vom 30. Juli 2002 - 5 Ws 236/02 - und vom 14. Januar 2009 - 2 Ws 1/09 -).
  • OLG Schleswig, 11.04.2001 - 2 Ws 558/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auszug aus KG, 04.11.2010 - 4 VAs 53/10
    Danach ist bei Anschlussvollstreckung eine Unterbrechung der Vollstreckung einer Strafe zum dort benannten Zeitpunkt - unabhängig von der Zurückstellungsfähigkeit auch nur einer der Strafen - zwingend vorgeschrieben (vgl. OLG München NStZ 2000, 223; OLG Schleswig SchlHA 2002, 173; OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 28; KG, Beschlüsse vom 30. Juli 2002 - 5 Ws 236/02 - und vom 14. Januar 2009 - 2 Ws 1/09 -).
  • KG, 05.07.1999 - Zs 39/99

    Zurückstellung der Strafvollstreckung: fehlende Therapiebereitschaft

    Auszug aus KG, 04.11.2010 - 4 VAs 53/10
    Rn. 8 a) Zwar kann in dem Begehren des Antragstellers, zunächst die nicht zurückstellungsfähige Strafe (vollständig) zu verbüßen, um sodann nach Zurückstellung der Vollstreckung der Strafe aus dem Urteil vom 21. Januar 2010 eine Therapie aufnehmen zu können, grundsätzlich ein solcher wichtiger Grund für die Änderung der Vollstreckungsreihenfolge liegen (vgl. OLG Karlsruhe StV 2003, 287 und 2006, 590; Senat, Beschluss vom 5. Juli 1999 - 4 VAs 11/99 -).
  • KG, 30.07.2002 - 5 Ws 236/02
    Auszug aus KG, 04.11.2010 - 4 VAs 53/10
    Danach ist bei Anschlussvollstreckung eine Unterbrechung der Vollstreckung einer Strafe zum dort benannten Zeitpunkt - unabhängig von der Zurückstellungsfähigkeit auch nur einer der Strafen - zwingend vorgeschrieben (vgl. OLG München NStZ 2000, 223; OLG Schleswig SchlHA 2002, 173; OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 28; KG, Beschlüsse vom 30. Juli 2002 - 5 Ws 236/02 - und vom 14. Januar 2009 - 2 Ws 1/09 -).
  • BayObLG, 21.09.2020 - 203 VAs 215/20

    Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Betäubungsmittelabhängigkeit und …

    Eine nach § 454b StPO unterbrochene, nicht gemäß § 35 BtMG zurückstellungsfähige Strafe stellt nämlich eine im Sinne des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zu vollstreckende Strafe dar, welche die Zurückstellung einer weiteren Strafe nach § 35 BtMG hindert, solange die Vollstreckung des Strafrestes noch nicht zur Bewährung ausgesetzt ist (BGHSt 55, 243; KG, NStZ-RR 2011, 260;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl. § 454b Rn. 19;… Körner/Patzak/Volkmer/Fabricius, 9. Aufl. 2019, BtMG § 35 Rn. 283, Rn. 291).
  • OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 2 VAs 2/11

    Vorrang der Vollstreckung rechtskräftig widerrufener Strafreste vor der …

    Dies überzeugt nicht, weil "wichtige Gründe" typischer Weise Ausnahmecharakter haben und - betrachtet man die Rechtsprechung zu § 43 Abs. 4 StVollstrO - zur Begründung von Ausnahmen zugunsten der Verurteilten herangezogen werden, etwa zu einer möglichst günstigen Vollstreckungsreihenfolge für frühestmögliche Therapien gemäß § 35 BtMG (Senat 6.4.2006 2 VAs 37/05, OLG Frankfurt 3 VAs 7/10 KG 4 VAs 53/10; OLG Stuttgart 4 VAs 2/90 B. v. 4.4.1990; alle in juris) oder für frühestmögliche Zwei-Drittel-Zeitpunkte.
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