Rechtsprechung
| BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1004.04 (4 A 1013.04) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der einfachen und notwendigen Beiladung - Sinn und Zweck der Beiladung - Lärmstörung durch einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld - Berücksichtigung der Lärmbelästigung von Anwohnern beim Ausbau von Flughäfen - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- BVerwG, 20.10.2004 - 4 VR 1004.04
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1004.04 (4 A 1013.04)
- BVerwG, 27.04.2005 - 4 VR 1004.04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97
Beiladung; Nachbarklage; streitiges Rechtsverhältnis; Berührung rechtlicher …
Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1004.04
Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung zu rechtfertigen geeignet sein kann, ist gegeben, wenn der Beizuladende zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 1995 - BVerwG 8 B 68.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119 und vom 19. November 1998 - BVerwG 11 A 50.97 - NVwZ-RR 1999, 276). - BVerwG, 20.06.1995 - 8 B 68.95
Anforderungen an die Zulässigkeit einer einfachen Beiladung - Befugnis der …
Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1004.04
Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung zu rechtfertigen geeignet sein kann, ist gegeben, wenn der Beizuladende zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 1995 - BVerwG 8 B 68.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119 und vom 19. November 1998 - BVerwG 11 A 50.97 - NVwZ-RR 1999, 276).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 27.04.2005 - 4 VR 1004.04 (4 A 1013.04) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Gebot der Eingriffsminimierung durch Missachtung vorzugswürdigerer Planungsvarianten; Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnis der aufschiebenden Wirkung zum Sofortvollzug ohne die gebotenen Abwägungen zu präjudizieren; Anforderungen an die ...
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 20.10.2004 - 4 VR 1004.04
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1004.04
- BVerwG, 27.04.2005 - 4 VR 1004.04 (4 A 1013.04)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 4 VR 1004.04
Der Rechtsschutzanspruch schlägt dabei umso stärker zu Buche und darf umso weniger zurückstehen, je schwerer die dem Einzelnen auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 und vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 ). - BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 4 VR 1004.04
Der Rechtsschutzanspruch schlägt dabei umso stärker zu Buche und darf umso weniger zurückstehen, je schwerer die dem Einzelnen auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 und vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 ). - BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 4 VR 1004.04
Ordnet das Gesetz beispielsweise an, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs und der Anfechtungsklage gegen die Verfügung entfällt, durch die dem Adressaten untersagt wird, schadensträchtige Geschäfte ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis zu betreiben, so lässt sich aus dem Normzweck ohne weiteres ableiten, dass das Vollziehungsinteresse Vorrang beansprucht und das private Interesse, die unerlaubte Tätigkeit bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens fortzusetzen, im Regelfall zurückzustehen hat (so BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 - NVwZ 2004, 93). - BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94
Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener - …
Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 4 VR 1004.04
Der dort angeordnete Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage hat nicht lediglich zur Folge, dass die Behörde von der ihr sonst nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO obliegenden Pflicht entbunden wird, das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses anhand der konkreten Planungssituation besonders zu begründen (so aber BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1994 - BVerwG 4 VR 1.94 - BVerwGE 96, 239 und vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01 - DVBl 2001, 1861). - BVerwG, 17.09.2001 - 4 VR 19.01
Sofort vollziehbarer Verwaltungsakt; Antrag auf Gewährung vorläufigen …
Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 4 VR 1004.04
Der dort angeordnete Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage hat nicht lediglich zur Folge, dass die Behörde von der ihr sonst nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO obliegenden Pflicht entbunden wird, das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses anhand der konkreten Planungssituation besonders zu begründen (so aber BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1994 - BVerwG 4 VR 1.94 - BVerwGE 96, 239 und vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01 - DVBl 2001, 1861).
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2009 - 4 S 9.09
Versetzung zum Stellenpool; Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs 2 S 3 StPoolG BE; …
Die aufschiebende Wirkung der Klage ist anzuordnen, wenn das Interesse des Antragstellers, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens von der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes verschont zu bleiben, das Interesse des Antragsgegners an der sofortigen Vollziehung überwiegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2005 - 4 VR 1004.04 -, juris Rn. 6, 8).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 20.10.2004 - 4 VR 1004.04 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beiladung weiterer Personen zu einem Klageverfahren
Verfahrensgang
- BVerwG, 20.10.2004 - 4 VR 1004.04
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1004.04
- BVerwG, 27.04.2005 - 4 VR 1004.04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.10.2004 - 4 A 1013.04
Beiladung weiterer Personen zu einem Klageverfahren
Auszug aus BVerwG, 20.10.2004 - 4 VR 1004.04
Verbundverfahren: BVerwG - 20.10.2004 - 4 A 1013.04.
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