Rechtsprechung
| BVerwG, 01.11.2007 - 4 VR 3001.07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Sicherungsfähigkeit eines Anspruchs auf Neubescheidung der Regelungen über die Betriebszeiten für einen gewerblichen Passagierflugverkehr; Notwendigkeit der Abwicklung gewerblichen Passagierflugverkehrs in der Nachtzeit; Begriff der Nachtruhe der Bevölkerung; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Nachtflugverbot für gewerblichen Passagierflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle vorläufig bestätigt
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Nachtflugverbot für gewerblichen Passagierflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle vorläufig bestätigt
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06
Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare …
Auszug aus BVerwG, 01.11.2007 - 4 VR 3001.07
Einer Klage lärmbetroffener Anwohner gab der Senat teilweise statt und verpflichtete den Antragsgegner, unter Beachtung seiner Rechtsauffassung erneut darüber zu entscheiden, ob der Nachtflugbetrieb weiter beschränkt wird, soweit es nicht um Frachtflüge zum Transport von Expressgut geht (Urteil vom 9. November 2006 - BVerwG 4 A 2001.06 - BVerwGE 127, 95).Sie hat spätestens durch den zwischenzeitlich vollzogenen Umbau des Flughafens Leipzig/Halle und die Inbetriebnahme der neuen Start- und Landebahn Süd im Juli 2007 ihre Wirksamkeit eingebüßt (§ 43 Abs. 2 VwVfG); denn die Veränderung der Bahnkonfiguration stellt eine wesentliche Änderung des Flughafens mit der Folge dar, dass nicht nur über die Betriebszeiten der geänderten Bahn, sondern des Flughafens insgesamt neu entschieden werden musste (Urteil vom 9. November 2006 - BVerwG 4 A 2001.06 - a.a.O. Rn. 70).
Zulässig wären danach in der Nachtzeit lediglich Flugverkehre zum Transport von Expressgut sowie Notlandungen und Flüge zur Bewältigung eines Katastrophenfalles (Urteil vom 9. November 2006 - BVerwG 4 A 2001.06 - a.a.O. Rn. 77).
Rn. 15 Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 9. November 2006 - BVerwG 4 A 2001.06 - (…a.a.O. Rn. 71) herausgestellt, dass Verkehre, die keinen standortspezifischen Nachtflugbedarf wie etwa den für Express-Frachtflugverkehr für sich in Anspruch nehmen können, am Flughafen Leipzig/Halle in der Nachtkernzeit, d.h. zwischen 0:00 und 5:00 Uhr, nicht durchgeführt werden dürfen.
Ein solches allgemeines Verkehrsbedürfnis reicht nicht aus, um dem gewerblichen Passagierluftverkehr die Möglichkeit zum Nachtflugbetrieb zu bieten, wenn dem ein auf § 29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG gegründetes Schutzbedürfnis gegenübersteht (Urteil vom 9. November 2006 - BVerwG 4 A 2001.06 - a.a.O. Rn. 71).
Die vom Antragsgegner in Übereinstimmung mit der Senatsentscheidung vom 9. November 2006 - BVerwG 4 A 2001.06 - (…a.a.O. Rn. 75) vertretene Auffassung, der Begriff der Nachtruhe indiziere, dass der durch die übliche Geschäftigkeit verursachte Taglärm verstummen und sich durch eine Lärmpause die Nacht vom Tag unterscheiden solle, widerspricht nicht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 1981 - 1 BvR 612/72 - (BVerfGE 56, 54).
Dabei gilt, dass dem Lärmschutz ein umso höheres Gewicht beizumessen ist, je näher die zuzulassenden Flugbewegungen zeitlich an den Kernzeitraum heranrücken (Urteil vom 9. November 2006 - BVerwG 4 A 2001.06 - a.a.O. Rn. 73 f.).
Da die Antragstellerin seit der Veröffentlichung der Entscheidungsgründe des Senatsurteils vom 9. November 2006 - BVerwG 4 A 2001.06 - (…a.a.O.) mit einer Beschränkung des von ihr durchgeführten gewerblichen Passagierverkehrs rechnen musste, ist es nicht zu beanstanden, dass nur noch die Durchführung derjenigen Nachtflüge gestattet ist, die zum Zeitpunkt der Senatsentscheidung bereits geplant waren.
- BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88
Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch …
Auszug aus BVerwG, 01.11.2007 - 4 VR 3001.07
Rn. 12 Der Senat unterstellt zu Gunsten der Antragstellerin, dass nicht nur ein Anspruch auf Vornahme einer Amtshandlung, sondern auch ein Anspruch auf Neubescheidung sicherungsfähig ist (…vgl. zu dieser streitigen Frage: Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, S. 115, § 16 Rn. 237), dass zwischen ihr und dem Antragsgegner ein streitiges Rechtsverhältnis besteht, das schon vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens entstanden ist (…vgl. zu diesem Erfordernis: Finkelnburg/Jank, a.a.O., S. 66, § 13 Rn. 146 m.w.N.), dass sie nach den Maßstäben, die der Senat in den Urteilen vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - (BVerwGE 82, 246 ) und vom 27. September 1993 - BVerwG 4 C 22.93 - (NVwZ-RR 1994, 189) entwickelt hat, antragsbefugt und dass sie mit ihrem Vorbringen nicht nach § 10 Abs. 4 Satz 1 LuftVG präkludiert ist.Rn. 19 Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Interesse an der Erhaltung einer Erwerbsquelle im Rahmen der Abwägung jedenfalls dann relevant, wenn das Unternehmen in den Standort Geldmittel investiert hat (vgl. Urteil vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - a.a.O. S. 251).
- BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
Fluglärm
Auszug aus BVerwG, 01.11.2007 - 4 VR 3001.07
Die vom Antragsgegner in Übereinstimmung mit der Senatsentscheidung vom 9. November 2006 - BVerwG 4 A 2001.06 - (…a.a.O. Rn. 75) vertretene Auffassung, der Begriff der Nachtruhe indiziere, dass der durch die übliche Geschäftigkeit verursachte Taglärm verstummen und sich durch eine Lärmpause die Nacht vom Tag unterscheiden solle, widerspricht nicht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 1981 - 1 BvR 612/72 - (BVerfGE 56, 54). - BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74
Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …
Auszug aus BVerwG, 01.11.2007 - 4 VR 3001.07
Das darin enthaltene Zitat (…a.a.O. S. 86), die Schutzwürdigkeit der Anwohner umfasse über den Schutz der körperlichen Unversehrtheit in engerem Sinne hinaus auch das störungsfreie Schlafen und die ungestörte Kommunikation, stammt aus einer Entscheidung des Senats (Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15) zum Fernstraßengesetz, das eine dem § 29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG vergleichbare Regelung nicht enthält. - BVerwG, 27.09.1993 - 4 C 22.93
Klagebefugnis - Flughafen - Benutzung - Pilot - Standortbezug
Auszug aus BVerwG, 01.11.2007 - 4 VR 3001.07
Rn. 12 Der Senat unterstellt zu Gunsten der Antragstellerin, dass nicht nur ein Anspruch auf Vornahme einer Amtshandlung, sondern auch ein Anspruch auf Neubescheidung sicherungsfähig ist (…vgl. zu dieser streitigen Frage: Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, S. 115, § 16 Rn. 237), dass zwischen ihr und dem Antragsgegner ein streitiges Rechtsverhältnis besteht, das schon vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens entstanden ist (…vgl. zu diesem Erfordernis: Finkelnburg/Jank, a.a.O., S. 66, § 13 Rn. 146 m.w.N.), dass sie nach den Maßstäben, die der Senat in den Urteilen vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - (BVerwGE 82, 246 ) und vom 27. September 1993 - BVerwG 4 C 22.93 - (NVwZ-RR 1994, 189) entwickelt hat, antragsbefugt und dass sie mit ihrem Vorbringen nicht nach § 10 Abs. 4 Satz 1 LuftVG präkludiert ist.
- BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08
Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen …
Rn. 35 Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht im Eilbeschluss zum vorliegenden Verfahren noch die vorläufige Auffassung vertreten (vgl. Beschluss vom 1. November 2007 - BVerwG 4 VR 3001.07 -, juris Rn. 10), dass die ursprüngliche Betriebsgenehmigung mit den genannten Veränderungen unwirksam geworden sei.Dabei ist das Bundesverwaltungsgericht - entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers - nur dort von seiner im Eilbeschluss vom 1. November 2007 (BVerwG 4 VR 3001.07, juris Rn. 10) vertretenen Rechtsauffassung abgewichen, wo es die genannte Genehmigung wegen des vollzogenen Umbaus des Flughafens und der Inbetriebnahme der neuen Start- und Landebahn Süd für unwirksam im Sinne von § 43 Abs. 2 VwVfG gehalten hat.
- BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08
Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen …
Rn. 35 Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht im Eilbeschluss zum vorliegenden Verfahren noch die vorläufige Auffassung vertreten (vgl. Beschluss vom 1. November 2007 - BVerwG 4 VR 3001.07 -, juris Rn. 10), dass die ursprüngliche Betriebsgenehmigung mit den genannten Veränderungen unwirksam geworden sei.Dabei ist das Bundesverwaltungsgericht - entgegen dem Vorbringen der Beschwerdeführer - nur dort von seiner im Eilbeschluss vom 1. November 2007 (BVerwG 4 VR 3001.07, juris Rn. 10) vertretenen Rechtsauffassung abgewichen, wo es die genannte Genehmigung wegen des vollzogenen Umbaus des Flughafens und der Inbetriebnahme der neuen Start- und Landebahn Süd für unwirksam im Sinne von § 43 Abs. 2 VwVfG gehalten hat.
- BVerwG, 24.07.2008 - 4 A 3001.07
Luftrechtliche Planfeststellung; ergänzende Planfeststellung; Betriebsregelung; …
Entgegen der vorläufigen Ansicht des Senats im Eilbeschluss vom 1. November 2007 - BVerwG 4 VR 3001.07 - ist die Betriebsgenehmigung auch nicht durch den zwischenzeitlich vollzogenen Umbau des Flughafens Leipzig/Halle und die Inbetriebnahme der neuen Start- und Landebahn Süd im Juli 2007 nach § 43 Abs. 2 VwVfG unwirksam geworden.
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 4 S 51.19
Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst; Versagungsgrund wegen …
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung mit einem entsprechenden Tenor ist möglich (…Senatsbeschluss vom 29. September 2017, a.a.O.;… Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage 2017, Rn. 219;… Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser u.a., VwGO, 7. Auflage 2018, § 123 Rn. 61;… Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 123 Rn. 107; offen gelassen vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 1. November 2007 - 4 VR 3001.07 - juris Rn. 12). - BVerwG, 29.10.2008 - 4 A 3001.08
Möglichkeit zur Äußerung zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde …
Zwar war der Senat aufgrund einer vorläufigen Einschätzung der Rechtslage im Eilbeschluss vom 1. November 2007 - BVerwG 4 VR 3001.07 - davon ausgegangen, dass die Betriebsgenehmigung erloschen ist; davon hat er sich aber nicht erstmalig - und damit für den Kläger zu 1 überraschend - in den schriftlichen Gründen des Urteils vom 24. Juli 2008 distanziert.Eines ausdrücklichen Hinweises des Inhalts, der Senat gedenke, von seinem im Eilverfahren BVerwG 4 VR 3001.07 einstweilen eingenommenen Standpunkt abzurücken, bedurfte es nicht.
- VG Karlsruhe, 14.04.2020 - 19 K 1816/20
Einstweiliger Rechtsschutz bei Versammlungsverbot
Rn. 15 Es ist bereits umstritten, ob ein Anspruch auf Neubescheidung überhaupt sicherungsfähig ist (BVerwG, Beschluss vom 01.11.2007 - 4 VR 3001.07 -, juris Rn. 12;… Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl. 2017 Rn. 210 ff.). - VG Gelsenkirchen, 16.07.2026 - 1 L 632/26
Versetzung, Freigabe, Ermessen, Bewerbungs- und Auswahlverfahren, …
Rn. 20 Vgl. ebenso BVerwG, Beschluss vom 1. November 2007 - 4 VR 3001.07 -, juris, Rn. 12; grundsätzlich bejahend: OVG NRW, Beschlüsse vom 17. Juli 2025 - 6 B 550/25 -, juris, Rn. 5 ff. und vom 28. März 2014 - 6 B 215/15 -, juris, Rn. 24; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 31. Aufl. 2025, § 123 Rn. 12; zu den diesbezüglichen Voraussetzungen: Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 6. Aufl. 2025, § 123 Rn. 12 und 106 m.w.N.; offenlassend: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 9. Juli 2021 - 1 L 713/21 -, juris, Rn. 29 ff. m.w.N.
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