Rechtsprechung
| OLG Hamm, 25.10.1984 - 4 W 143/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 04.04.2022 - 18 W 1247/21
Beschwerde zur Feststellung der Hauptsacheerledigung im einstweiligen …
Rn. 27 aa) Mehrere Oberlandesgerichte halten eine sofortige Beschwerde unter den eingangs genannten Voraussetzungen für unzulässig (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84, WRP 1985, 227; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2001 - 6 W 60/00; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.04.2002 - 3 W 36/02; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02, OLG Celle, Beschluss vom 09.03.2009 - 13 W 20/09, NJW-RR 2009, 1074). - OVG Saarland, 29.04.2014 - 5 B 188/14
Zur Frage der Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung in …
Rn. 17 vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84 - OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02 - OLG Bamberg, Beschluss vom 18.4.2002 - 3 W 36/02 - OLG Celle, Beschluss vom 9.3.2009 - 13 W 20/09 -, sämtlich zitiert nach juris; Huber in Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 922 Rdnr. 10 a; Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl. 2011, § 922 Rdnr. 7.Rn. 23 vgl. hierzu z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84 - OLG Celle, Beschluss vom 9.3.2009 - 13 W 20/09 -, OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02 -, sämtlich zitiert nach juris,.
- OLG Celle, 09.03.2009 - 13 W 20/09
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass …
Die gegenteilige Ansicht beruft sich vor allem auf die Regelungen in § 922 Abs. 3, § 936 ZPO, wonach der Antragsgegner im Falle der Zurückweisung des Arrestgesuchs nicht zu beteiligen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Januar 2001, 6 W 60/00. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2002, Az. 4 W 747/02. OLG Bamberg, Beschluss vom 18. April 2004, Az. 3 W 36/02. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 1984, Az. 4 W 143/84). - OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22
Berufung gegen ein Urteil in einem einstweiligen Verfügungsverfahren; …
Während eine Meinung in der Rechtsprechung hier die Auffassung vertritt, eine sofortige Beschwerde sei in solchen Fällen stets unzulässig (OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2001 - 6 W 60/00 njuris; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.04.2002 - 3 W 36/02 - juris OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02 - juris, OLG Celle, Beschluss vom 09.03.2009 - 13 W 20/09 - juris) und hierbei auch darauf verweist, dass es an der für eine Eilentscheidung notwendigen Dringlichkeit mangelt, hält die Gegenmeinung die sofortige Beschwerde für zulässig (…OLG München Beschl. v. 4.4.2022 - 18 W 1247/21, BeckRS 2022, 6930 Rn. 25, beck-online).
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