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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - I-4 W 19/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,52297
OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - I-4 W 19/17 (https://dejure.org/2017,52297)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.10.2017 - I-4 W 19/17 (https://dejure.org/2017,52297)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Oktober 2017 - I-4 W 19/17 (https://dejure.org/2017,52297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 77 (Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Private Krankenversicherung | Sachverständiger zu einer Abrechnungsfrage | Keine Befangenheit wegen Selbstabrechnung I

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 4 W 19/17
    Rn. 27 Der Beschwerdewert ist nach § 3 ZPO auf ein Drittel des Hauptsachestreitwerts festzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003, II ZB 32/03 , zit. Nach juris Rn 6).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 8 W 66/15

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 4 W 19/17
    Rn. 21 Da der Sachverhalt im Rechtsstreit umfassend aufgeklärt werden kann und weil es der Beklagten unbenommen bleibt, etwaige Einwendungen gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der gutachterlichen Feststellungen vorzubringen, begründet eine Vorbefassung mit vergleichbaren Sachverhalten regelmäßig und so auch hier nicht die Besorgnis der Befangenheit (vergl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Dezember 2015, Az. 8 W 66/15, BeckRS 2015, 116902 zur Vorbefassung eines Sachverständigen im Gutachter- und Schlichtungsverfahren; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 06.04.2009, Az. 1 W 1068/09 und KGR Berlin 2007, 410 zur Vorbefassung eines Richters).
  • OLG Jena, 22.08.2016 - 6 W 66/16

    Ablehnung eines Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit aufgrund der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 4 W 19/17
    Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Dezember 2014, Az. 2 WF 239/14, zitiert nach juris mit weiteren Nachweisen; Thüringer OLG, Beschluss vom 22. August 2016, Az. 6 W 66/16, zitiert nach juris, Rdnr. 20).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2014 - 2 WF 239/14

    Ablehnung eines Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit wegen Überschreitung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 4 W 19/17
    Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Dezember 2014, Az. 2 WF 239/14, zitiert nach juris mit weiteren Nachweisen; Thüringer OLG…, Beschluss vom 22. August 2016, Az. 6 W 66/16, zitiert nach juris, Rdnr. 20).
  • KG, 07.02.2007 - 15 W 2/07

    Befangenheit: Frühere Tätigkeit des Richters als Staatsanwalt im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 4 W 19/17
    Rn. 21 Da der Sachverhalt im Rechtsstreit umfassend aufgeklärt werden kann und weil es der Beklagten unbenommen bleibt, etwaige Einwendungen gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der gutachterlichen Feststellungen vorzubringen, begründet eine Vorbefassung mit vergleichbaren Sachverhalten regelmäßig und so auch hier nicht die Besorgnis der Befangenheit (vergl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Dezember 2015, Az. 8 W 66/15, BeckRS 2015, 116902 zur Vorbefassung eines Sachverständigen im Gutachter- und Schlichtungsverfahren; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 06.04.2009, Az. 1 W 1068/09 und KGR Berlin 2007, 410 zur Vorbefassung eines Richters).
  • OLG Oldenburg, 26.01.2015 - 10 W 21/14
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 4 W 19/17
    Rn. 22 bb)Begründete Zweifel daran, dass der Sachverständige seine in eigenen Angelegenheiten gefasste Meinung nicht mehr kritisch hinterfragen würde bzw. zu einer erneuten Überprüfung gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiteren Vorbringens nicht gewillt ist (vgl. hierzu OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. Januar 2015, Az. 10 W 21/14, zitiert nach juris, Rdnr. 13), lassen sich nicht feststellen.
  • OLG München, 06.04.2009 - 1 W 1068/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen vormaliger Befassung mit dem …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 4 W 19/17
    Rn. 21 Da der Sachverhalt im Rechtsstreit umfassend aufgeklärt werden kann und weil es der Beklagten unbenommen bleibt, etwaige Einwendungen gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der gutachterlichen Feststellungen vorzubringen, begründet eine Vorbefassung mit vergleichbaren Sachverhalten regelmäßig und so auch hier nicht die Besorgnis der Befangenheit (vergl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Dezember 2015, Az. 8 W 66/15, BeckRS 2015, 116902 zur Vorbefassung eines Sachverständigen im Gutachter- und Schlichtungsverfahren; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 06.04.2009, Az. 1 W 1068/09 und KGR Berlin 2007, 410 zur Vorbefassung eines Richters).
  • BGH, 06.06.2019 - III ZB 98/18

    Sachverständigenablehnung im Deckungsprozess gegen eine private …

    Nur bei Hinzutreten weiterer, die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen in Frage stellender Umstände kann die Annahme eines Ablehnungsgrunds gerechtfertigt sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2017 - I-4 W 19/17, juris Rn. 10).

    Die rechtliche Bewertung der Berechtigung einer Gebührenforderung obliegt weiterhin allein dem Gericht und ist von der Tatsachengrundlage, die der Sachverständige begutachtet, zu trennen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2017 - I-4 W 19/17, juris Rn. 13).

    Die privatärztlichen Honoraransprüche und die Leistungsansprüche des Patienten gegenüber seiner privaten Krankenversicherung müssen nicht gleichlaufen, zumal die Frage der Erstattungsfähigkeit auch davon abhängt, welchen Krankheitskostentarif der Versicherungsnehmer vereinbart hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2017 - I-4 W 19/17, juris Rn. 16).

  • OLG München, 30.08.2018 - 25 W 937/18

    Die Besorgnis der Befangenheit eines ärztlichen Sachverständigen bei der Frage …

    Es hat sich dabei insbesondere auf einen Beschluss des OLG Köln vom 06.10.2017, Az. 4 W 19/17, gestützt.

    Rn. 10 Der Senat folgt wie das Landgericht der Auffassung des OLG "Köln" (nach juris OLG Düsseldorf) vom 06.10.2017, Az. 4 W 19/17, juris, dass sich die Besorgnis einer Befangenheit des Sachverständigen in derartigen Konstellationen nicht bereits daraus ergibt, dass dieser im Rahmen der von ihm ausgeübten ärztlichen Tätigkeit selbst IMRT-Leistungen erbringt und sie - entsprechend einer Empfehlung der Bundesärztekammer - analog Ziff. 5855 GOÄ abrechnet.

  • OLG Hamburg, 26.10.2018 - 8 W 91/18

    Patentanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei …

    Rn. 5 3. Da eine Patentstreitsache vorliegt, ist die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Patentanwalts nicht zu prüfen (zu § 140 Abs. 3 MarkenG: BGH NJW-RR 2003, 913; GRUR 2012, 756;; zu § 143 Abs. 3 PatG : HansOLG, Beschlüsse zu den Aktz.4 W 49/15; 8 U 61/16; 4 W 19/17).

    Es ist unschädlich, dass die Beklagte die Mitwirkung des Patentanwalts Hempfing erst im Kostenfestsetzungsverfahren angezeigt hat (HansOLG, Beschlüsse zu den Aktz.8 U 61/16 und 4 W 19/17).

  • OLG Frankfurt, 27.03.2018 - 14 W 15/18

    Ablehnung Sachverständiger wegen Interessenskonflikt durch Erstattung …

    Die Kammer teile die Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 6.10.2017 - 4 W 19/17 -, juris), wonach die Vornahme und entsprechende Abrechnung der IMRT-Bestrahlungen für sich allein die Besorgnis der Befangenheit nicht rechtfertige, sondern dem Sachverständigen die für die Beantwortung der Beweisfrage gebotene Sachkunde vermittele.

    Soweit das Landgericht im Anschluss an die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 6.10.2017 a.a.O. ausgeführt hat, dass der Sachverständige allein zur Ermittlung der Tatsachengrundlage bestellt sei, die dem Gericht die rechtliche Beurteilung der Analogierfähigkeit ermöglichen solle, und aus diesem Grunde allein die Argumentation des Sachverständigen und nicht dessen eigene Positionierung maßgeblich sei, wird übersehen, dass Sachverständige regelmäßig zur Feststellung eines entscheidungserheblichen Sachverhalts beauftragt werden, was es indes nicht ausschließt, bei dem Bestehen möglicher Interessenkollisionen eine Besorgnis der Befangenheit anzunehmen.

  • OLG Köln, 24.04.2018 - 4 W 15/18

    Streitwert einer negativen Feststellungsklage auf Nichtbestehen von Ansprüchen …

    Rn. 8 bb) Die solchermaßen ermittelte Differenz erfährt jedoch dann, wenn - wie hier - nach dem Darlehensvertrag im Anschluss an die Wirksamkeit des Widerrufs noch wiederkehrend Zins- und Tilgungsleistungen über einen Zeitraum von mehr als dreieinhalb Jahren geschuldet werden, nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats nach § 9 ZPO eine Beschränkung dergestalt, dass nur der dreieinhalbfache Jahresbetrag dieser vom Darlehensnehmer zu erbringenden wiederkehrenden Leistungen zu berücksichtigen ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2017 - 4 U 56/17 -, juris Rn. 5; vom 12. Dezember 2017 - 4 U 33/17 - vom 14. Dezember 2017 - 4 U 83/17 - vom 18. Dezember 2017 - 4 W 16/17 - vom 21. Dezember 2017 - 4 W 19/17 und 4 W 20/17 - vom 9. Januar 2018 - 4 U 29/17 -, BeckRS 2018, 2340 Rn. 62; vom 15. Januar 2018 - 4 W 18/17 - vom 25. Januar 2018 - 4 W 1/18 - vom 5. März 2018 - 4 W 8/18 - und vom 22. März 2018 - 4 W 11/18 -).
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