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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24945
OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20 (https://dejure.org/2020,24945)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.07.2020 - 4 W 242/20 (https://dejure.org/2020,24945)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - 4 W 242/20 (https://dejure.org/2020,24945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein. Hier klicken, um das Aktenzeichen in Ihre Zwischenablage zu kopieren.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstweilige Verfügung abgelehnt: Beschwerdeentscheidung als Beschluss oder Urteil?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 8 O 619/20
  • OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10

    Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter …

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20
    Wer sich mit harten, auf die Person abzielenden Stellungnahmen in den öffentlichen Diskurs einschaltet, muss eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10; Senat, Beschluss vom 28.4.2020 - 4 W 3/20, juris).
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20
    Die Beklagte kann nicht lediglich bestreiten, dass es sich bei der dort aufgeführten Person und dem Klägervertreter nicht um dieselbe Person handelt, weil nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Zivilrecht transportierten Beweisregel des § 186 Abs. 2 StGB der Äußernde die Beweislast für die Wahrheit der von ihm aufgestellten Behauptung trägt (vgl. nur BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10 - juris Senat Beschluss vom 07. Januar 2019 - 4 W 1149/18 -, Rn. 19, juris).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung …

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20
    Dies ist eine Frage des Einzelfalles, für die sich gleichwohl in der Rechtsprechung Regelfristen herausgebildet haben, bei deren Überschreitung von einer Selbstwiderlegung auszugehen ist (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.1.2015 - 6 U 156/14 - juris;… vgl. im Übrigen die Verweise auf nicht veröffentlichte Rechtsprechung der OLGe Koblenz und Köln sowie des KG bei Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. Kap 12 Rn 145 weitergehend OLG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2014 - 7 W 141/14 - juris OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Februar 2017 - 4 U 166/16 -, Rn. 35 - 36, juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2015 - 6 U 156/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bewertung von Äußerungen im Rahmen einer …

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20
    Dies ist eine Frage des Einzelfalles, für die sich gleichwohl in der Rechtsprechung Regelfristen herausgebildet haben, bei deren Überschreitung von einer Selbstwiderlegung auszugehen ist (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.1.2015 - 6 U 156/14 - juris;… vgl. im Übrigen die Verweise auf nicht veröffentlichte Rechtsprechung der OLGe Koblenz und Köln sowie des KG bei Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. Kap 12 Rn 145 weitergehend OLG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2014 - 7 W 141/14 - juris OLG Stuttgart…, Urteil vom 08. Februar 2017 - 4 U 166/16 -, Rn. 35 - 36, juris).
  • OLG Dresden, 07.01.2019 - 4 W 1149/18

    Ansprüche gegen einen Suchmaschinenbetreiber wegen Verletzung des allgemeinen …

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20
    Die Beklagte kann nicht lediglich bestreiten, dass es sich bei der dort aufgeführten Person und dem Klägervertreter nicht um dieselbe Person handelt, weil nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Zivilrecht transportierten Beweisregel des § 186 Abs. 2 StGB der Äußernde die Beweislast für die Wahrheit der von ihm aufgestellten Behauptung trägt (vgl. nur BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10 - juris Senat Beschluss vom 07. Januar 2019 - 4 W 1149/18 -, Rn. 19, juris).
  • OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20

    Zum fliegenden Gerichtsstand bei Online-Artikeln einer Lokalzeitung / Vorsicht …

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20
    Wer sich mit harten, auf die Person abzielenden Stellungnahmen in den öffentlichen Diskurs einschaltet, muss eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10; Senat, Beschluss vom 28.4.2020 - 4 W 3/20, juris).
  • OLG Dresden, 25.01.2018 - 4 U 1675/17

    Dringlichkeit einer auf presserechtliche Unterlassungsansprüche gestützten …

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20
    In Presse- und Äußerungssachen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Verfügungsgrund für eine auf Unterlassung gerichtet einstweilige Verfügung regelmäßig zu bejahen, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten, gegeben ist (zuletzt Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 4 U 1675/17 -, juris).
  • OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung wegen Unterlassung einer …

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20
    Der Senat geht insofern von einer Regelfrist von einem Monat gerechnet ab Kenntnis von der Äußerung aus (Senat Urteil vom 27. November 2018 - 4 U 1282/18 -, Rn. 11, juris).
  • OLG Dresden, 14.11.2011 - 4 U 1557/11

    Meistbegünstigungsgrundsatz

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20
    Da der Senat ins Urteilsverfahren übergegangen ist, war die Entscheidung durch Endurteil zu treffen (Senat, Beschluss vom 14. November 2011 - 4 U 1557/11 -, juris m.w.N.).
  • OLG Dresden, 14.02.2023 - 4 U 2331/22

    Seenotrettungsverein gewinnt gegen AfD-Kreisverband

    In Presse- und Äußerungssachen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Verfügungsgrund für eine auf Unterlassung gerichtet einstweilige Verfügung regelmäßig zu bejahen, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten, gegeben ist (zuletzt Senat, Urteil vom 21. Juli 2020 - 4 W 242/20 -, Rn. 5, juris; Beschluss vom 25. Januar 2018 - 4 U 1675/17 -, juris).
  • OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20

    1. Ist eine das Persönlichkeitsrecht verletzende Äußerung dauerhaft im Internet …

    In Presse- und Äußerungssachen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Verfügungsgrund für eine auf Unterlassung gerichtet einstweilige Verfügung regelmäßig zu bejahen, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten, gegeben ist (zuletzt Senat, Urteil vom 21. Juli 2020 - 4 W 242/20 -, Rn. 5, juris; Beschluss vom 25. Januar 2018 - 4 U 1675/17 -, juris).
  • OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22

    Vorläufige Unterlassung von Äußerungen in einer Berichterstattung; …

    In Presse- und Äußerungssachen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Verfügungsgrund für eine auf Unterlassung gerichtet einstweilige Verfügung regelmäßig zu bejahen, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten, gegeben ist (zuletzt Senat, Urteil vom 21. Juli 2020 - 4 W 242/20 -, Rn. 5, juris; Beschluss vom 25. Januar 2018 - 4 U 1675/17 -, juris).
  • OLG Dresden, 22.04.2024 - 4 U 1921/23

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer juristischen Person mit …

    Zur Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen ermächtigt das "Recht zum Gegenschlag" indes nicht (Senat, Urteil vom 21. Juli 2020 - 4 W 242/20 -, Rn. 4, juris).
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