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| OLG Koblenz, 29.01.1997 - 4 W 30/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 08.10.1996 - 2 T 607/96
- OLG Koblenz, 29.01.1997 - 4 W 30/97
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 22.03.1996 - 14 W 123/96
Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.1997 - 4 W 30/97
Es kann offenbleiben, ob der Gegenstandswert für einen anwaltlichen Vollstreckungsauftrag nach der Neufassung des § 57 Abs. 2 S. 1 BRAGO nach dem Wert der Wohnung zu bemessen ist (so OLG Koblenz, Beschluß vom 22.3.1996, MDR 1996 S. 859 m.w.N.) oder ob nach wie vor über § 8 BRAGO auf § 16 Abs. 2 GKG zurückgegriffen werden und damit der Wert in Höhe der Jahresmiete festgesetzt werden kann (so pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20.5.1996, Rechtspfleger 1996 S. 412/422).
- OLG Karlsruhe, 07.05.1998 - 4 W 31/98 Für Rechtsanwälte, die als Berufsbetreuer tätig sind, hat der Senat für die Betreuung eines nicht mittellosen Betroffenen in der Regel einen Stundensatz von 200 DM einschließlich Mehrwertsteuer zugrunde gelegt und je nach den Umständen des Einzelfalles einen höheren oder auch niedrigeren Stundensatz gerechtfertigt gehalten (Beschl. v. 27.6.1997 4 W 30/97; vgl. auch BayObLG FamRZ 1997, 700).
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