Rechtsprechung
| OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Wohnungseigentümergemeinschaft: Ordnungsgemäße Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung ohne Mitwirkung des Verwalters; Auflösungsrecht des Verwalters; Wirksamkeit und Ungültigkeitserklärung gefaßter Beschlüsse bei Nichtladung einzelner Wohnungseigentümer
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 23 Abs. 4 WEG ; § 24 Abs. 1 WEG ; § 24 Abs. 2 WEG
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung; Einberufungsrecht; Verwaltermitwirkung ; Auflösungsecht; Nichtladung ; Nichtigkeit; Anfechtbarkeit; Ungültigkeitserklärung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 23 Abs. 4 § 24 Abs. 1, Abs. 2
Einberufungsrecht zu einer WohnungseigentümerversammlungWohnungseigentümerversammlung ohne Mitwirkung des Verwalters- Unbeabsichtigte Nichtladung einzelner Wohnungseigentümer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung; Einberufungsrecht; Verwaltermitwirkung ; Auflösungsecht; Nichtladung ; Nichtigkeit; Anfechtbarkeit; Ungültigkeitserklärung
Verfahrensgang
- AG Hannover, 09.01.2001 - 71 II 348/00
- LG Hannover, 02.11.2001 - 1 T 241/01
- OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01
Papierfundstellen
- NZM 2002, 458 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90
Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung
Auszug aus OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01
Wird ein Wohnungseigentümer nicht geladen, so ist eine Ungültigkeitserklärung der in der Versammlung gefassten Beschlüsse ausgeschlossen, wenn feststeht, dass sie bei ordnungsgemäßer Ladung ebenso gefasst worden wären (BayObLG NJW-RR 1991, 531, 533; BayObLG NJW-RR 1992, 910, 911; BayObLG NJW-RR 1990, 783, 784).Kriterien bei der Beurteilung können hierbei z.B. sein, einstimmig gefasste Beschlüsse und eine Gegnerschaft oder feindselige Stimmung gegen den Antragsteller (BayObLG NJW-RR 1991, 531, 533).
Gegen die Möglichkeit eines andere Abstimmungsergebnisses bei Ladung der Wohnungseigentümer ####### und ####### spricht auch die im Protokoll vom 28. September 2000 dokumentierte ablehnende Haltung der Wohnungseigentümer gegenüber der Antragstellerin (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 531, 533), welche sich in dem an Deutlichkeit nicht zu übertreffenden Abstimmungsergebnis dokumentiert hat.
- BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99
Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01
Eine unbeabsichtigte Nichtladung zur Wohnungseigentümerversammlung führt jedoch in der Regel nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der auf der Wohnungseigentümerversammlung getroffenen Beschlüsse (vgl. OLGR Celle 2001, 219 m. w. N. sowie BGH NJW 1999, 3713;… Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., Rn. 5 zu § 24 WEG).Hierzu gehören nicht die in § 24 WEG für die Einberufung einer Eigentümerversammlung enthaltenen Formvorschriften, weil diese dispositiv sind und durch Vereinbarung abgeändert werden können (BGH NJW 1999, 3713, 3714 m. w. N.).
- OLG Celle, 19.06.2001 - 4 W 152/01
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung ; Nichtladung; Beschluss; …
Auszug aus OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01
Eine unbeabsichtigte Nichtladung zur Wohnungseigentümerversammlung führt jedoch in der Regel nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der auf der Wohnungseigentümerversammlung getroffenen Beschlüsse (vgl. OLGR Celle 2001, 219 m. w. N. sowie BGH NJW 1999, 3713;… Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., Rn. 5 zu § 24 WEG).Auch würde die Gegenansicht zur Überzeugung des Senats zu nicht zu praktikablen Ergebnissen führen, da bei einer versehentlich unterbliebenen Ladung in jedem Fall der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung nichtig wäre (OLGR Celle 2001, 219).
- OLG Celle, 28.04.2000 - 4 W 13/00
Wohnungseigentum: Einberufung einer Eigentümerversammlung durch …
Auszug aus OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01
Kommt dieser jedoch, wie vorliegend, einem Antrag von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 2 a. E. WEG auf Einberufung einer Versammlung der Wohnungseigentümer pflichtwidrig nicht nach, kann die Versammlung auch, falls ein Verwaltungsbeirat bestellt ist, von dessen Vorsitzenden oder Vertreter einberufen werden (OLGR Celle 2000, 251 = MDR 2000, 1428). - BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines …
Auszug aus OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01
Wird ein Wohnungseigentümer nicht geladen, so ist eine Ungültigkeitserklärung der in der Versammlung gefassten Beschlüsse ausgeschlossen, wenn feststeht, dass sie bei ordnungsgemäßer Ladung ebenso gefasst worden wären (BayObLG NJW-RR 1991, 531, 533; BayObLG NJW-RR 1992, 910, 911; BayObLG NJW-RR 1990, 783, 784).
- BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11
Wohnungseigentümerversammlung: Folgen unterbliebener Einladung eines …
Eine solche bewusste Umgehung des Mitwirkungsrechts komme einem Ausschluss des Wohnungseigentümers an der Mitverwaltung gleich (BayOblG, NZM 2005, 630, 631; OLG Köln, NZM 2004, 793; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60, 62; OLG Celle, ZWE 2002, 276, 277;… Staudinger/Bub, BGB [2005], § 24 WEG Rn. 158;… MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 24 WEG Rn. 17;… Timme/Steinmeyer, WEG, § 23 Rn. 133;… Riecke in Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn. 57;… Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 24 WEG Rn. 14;… Weitnauer/Lüke, 9. Aufl., § 23 Rn. 16;… Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 53; ders., ZWE 2010, 233, 235 f.). - LG Dortmund, 09.09.2011 - 17 S 206/10
Anspruch auf Hausgeldzahlungen bzw. Hausgeldvorauszahlungen einer …
Rn. 33 Ein derartiger schwerwiegender Eingriff in Mitgliedschaftsrechte ist jedenfalls anzunehmen, wenn ein Wohnungseigentümer durch die unterbliebene Einladung bewusst und vorsätzlich von der Versammlung ausgeschlossen wurde (BGH, BeckRS 2011, 02775; OLG Celle, ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60; BayOLG ZWE 2005, 801;… Bärmann, a.a.O.).Dem ist das OLG Celle (ZWE 2002, 276 und OLGR Celle 2001, 219) ausdrücklich gefolgt.
Rn. 43 (2) Auch das weitere Argument der Gegenansicht, dass die Annahme einer reinen Anfechtbarkeit als Rechtsfolge der Nichtladung die einzig praxisgerechte Lösung sei (vgl. OLG Celle, ZWE 2002, 276), überzeugt nicht.
- OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch …
Ein etwaiger Beschluss ist jedenfalls schon deshalb nichtig und entfaltet keine Rechtswirkung, weil der Beteiligte zu 1) bewusst von der Mitwirkung an der Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen wurde, indem er hierzu nicht geladen worden ist (vgl. dazu OLG Celle ZWE 2002, 276, 277;… Palandt/Bassenge, BGB 61. Aufl. § 24 WEG Rdnr. 5).
- LG Hamburg, 16.11.2016 - 318 S 54/16
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Darlegung einer Kausalität …
Rn. 7 Im Übrigen weisen die Beklagten zu Recht darauf hin, dass der Kläger - wäre er tatsächlich am 15.06.2015 erstmals persönlich zu einer Eigentümerversammlung erschienen - denjenigen von ihnen, die auf der Eigentümerversammlung anwesend waren, völlig unbekannt gewesen wäre, so dass insbesondere auch wegen der sehr deutlichen Abstimmungsergebnisse (TOP 2c: 43 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, keine Enthaltungen; TOP 4: 44 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, keine Enthaltungen; TOP 5: 45 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, keine Enthaltungen; TOP 7a: 45 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, keine Enthaltungen), die im Rahmen der Prüfung, ob sich der formelle Beschlussmangel auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt hat, indizielle Bedeutung haben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 15.01.2002 - 4 W 310/01, ZWE 2002, 276), nicht ersichtlich ist, mit welchen sachlichen Argumenten der Kläger hinsichtlich der vier in Rede stehenden Beschlüsse ein anderes Beschlussergebnis hätte erreichen können. - OLG Köln, 03.12.2003 - 16 Wx 216/03
Wahl des Versammlungsortes der Wohnungseigentümerversammlung
Für einen solchen Fall ist das OLG Celle in einer Entscheidung vom 15.1.2002 (ZWE 2002, 276-278) von einer Nichtigkeit der daraufhin gefassten Beschlüsse der Wohnungseigentümer ausgegangen. - BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 199/04
Nichtige Beschlussfassung bei vorsätzlichem Verschweigen des Tagungsortes …
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt jedoch dann, wenn einzelne Wohnungseigentümer durch Nichteinladung bewusst ausgeschlossen werden (OLG Celle ZWE 2002, 276 = NZM 2002, 458 L.; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60/62).Jedenfalls sind solche Beschlüsse nichtig (OLG Celle ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60/62).
- LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10
Zum Rechtsschutzinteresse bei inhaltsgleichem Zweitbeschluss
Damit scheidet eine Ungültigerklärung dann aus, wenn feststeht, dass der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre (…vgl. BGH NJW 2002, 1647 = ZMR 2002, 440 juris Rn. 30;… Bay ObLG ZMR 2004, 766 Rn. 15; OLG Celle NZM 2002, 458 Rn. 19;… Elzer in Jennißen, WEG, 2. Auflage § 23 Rn. 96).Rn. 39 Die Beschlüsse zu TOP 7, 8, 9 und 10 der Versammlung vom 22.12.2009 sind einstimmig gefasst, was ein Kriterium für die Feststellung der fehlenden Kausalität eines formellen Mangels darstellen kann (OLG Celle NZM 2002, 458 Rn. 19).
- OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 275/02
Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses
Dies wird zwar noch nicht bei einer rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung formaler Gestaltungsmöglichkeiten angenommen (…vgl. Staudinger/Bub, a.a.O., § 23 WEG Rz. 250;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 126), wohl aber dann, wenn einzelne Wohnungseigentümer durch Nichteinladung bewusst von der Versammlung ausgeschlossen werden sollen; dann sind Eigentümerbeschlüsse nichtig und entfalten keine Rechtswirkungen (…vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 172;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 24 WEG Rz. 5; OLG Celle ZWE 2002, 132; ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60). - AG Pirmasens, 20.04.2022 - 2 C 127/21
Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung unter …
Denn eine solche bewusste Umgehung des Mitwirkungsrechts kommt einem Ausschluss des Wohnungseigentümers an der Mitverwaltung gleich (BayObLG, NZM 2005, 630 [631]; OLG Köln, NZM 2004, 793; OLG Zweibrücken, FGPrax 2003, 60 = NJOZ 2003, 227 = ZMR 2004, 60 [62]; OLG Celle, ZWE 2002, 276 [277] = BeckRS 2002, 30232153; Staudinger/Bub, BGB, Neubearb. - LG Köln, 08.12.2011 - 29 S 121/11
Ladungsmangel: Beschluss anfechtbar, aber nicht nichtig!
Die Beschlüsse sind zudem einstimmig gefasst worden, was auch ein Kriterium für die Feststellung der fehlenden Kausalität eine formellen Mangels darstellen kann ( OLG Celle, NZM 2002, 458 ). - AG Kerpen, 09.05.2005 - 15 II 3/05
Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anzahl der …
- BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02
Eigentümerbeschlüsse über Jahreabrechnung trotz fehlerhafter Kostenverteilung - …
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