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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.01.2009 - 4 W 36/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7317
OLG Frankfurt, 14.01.2009 - 4 W 36/08 (https://dejure.org/2009,7317)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.01.2009 - 4 W 36/08 (https://dejure.org/2009,7317)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 4 W 36/08 (https://dejure.org/2009,7317)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 GKG, § 68 GKG, § 3 ZPO, § 9 S 2 ZPO
    Streitwertfestsetzung: negative Feststellungsklage, die sich gegen die Berechtigung künftiger Leistungen auf Grund einer atypischen stillen Gesellschaftsbeteiligung richtet

  • Judicialis

    GKG § 48; ; GKG § 68; ; ZPO § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 48; GKG § 68; ZPO § 9
    Streitwert einer negativen Feststellungsklage bei wiederkehrenden Leistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Streitwert einer negativen Feststellungsklage bei wiederkehrenden Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 353
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.04.2005 - II ZR 192/04

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2009 - 4 W 36/08
    Er vertritt die Auffassung, die Bemessung des Wertes des Feststellungsantrages richte sich nach § 9 S. 1 ZPO, weil insoweit wiederkehrende Leistungen Gegenstand der Klage seien und beruft sich dazu auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 4.4.2005 - II ZR 192/04).

    Dem vom Kläger vorgelegten, unveröffentlichten und hinsichtlich der Anwendung von § 9 ZPO nicht näher begründeten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4.4.2005 (II ZR 192/04) vermag der Senat aus den vorstehenden Gründen nicht zu folgen.

  • BGH, 07.06.1951 - III ZR 181/50

    Negative Feststellungsklage. Streitwert

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2009 - 4 W 36/08
    c) Es ist darum gerechtfertigt als Gegenstandswert einer solchen Klage, anders als bei einer negativen Feststellungsklage, die sich auf ein Bezugsrecht von unbestimmter Dauer bezieht (BGHZ 2, 276), nach § 3 ZPO die Gesamthöhe der künftig ausstehenden Leistungen zugrunde zu legen.
  • OLG Celle, 16.10.2002 - 2 W 75/02

    Streitwertbeschwerde; Zuständigkeit des Einzelrichters; Klage auf Festsellung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2009 - 4 W 36/08
    Ob § 9 ZPO möglicherweise schon deshalb nicht anzuwenden ist, weil es sich bei den Einlagen um einen in seiner Gesamthöhe feststehenden Betrag handelt, der in Raten zu tilgen ist (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2003, 52 = AGS 2003, 171; OLG München DB 2005, 1567), kann darum dahin gestellt bleiben.
  • OLG München, 23.06.2005 - 7 U 1590/05

    Streitwertbestimmung bei Streitigkeiten über den Bestand des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2009 - 4 W 36/08
    Ob § 9 ZPO möglicherweise schon deshalb nicht anzuwenden ist, weil es sich bei den Einlagen um einen in seiner Gesamthöhe feststehenden Betrag handelt, der in Raten zu tilgen ist (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2003, 52 = AGS 2003, 171; OLG München DB 2005, 1567), kann darum dahin gestellt bleiben.
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2012 - 9 W 43/12

    Streitwert der negativen Feststellungsklage eines stillen Gesellschafters bei …

    Der Klägervertreter ist unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 14.01.2009 - 4 W 36/08 - der Auffassung, dass § 9 ZPO nicht anwendbar sei, der Streitwert hier vielmehr nach dem vollen Wert der noch ausstehenden Verpflichtung zu berechnen sei.

    Der Wert der negativen Feststellungsklage eines stillen Gesellschafters bei monatlichen Einlageleistungen bemisst sich gem. §§ 3, 9 ZPO nach dem 3, 5-fachen Wert des Jahresbetrags (BGH, Beschl. vom 04.04.2005 - II ZR 192/04 -, abrufbar bei beck-online, BeckRS 2005, 05082; OLG Dresden, Beschl. v. 20.09.2005 - 8 W 702/05; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.07.2007 - 10 W 29/07; KG, MDR 2010, 47;… Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 9 Rn. 4;… Musielak/Heinrich, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 9 Rn. 3; a.A. OLG Frankfurt, MDR 2009, 353).

  • KG, 05.10.2009 - 2 W 127/09

    Streitwertfestsetzung: negative Feststellungsklage im Zusammenhang mit einem …

    Dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag der künftigen wiederkehrenden Leistungen nicht ungewiss ist (entgegen OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.01.2009, 4 W 36/08, OLGR Frankfurt 2009, 255).

    Der Ansicht des OLG Frankfurt im Beschluss vom 14.1.2009 (OLGR 2009, 255), dass die negative Feststellungsklage gegen ein Bezugsrecht von bestimmter Dauer mangels "Unsicherheit" der künftigen Enwicklung nicht nach § 9 ZPO, sondern nach § 3 ZPO zu bewerten sei, vermag der Senat nicht zu folgen (…ablehnend auch Hüßtege a.a.O. und Heinrich a.a.O.).

  • OLG München, 30.01.2012 - 5 W 2164/11

    Bestimmung des Streitwertes bei Gesellschaftsbeteiligungen, die ratenweise …

    Ausdrücklich gegen die Anwendung von § 3 ZPO, und damit für den Ansatz sämtlicher noch offener Raten als Grundlage der Streitwertbestimmung sind z.B. das OLG Frankfurt (Beschluss vom 14.01.2009 - 4 W 36/08, MDR 2009, 353 = OLGR Frankfurt 2009, 255 = BeckRS 2009, 04420, juris) und einige Senate des OLG München (Beschluss vom 28.09.2004 - 14 W 132/04, JurBüro 2005, 39 = NZG 2005, 38 = JurionRS 2004, 32181, juris nur Leitsatz; Beschluss vom 23.06.2005 - 7 U 1590/05, DB 2005, 1567 = NJOZ 2005, 3178 = JurionRS 2005, 15655, juris nur Leitsatz).
  • OLG Oldenburg, 23.10.2015 - 8 W 72/15
    Demnach geht es den Klägern vorliegend nicht um die Geltendmachung künftiger (gleichbleibender) Ansprüche, sondern um die Abrechnung eines bereits in seiner Gesamthöhe feststehenden, konkret abrechenbaren und fälligen Gesamtbetrages (vgl. OLG Köln, OLGR Köln 1999, 404 zur Anwendung des § 3 ZPO bei einem Darlehensvertrag; s. auch OLG Frankfurt/Main, OLGR Frankfurt 2009, 255 zur Unanwendbarkeit des § 9 ZPO im Fall einer negativen Feststellungsklage gegen die Berechtigung künftiger Leistungen auf Grund einer Gesellschaftsbeteiligung und AGS 2003, 171 zum Fall ausstehender Versicherungsbeiträge).
  • OLG Stuttgart, 18.10.2010 - 6 U 80/10

    Streitwert einer auf Feststellung der Beendigung eines Gesellschaftsverhältnisses …

    Soweit das OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 14.01.2009 ( 4 W 36/08 = MDR 09, 353) die gegenteilige Auffassung vertritt, lässt es hierfür eine überzeugende Begründung vermissen.
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2010 - 4 W 89/09
    Ob diese Befürchtung zutreffend ist oder ob die Antragstellerin und ihr Prozessbevollmächtigter hierbei Erfahrungen aus anderen Prozessen möglicherweise falsch bewerten, kann für die Frage des Rechtsmissbrauchs keine Rolle spielen (vgl. zur Frage des Rechtsmissbrauchs bei Befangenheitsanträgen auch die Entscheidungen des Senats vom 04.11.2008 - 4 W 36/08 und 4 W 38/08 -).
  • AG Düsseldorf, 25.01.2010 - 231 C 12182/09

    Freistellungsanspruch aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag i.R.e. …

    Daran fehlt es hier jedoch, weil die Dauer und der Gesamtbetrag der von dem Kläger nach dem Gesellschaftsvertrag an die Gesellschaft zu leistenden Teilzahlungen feststeht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.01.2009, Az. 4 W 36/08).
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