Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 29.09.1979 - 4 W 47/79 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1980, 501
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Bremen, 29.05.2018 - 1 W 11/18
Zur Berücksichtigung der Schlüssigkeit oder Begründetheit der Klage bei …
aa) Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass der Beklagte keine Veranlassung zur Klageerhebung gibt, wenn der geltend gemachte Anspruch nicht besteht (so OLG Naumburg…, Beschluss vom 12.12.2002 - 8 Wf 236/02, juris Rn. 5, FamRZ 2003, 1576) bzw. wenn die Begründung für den anerkannten Klageanspruch nicht schlüssig ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.1979 - 4 W 47/79, MDR 1980, 501;… Beschluss vom 26.03.2012 - 18 WF 97/11, juris Rn. 18, FamRZ 2012, 1967; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 23.11.1992 - 20 W 61/92, juris Rn. 2, MDR 1993, 801; OLG Hamm…, Beschluss vom 29.12.2005 - 2 WF 426/05, juris Rn. 9 f., FamRZ 2006, 1770;… Musielak-Voit/Flockenhaus, 15. Aufl., § 93 ZPO Rn. 2, einschränkend Rn. 27).Zu Recht wird daher von einer Lockerung des Verbundes zwischen Sach- und Kostenentscheidung gesprochen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.1979 - 4 W 47/79, MDR 1980, 501; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 23.11.1992 - 20 W 61/92, juris Rn. 3, MDR 1993, 801).
Es mag möglich sein, andere Umstände als die Frage der Begründetheit des - anerkannten - Leistungsbegehrens des Klägers im Rahmen der Kostenentscheidung zu berücksichtigen (so wohl OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.1979 - 4 W 47/79, MDR 1980, 501).
- OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 6 W 35/07
Stufenklage; Kostenentscheidung: Bedeutung der Schlüssigkeit einer Klage für die …
Denn wenn ein Beklagter nicht leisten müsse, dann gebe er auch keine Klageveranlassung, wenn er nicht leiste (so z.B. OLG Düsseldorf 20. ZS MDR 1993, 801; OLG Hamm 2. FS MDR 2006, 890; OLG Karlsruhe MDR 1980, 501; OLG Naumburg FamRZ 2003, 1576). - OLG Naumburg, 12.12.2002 - 8 WF 236/02
Zur Prozesskostenlast bei Anerkenntnis des Beklagten im Rahmen einer unzulässigen …
Mit einem verfrühten Anerkenntnis begibt sich der Beklagte zwar in der Hauptsache in die Rolle des Unterlegenen (§ 307 ZPO); er trägt aber nicht auch noch die Kosten des Rechtsstreits, da er den eingeklagten "Anspruch" nicht verspätet, sondern vor der Zeit - mithin allemal rechtzeitig - anerkannt hat (entsprechend § 93 ZPO;… OLG Düsseldorf, a.a.O. [unter Hinweis auf die abweichende Rspr.]; OLG Karlsruhe, MDR 1980, 501 [unter Bezugnahme auf RG, a.a.O.];… ferner Baumbach/Lauterbach/ Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 93 Rdn. 59 [Stichwort: Unschlüssigkeit]).
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