Rechtsprechung
| OLG Dresden, 17.10.2024 - 4 W 516/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein. Hier klicken, um das Aktenzeichen in Ihre Zwischenablage zu kopieren.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auskunftsanspruch eines Verletzten gegen einen Anbieter digitaler Dienste auf Bestandsdaten eines Nutzers zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche
Verfahrensgang
- LG Dresden, 10.07.2023 - 3 O 2214/23
- LG Dresden, 10.07.2024 - 3 O 2214/23
- OLG Dresden, 17.10.2024 - 4 W 516/24
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2024 - 4 W 516/24
Die Anwendung der Strafnorm erfordert zunächst eine der Meinungsfreiheit gerecht werdende Ermittlung des Sinns der infrage stehenden Äußerung (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2397/19 -, juris).Rn. 19 (1) Als Angriff auf die Menschenwürde, Formalbeleidigung oder Schmähung stellen sich die Meinungskundgaben nicht dar (vgl. hierzu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2397/19 -, juris).
Rn. 20 (2) Vielmehr ergibt die gebotene Abwägung und Gewichtung der hier gegebenen grundrechtlich geschützten Rechtspositionen der Beeinträchtigungen der Ehre einerseits gegenüber der Meinungsfreiheit anderseits (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2397/19 -, juris) unter Berücksichtigung der Form der Äußerungen, der konkreten Umstände des Falls und der Begleitumstände, dass vorliegend die Meinungsfreiheit als vorrangig anzusehen ist.
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2024 - 4 W 516/24
Bei der Einordnung einer Äußerung als Tatsache oder Werturteil kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BGH auf den Inhalt der Aussage nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Adressaten an (Senat…, Urteil vom 28. März 2023 - 4 U 944/22 -, Rn. 29, juris m.w.N.; BGH AfP 1994, 300; BVerfG NJW 2006, 207 m.w.N;… Löffler/Ricker aaO. Rn 25). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2024 - 4 W 516/24
Für die Einstufung als Tatsachenbehauptung kommt es wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH VersR 1999, 1162; NJW-RR 1999, 1251 m.w.N.; BVerfG NJW 1992, 1439, 1440).
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2024 - 4 W 516/24
Auch für die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung ist eine Äußerung nicht isoliert zu betrachten, sondern der vollständige Aussagegehalt unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs zu beurteilen, in dem sie gefallen ist (vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Juni 1994 - VI ZR 252/93 - und vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03 beide juris). - OLG Schleswig, 23.02.2022 - 9 Wx 23/21
Fake-Account - Voraussetzungen und Umfang des Auskunftsanspruchs nach dem …
Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2024 - 4 W 516/24
Rn. 2 Der Auskunftsanspruch der Antragstellerin ist nach der Vorschrift des § 21 Abs. 2 TDDDG in seiner derzeit geltenden Fassung zu beurteilen, da es an einer die Fortgeltung des § 14 TMG regelnden Übergangsvorschrift fehlt (vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 27. Oktober 2023 - 14 U 56/23 -, Rn. 17, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. März 2022 - 9 Wx 23/21 -, Rn. 28, juris). - BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06
"Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik
Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2024 - 4 W 516/24
Hinzu kommt, dass der tatsächliche Gehalt der Äußerung wie auch die Bewertung im Gesamtzusammenhang völlig substanzarm ist (vgl. Senat…, Urteil vom 1. Juni 2018 - 4 U 217/18 -, Rn. 17, juris; BGH, Urteil vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06, juris Rn. 18). - OLG Dresden, 01.06.2018 - 4 U 217/18
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung einer kerngleichen …
Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2024 - 4 W 516/24
Hinzu kommt, dass der tatsächliche Gehalt der Äußerung wie auch die Bewertung im Gesamtzusammenhang völlig substanzarm ist (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2018 - 4 U 217/18 -, Rn. 17, juris; BGH…, Urteil vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06, juris Rn. 18). - BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
Meinungsfreiheit des Strafverteidigers bei Kritik an der Justiz
Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2024 - 4 W 516/24
Tatsachenbehauptungen unterscheiden sich von Werturteilen dadurch, dass bei diesen die subjektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit im Vordergrund steht, während für jene die objektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Äußerung charakteristisch ist (vgl. BVerfG, NJW 2000, 199, 200 m.w.N.). - BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2024 - 4 W 516/24
Auch für die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung ist eine Äußerung nicht isoliert zu betrachten, sondern der vollständige Aussagegehalt unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs zu beurteilen, in dem sie gefallen ist (vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Juni 1994 - VI ZR 252/93 - und vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03 beide juris). - BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98
Widerruf einer Verdachtsdiagnose
Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2024 - 4 W 516/24
Für die Einstufung als Tatsachenbehauptung kommt es wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH VersR 1999, 1162; NJW-RR 1999, 1251 m.w.N.; BVerfG NJW 1992, 1439, 1440). - OLG Karlsruhe, 06.09.2022 - 14 W 61/22
Verpflichtung des Betreibers einer Social-Media-Plattform zur Auskunftserteilung …
- BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97
Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel; …
- OLG Dresden, 28.03.2023 - 4 U 944/22
Unterlassungsansprüche hinsichtlich verschiedener Äußerungen in einem Buch über …
- KG, 05.04.2024 - 10 W 32/24
Cholerischer Mann - Strafbarkeit verschiedener Äußerungen; Ermittlung des …
- OLG Karlsruhe, 27.10.2023 - 14 U 56/23
Auskunftserteilung über die angegebene Telefonnummer einer Person bei der Anlage …
- LG Koblenz, 25.08.2025 - 2 O 1/25
Wer bin ich?
Diesem Ergebnis entspricht auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2025 (VI ZB 79/23 in GRUR 2025, 778): Hier hatte der Bundesgerichtshof im Hinblick auf eine Bewertung in einem Arbeitgeberbewertungsportal in Textform von vorneherein einzig das Vorliegen eines rechtswidrigen Inhalts i.S.v. § 21 Abs. 2 TDDDG zweiter Halbsatz geprüft und dazu ausgeführt, dass nur diese Variante in Betracht komme, sofern keine audiovisuellen Inhalte betroffen seien, mithin zumindest konkludent rein visuell wahrnehmbare Textnachrichten nicht als audiovisuellen Inhalt qualifizieren wollen (so für reine Textnachrichten auch: OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2024 - 4 W 516/24 in MMR 2025, 377). - OLG Dresden, 25.11.2025 - 4 U 1120/25 Dabei ist weder die subjektive Ansicht des sich Äußernden maßgeblich noch das subjektive Verständnis des Betroffenen, sondern das Verständnis des unvoreingenommenen und verständigen Publikums (statt aller: Senat, Beschluss vom 17.10.2024 - 4 W 516/24 juris Rz. 9).
- OLG Dresden, 17.09.2025 - 4 W 273/25 Bei der Einordnung einer Äußerung als Tatsache oder Werturteil kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BGH auf den Inhalt der Aussage nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Adressaten an (Senat, Beschluss vom 17. Oktober 2024 - 4 W 516/24 - juris Rz. 9;… Urteil vom 28. März 2023 - 4 U 944/22 - Rn. 29, juris m.w.N.; BGH AfP 1994, 300; BVerfG NJW 2006, 207 m.w.N).
- OLG Dresden, 17.09.2025 - 4 U 1664/24
Zulässigkeit von Äußerungen über einen Rechtsanwalt
Bei der Einordnung einer Äußerung als Tatsache oder Werturteil kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BGH auf den Inhalt der Aussage nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Adressaten an (Senat, Beschluss vom 17. Oktober 2024 - 4 W 516/24 - juris Rz. 9;… Urteil vom 28. März 2023 - 4 U 944/22 - Rn. 29, juris m.w.N.; BGH AfP 1994, 300 ; BVerfG NJW 2006, 207 m.w.N).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".