Rechtsprechung
| OLG Dresden, 08.09.2025 - 4 W 534/25 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 23.07.2025 - 3 O 543/25
- OLG Dresden, 08.09.2025 - 4 W 534/25
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (15)
- BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14
Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen: …
Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2025 - 4 W 534/25
Liegt aber - wie hier - bereits ein solcher Tatsachenkern nicht vor, muss sich ein Gewerbetreibender wertende, nicht mit unwahren Tatsachenbehauptungen verbundene Kritik an seiner gewerblichen Leistung in der Regel auch dann gefallen lassen, wenn sie scharf formuliert ist (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14 -, Rn. 21, juris; Senat…, Beschluss vom 26. März 2021 - 4 U 2442/20 -, Rn. 24, juris). - BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16
Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche …
Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2025 - 4 W 534/25
Die Äußerung darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.12.2016 - 1 BvR 1018/15, juris Rn. 21; BGH, Urteil vom 04.04.2017 - VI ZR 123/16, juris Rn. 30, jeweils m.w.N.). - BGH, 06.04.2000 - 1 StR 502/99
Volksverhetzung durch Verteidigerhandeln
Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2025 - 4 W 534/25
Insbesondere handelte es sich nicht um Äußerungen ohne Sachbezug zu dem Mandatsverhältnis, die von der Privilegierung nicht umfasst sind (vgl. insoweit BGH, NJW 2000 S. 2217; OLG München, NJW-RR 2001 S. 765).
- BVerfG, 21.03.2022 - 1 BvR 2650/19
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung …
Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2025 - 4 W 534/25
Es sind dies Fälle, in denen eine vorherige Auseinandersetzung erkennbar nur äußerlich zum Anlass genommen wird, um über andere Personen herzuziehen oder sie niederzumachen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 21. März 2022 - 1 BvR 2650/19 -, Rn. 15, juris). - BGH, 17.12.1991 - VI ZR 169/91
Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage
Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2025 - 4 W 534/25
Äußerungen innerhalb eines von besonderer Verschwiegenheit geprägten Bereiches können aber nicht zum Gegenstand einer Unterlassungsklage gemacht werden, nach Auffassung des BGH fehlt für eine solche Klage das Rechtsschutzbedürfnis (BGH, AfP 1992 S. 75 = NJW 1992 S. 1314;… Wenzel/Burkhardt, a.a.O. 10.29). - OLG Dresden, 23.01.2013 - 4 W 1363/12
Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2025 - 4 W 534/25
Auf dieser Grundlage setzt der Senat in ständiger Rechtsprechung bereits In äußerungsrechtlichen Verfügungsverfahren ohne besondere Bedeutung den Streitwert regelmäßig auf 5.000,00 EUR fest (Senat…, Beschluss vom 19. Januar 2019 - 4 W 1074/18 -, Rn. 3, juris;… Beschluss vom 09. April 2018 - 4 W 296/18 -, Rn. 2, juris; Beschluss vom 23.01.2013 - 4 W 1363/12). - OLG Dresden, 09.04.2018 - 4 W 296/18
Streitwert einer Unterlassungsklage
Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2025 - 4 W 534/25
Auf dieser Grundlage setzt der Senat in ständiger Rechtsprechung bereits In äußerungsrechtlichen Verfügungsverfahren ohne besondere Bedeutung den Streitwert regelmäßig auf 5.000,00 EUR fest (Senat…, Beschluss vom 19. Januar 2019 - 4 W 1074/18 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 09. April 2018 - 4 W 296/18 -, Rn. 2, juris; Beschluss vom 23.01.2013 - 4 W 1363/12). - OLG Dresden, 19.01.2019 - 4 W 1074/18
Streitwert einer Streitigkeit betreffend die Löschung von Äußerungen und die …
Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2025 - 4 W 534/25
Auf dieser Grundlage setzt der Senat in ständiger Rechtsprechung bereits In äußerungsrechtlichen Verfügungsverfahren ohne besondere Bedeutung den Streitwert regelmäßig auf 5.000,00 EUR fest (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2019 - 4 W 1074/18 -, Rn. 3, juris;… Beschluss vom 09. April 2018 - 4 W 296/18 -, Rn. 2, juris; Beschluss vom 23.01.2013 - 4 W 1363/12). - OLG Dresden, 26.03.2021 - 4 U 2442/20
1. Auch dann, wenn der Störer die Beweislast für die Wahrheit einer das …
Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2025 - 4 W 534/25
Liegt aber - wie hier - bereits ein solcher Tatsachenkern nicht vor, muss sich ein Gewerbetreibender wertende, nicht mit unwahren Tatsachenbehauptungen verbundene Kritik an seiner gewerblichen Leistung in der Regel auch dann gefallen lassen, wenn sie scharf formuliert ist (BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14 -, Rn. 21, juris; Senat, Beschluss vom 26. März 2021 - 4 U 2442/20 -, Rn. 24, juris). - OLG Dresden, 14.04.2025 - 4 U 1466/24
Journalistische Sorgfaltsanforderungen können auch für private Blogbetreiber …
Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2025 - 4 W 534/25
In solchen Fällen ist der Begriff der Meinungsäußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes weit zu verstehen: Sofern die Äußerung, in der Tatsachen und Meinungen sich vermengen, durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Meinung von dem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt (st. Rspr. vgl. nur Senat, Beschluss vom 14. April 2025 - 4 U 1466/24 -, Rn. 6 - 7, juris m.w.N.). - BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG
- OLG Dresden, 05.08.2011 - 4 W 624/11
Untersagung ehrenrühriger Äußerungen über Dritte gegenüber einem Notar
- OLG Brandenburg, 10.08.2010 - 3 W 26/10
Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss nach übereinstimmender …
- OLG München, 19.12.2000 - 21 W 3174/00
Ehrverletzender Parteivortrag
- OLG Hamburg, 19.02.2008 - 7 U 94/07
- OLG Dresden, 14.07.2026 - 4 W 344/26
Verfahren OAZ gegen "Volksverpetzer": Kein Anspruch auf Unterlassung …
Es gilt insofern nichts anderes als für den umgekehrten Fall, in dem Äußerungen über ein Unternehmen zugleich das Persönlichkeitsrecht eines Mitarbeiters oder Gesellschafters betreffen (vgl. insofern für den Chefredakteur einer Zeitung OLG Hamburg, AfP 2008, 314-315; Senat, Beschl. v. 8.9.2025 - 4 W 534/25, GRUR-RS 2025, 29285 Rn. 5, beck-online). - OLG Dresden, 18.08.2026 - 4 U 755/26 Bei einer unternehmensbezogenen Äußerung ist die persönliche Betroffenheit auch leitender Mitarbeiter dieses Unternehmens nur dann gegeben, wenn diese von der Öffentlichkeit so sehr mit dem Unternehmen identifiziert werden, dass jede Äußerung über das Unternehmen zugleich auch als Äußerung über den Betroffenen zu werten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 08.09.2025 - 4 W 534/25 - juris).
- KG, 23.04.2026 - 10 U 42/25
Identifizierende Berichterstattung - Kein Medienpranger für Anwältin des …
Daher wird die Klägerin von der Öffentlichkeit mit ihrer Kanzlei identifiziert, sodass jede Äußerung über die Kanzlei zugleich auch als Äußerung über die Klägerin zu werten ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 8. September 2025 - 4 W 534/25 -, juris Rn. 5). - OLG Brandenburg, 30.01.2026 - 1 W 65/25
Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens
Dabei entspricht es in der Regel billigem Ermessen, die Kosten derjenigen Partei aufzuerlegen, die bei einem streitigen Fortgang des Verfahrens voraussichtlich unterlegen gewesen wäre und die Kosten nach den §§ 91 ff ZPO zu tragen gehabt hätte (Schleswig-Holsteinisches OLG…, Beschluss vom 15.01.2026 - 7 W 20/25, juris Rn. 10; OLG Dresden, Beschluss vom 08.09.2025 - 4 W 534/25, juris Rn. 4, jeweils m.w.N.).
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