Rechtsprechung
| OLG Hamm, 22.08.1979 - 4 W 63/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1980, 1289
- MDR 1980, 150
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2011 - 6 Ta 2034/11
Androhung von Ordnungsgeld nach § 23 Abs 3 BetrVG
Deshalb steht, sofern sich der Gläubiger in seinem Antrag nicht mit einem geringeren Rahmen begnügt (dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.1979 - 4 W 63/79 - NJW 1980, 1289 zu II c der Gründe), nichts entgegen, grundsätzlich den gesetzlichen Höchstbetrag anzudrohen (OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.1988 - 4 W 29/88 - NJW-RR 1988, 960; LAG Köln, Beschluss vom 27.07.2007 - 4 TaBV 23/07 - juris zu II 3 der Gründe). - AG Westerburg, 23.02.1990 - 2 C 1213/89 Die Entscheidung über die Androhung des Ordnungsgeldes ergeht gemäß § 890 ZPO (vgl. OLG Hamm, NJW 1980, 1289).
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