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| OLG Hamm, 18.05.1984 - 4 W 66/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1985, 84
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Nürnberg, 22.03.2011 - 14 W 508/11
Arrestaufhebungsverfahren: Grundsätze für eine Kostentragungspflicht des …
Rn. 20 Ob der Antragsteller - will er eine ihm nachteilige Kostenfolge vermeiden - dem Antragsgegner vor Stellung des Aufhebungsantrags nach § 927 ZPO auch dann Gelegenheit geben muss, das Aufhebungsverlangen anzuerkennen, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes von Anfang an unbegründet war oder wenn der Verfügungs- oder Arrestgläubiger die Vollziehungsfrist verstreichen ließ, woraus geschlossen werden kann, dass von Anfang an kein Bedürfnis für die einstweilige Verfügung oder den Arrest bestanden hat (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 20.12.1984 - 6 U 73/84, AnwBl. 1985, 642, 643, …und vom 23.10.2000 - 16 W 40/00, Rn. 6 nach juris = OLGReport 2001, 147;… OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.8.1995 - 6 W 27/95, Rn. 14 ff. nach juris = WRP 1996, 120;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.1.1984 - 15 U 158/83, GRUR 1984, 385, 386; OLG Köln, Beschl. v. 2.11.1981 - 6 W 61/81, ZIP 1981, 1384 f.; OLG Hamm, Beschl. v. 18.5.1984 - 4 W 66/84, GRUR 1985, 84), kann dahinstehen, da ein derartiger Fall nicht vorliegt. - LG Frankfurt/Main, 23.07.2026 - 30 O 82/26 Bei einem solchen Verhalten kann nicht von einem unumschränkten und vorbehaltlosen Anerkenntnis gesprochen werden (vgl. OLG Hamm vom 18.05.1984 - 4 W 66/84 - GRUR 1985, 84).
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