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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.07.2010 - 4 WF 130/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14397
OLG Köln, 29.07.2010 - 4 WF 130/10 (https://dejure.org/2010,14397)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.07.2010 - 4 WF 130/10 (https://dejure.org/2010,14397)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 4 WF 130/10 (https://dejure.org/2010,14397)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Erstattung von Mehrkosten für einen Anwaltswechsel im Rahmen der Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 11.09.2009 - 4 WF 130/09

    Berechnung des Mindestselbstbehalts bei Zahlung geringer Miete durch den …

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2010 - 4 WF 130/10
    4 WF 130/09.
  • OLG Hamm, 20.10.2015 - 2 WF 146/15

    Anspruch des Beteiigten auf Wechsel des beigeordneten Rechtsanwalts wegen …

    Rn. 18 Dabei kann dahinstehen, ob die Beschränkung der Bewilligung dergestalt, dass keine Mehrkosten entstehen, der - ausdrücklichen oder konkludenten - Zustimmung des neu beizuordnenden Rechtsanwalts bedarf (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 WF 130/10 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 WF 157/06 - FamRZ 2006, 1551; OLG Köln, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 14 WF 72/03 - FamRZ 2004, 123; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. September 1996 - 16 WF 33/96 - FamRZ 1998, 632;… Reichling, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 17. Edition, Stand: 01.06.2015, § 121 ZPO Rn. 66;… Zimmermann, in: Keidel, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 78 Rn. 28;… Wittenstein, in: Bahrenfuss, 2. Auflage 2013, FamFG, § 78 Rn. 18) und bei nicht erteilter Zustimmung das Amtsgericht allein die Wahl zwischen uneingeschränkter Beiordnung oder - falls der Anwaltswechsel seitens des Antragsgegners verschuldet worden wäre - Ablehnung der Beiordnung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25. April 2001 - 26 WF 61/01 - NJW-RR 2002, 133) gehabt hätte mit der Folge, dass der Antragsgegner letzterenfalls eine Änderung der Beiordnung nur mit der Maßgabe hätte verlangen können, dass der Staatskasse hierdurch keine höheren Kosten entstehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2011 - 4 PA 315/11 - NJW 2012, 698).
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